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    Kann ich den Entlastungsbetrag für eine Putzfrau nutzen?: Beratung zu Budgets, Erstattung und Pflegekassenleistungen im Alltag. Fokus auf entlastungsbet...
    Finanzierung

    Kann ich den Entlastungsbetrag für eine Putzfrau nutzen?

    15. Februar 2025
    Aktualisiert: 21. Juli 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Die Antwort ist: Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung. Es kommt darauf an, wie und über wen Sie die Putzfrau engagieren.

    Die kurze Antwort

    • JA: Wenn die Reinigungskraft von einem anerkannten Anbieter nach § 45a SGB XI gestellt wird
    • NEIN: Wenn Sie eine Putzfrau privat und direkt engagieren

    Sonnenseite in Dresden ist anerkannter Anbieter – Haushaltshilfe ist über uns finanzierbar.

    Warum darf man nicht einfach jemanden privat beauftragen?

    Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das Gesetz (§ 45b SGB XI) schreibt vor, dass Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern erbracht werden müssen. Grund: Qualitätssicherung.

    Nicht förderfähig: Die private Putzfrau

    Sie rufen jemanden an, der einmal pro Woche putzt und privat abrechnet. Das ist weit verbreitet, aber über den Entlastungsbetrag nicht abrechenbar. Die Pflegekasse erstattet diese Kosten nicht.

    Förderfähig: Haushaltshilfe über anerkannten Anbieter

    Sie beauftragen einen nach § 45a SGB XI anerkannten Dienst – zum Beispiel Sonnenseite in Dresden. Die Reinigungskraft kommt, putzt und der Anbieter stellt eine Rechnung aus. Je nach Budget und Abrechnung übernimmt die Pflegekasse den anerkannten Anteil ganz oder teilweise.

    Private Putzfrau vs. anerkannter Anbieter: Der direkte Vergleich

    Private PutzfrauAnerkannter Anbieter (§ 45a)
    Pflegekasse zahlt (131 EUR/Monat)✗ nein✓ ja
    Sie zahlen aus eigener Taschevollen Preismeist 0 EUR
    Steuervorteil möglich✓ bis 20 % (§ 35a EStG)nicht nötig – Kasse zahlt
    Vertretung bei Krankheit/Urlaubmeist keine✓ geregelt
    Versicherung & Haftungoft ungeklärt, ggf. Schwarzarbeit-Risiko✓ Betriebshaftpflicht
    Abrechnung mit PflegekasseSie selbst (wird abgelehnt)✓ übernimmt der Anbieter

    Wichtig für alle, die aktuell privat putzen lassen: Der Wechsel zu einem anerkannten Anbieter kostet Sie in der Regel nichts – im Gegenteil. Statt den vollen Preis privat zu zahlen, übernimmt die Pflegekasse 131 EUR monatlich. Was sich damit alles abdecken lässt, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen.

    Wie viel Putzen ist über den Entlastungsbetrag möglich?

    Mit 131 EUR pro Monat und dem Sonnenseite-Stundensatz von 38,11 EUR (haushaltsnahe Dienstleistungen, gesetzliche Obergrenze Sachsen) sind das gut 3 Stunden Haushaltshilfe monatlich – etwa ein fester Putztermin alle zwei Wochen. Nicht genutzte Beträge verfallen dabei nicht sofort:

    💡

    Monate ansparen und mehr machen lassen! Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an, Reste bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten – so sind bis zu 18 Monate ansparbar. Nach 3 Monaten: 393 EUR = ca. 10 Stunden Haushaltsreinigung. Nach 6 Monaten: 786 EUR = ca. 20 Stunden. Perfekt für eine gründliche Frühjahrs- oder Herbstreinigung! Details im Ratgeber Entlastungsbetrag ansparen.

    Was darf die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag konkret machen?

    • Staubsaugen, Wischen, Sanitärreinigung
    • Küche putzen, Herd reinigen, Kühlschrank auswischen
    • Fenster putzen (innen)
    • Einkaufen gehen
    • Wäsche waschen, trocknen, zusammenlegen
    • Betten frisch beziehen
    • Müll rausbringen und Entsorgung

    Wie finde ich einen anerkannten Anbieter in Dresden?

    In Dresden ist Sonnenseite Alltagshilfen ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter (KSV Sachsen, eigene IK-Nummer). Unsere Leistungen sind vollständig über den Entlastungsbetrag abrechenbar – wir übernehmen die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, Sie gehen nicht in Vorleistung. Einen Überblick über alle Leistungen und Stadtteile gibt unsere Seite Haushaltshilfe Dresden, alle Preise stehen transparent unter Preise & Finanzierung.

    Putzfrau über den Entlastungsbetrag? Wir zeigen Ihnen wie – kostenlos.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

    0351 20871908 anrufen

    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)