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    §45b SGB XI · 2026

    Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich richtig nutzen

    Alle Personen mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf 131 Euro pro Monat für Alltagshilfe und Betreuung. Viele wissen nicht, wie sie das Geld einsetzen können – wir erklären alles.

    • 131 Euro/Monat für alle Pflegegrade 1–5
    • Bis zu 12 Monate ansparbar (max. 1.572 €)
    • Für Haushaltshilfe, Betreuung, Tagespflege
    • Sonnenseite unterstützt Sie bei der Pflegekassen-Abrechnung
    Kostenlos beraten: 0351 20871908
    Spaziergang im Park – Alltagsbegleitung in Dresden von Sonnenseite

    Was ist der Entlastungsbetrag?

    Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung – geregelt in § 45b SGB XI.

    131 Euro pro Monat stehen allen Personen ab Pflegegrad 1 zu. Ein separater Antrag auf den Entlastungsbetrag ist in der Regel nicht nötig; genutzt wird er über anerkannte Leistungen.

    Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt und über Rechnungen abgerechnet.

    Sonnenseite ist §45a-anerkannt

    Unterstützung bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

    Wofür darf ich den Entlastungsbetrag nutzen?

    Alle erlaubten Verwendungszwecke im Überblick

    Haushaltshilfe

    Putzen, Einkaufen, Kochen, Wäsche – alles rund um den Haushalt bei anerkannten Anbietern.

    Alltagsbegleitung

    Gesellschaft, Spaziergänge, Arztbegleitung, soziale Teilhabe und Freizeitgestaltung.

    Tagespflege

    Kosten für die Tagespflegeeinrichtung können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

    Digitale Unterstützung

    Hilfe beim Umgang mit Smartphone, Tablet, Videoanrufe – auch über den Entlastungsbetrag finanzierbar.

    So nutzen Sie den Entlastungsbetrag

    In 3 einfachen Schritten

    1

    Pflegegrad prüfen

    Haben Sie Pflegegrad 1–5? Dann steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ein separater Antrag ist in der Regel nicht nötig.

    2

    Sonnenseite beauftragen

    Wir klären im kostenlosen Erstgespräch, wie viele Stunden monatlich möglich sind und welche Leistungen Sie wünschen.

    3

    Abrechnung vorbereiten

    Wir erbringen die Leistung und unterstützen Sie bei der Einreichung oder direkten Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. So bleibt der Aufwand für Sie gering.

    Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

    Jetzt unverbindlich anfragen

    Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen