
Entlastungsbetrag 2026: Was kann ich damit bezahlen?
Jeder mit Pflegegrad hat 131 € monatlich – aber was darf man damit bezahlen? Wir erklären alle erlaubten Leistungen und wie Sie jeden Cent sinnvoll einsetzen.
Hier finden Sie verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und Alltagshilfe – von unserem Team aus Dresden.
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Jeder mit Pflegegrad hat 131 € monatlich – aber was darf man damit bezahlen? Wir erklären alle erlaubten Leistungen und wie Sie jeden Cent sinnvoll einsetzen.

Bei Pflegegrad 2 gibt es keine feste Stundenanzahl – dafür aber ein klares Budget. Wir erklären, wie viele Stunden Haushaltshilfe sich realistisch ergeben.

Die Verhinderungspflege ist eine der am meisten unterschätzten Leistungen. Viele Familien lassen jährlich tausende Euro verfallen. Dieser Guide zeigt, wie Sie das volle Budget ausschöpfen.

Krankenkasse oder Pflegekasse – wann zahlt wer eine Haushaltshilfe? Wir erklären alle Voraussetzungen und den Unterschied der beiden Wege.

Mit Pflegegrad 2 haben Sie erhebliche Ansprüche auf Unterstützung – auch für den Haushalt. Viele nutzen nicht alle Leistungen, die ihnen zustehen.

Die Verhinderungspflege stellt viele Familien vor bürokratische Hürden. Dabei ist der Antrag gar nicht schwer – wenn man weiß, was zu tun ist.

Die gute Nachricht: Wenn Sie einen Pflegegrad haben, zahlen Sie in der Regel nichts oder sehr wenig aus eigener Tasche. Wir erklären alle Preise transparent.

Die Antwort: Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung. Es kommt darauf an, wie und über wen Sie die Putzfrau engagieren.

Sie wohnen in Blasewitz und suchen zuverlässige Haushaltshilfe? Sonnenseite ist Ihr lokaler Partner – anerkannt nach §45a SGB XI.

Sie leben in der Dresdner Neustadt und brauchen Unterstützung im Alltag? Sonnenseite bietet persönliche Alltagshilfe mit Unterstützung bei der Pflegekassen-Abrechnung.

Alltagsbegleiter helfen Senioren im täglichen Leben – von Einkauf bis Arztbegleitung. So finden Sie den richtigen Anbieter in Dresden und nutzen die Finanzierung durch die Pflegekasse.

Viele wissen es nicht: Neben dem Entlastungsbetrag gibt es den Umwandlungsanspruch – bis zu 920 EUR monatlich extra für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung. So funktioniert er.