
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine Putzfrau nutzen?
Die Antwort ist: Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung. Es kommt darauf an, wie und über wen Sie die Putzfrau engagieren.
Die kurze Antwort
- ✓JA: Wenn die Reinigungskraft von einem anerkannten Anbieter nach § 45a SGB XI gestellt wird
- ✗NEIN: Wenn Sie eine Putzfrau privat und direkt engagieren
Sonnenseite in Dresden ist anerkannter Anbieter – Haushaltshilfe ist über uns finanzierbar.
Warum darf man nicht einfach jemanden privat beauftragen?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das Gesetz (§ 45b SGB XI) schreibt vor, dass Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern erbracht werden müssen. Grund: Qualitätssicherung.
Nicht förderfähig: Die private Putzfrau
Sie rufen jemanden an, der einmal pro Woche putzt und privat abrechnet. Das ist weit verbreitet, aber über den Entlastungsbetrag nicht abrechenbar. Die Pflegekasse erstattet diese Kosten nicht.
Förderfähig: Haushaltshilfe über anerkannten Anbieter
Sie beauftragen einen nach § 45a SGB XI anerkannten Dienst – zum Beispiel Sonnenseite in Dresden. Die Reinigungskraft kommt, putzt und der Anbieter stellt eine Rechnung aus. Je nach Budget und Abrechnung übernimmt die Pflegekasse den anerkannten Anteil ganz oder teilweise.
Wie viel Putzen ist über den Entlastungsbetrag möglich?
Monate ansparen und mehr machen lassen! Der Entlastungsbetrag kann bis zu 12 Monate angespart werden. Nach 3 Monaten: 393 Euro = ca. 10 Stunden Haushaltsreinigung. Nach 6 Monaten: 786 Euro = ca. 20 Stunden. Perfekt für eine gründliche Frühjahrs- oder Herbstreinigung!
Was darf die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag konkret machen?
- •Staubsaugen, Wischen, Sanitärreinigung
- •Küche putzen, Herd reinigen, Kühlschrank auswischen
- •Fenster putzen (innen)
- •Einkaufen gehen
- •Wäsche waschen, trocknen, zusammenlegen
- •Betten frisch beziehen
- •Müll rausbringen und Entsorgung
Wie finde ich einen anerkannten Anbieter in Dresden?
In Dresden ist Sonnenseite Alltagshilfen ein nach § 45a SGB XI anerkannter Anbieter. Unsere Leistungen sind vollständig über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Wir übernehmen auch die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Putzfrau über den Entlastungsbetrag? Wir zeigen Ihnen wie – kostenlos.
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
Themen-Cluster
Wenn Sie dieses Thema vertiefen möchten, helfen diese Seiten beim nächsten sinnvollen Schritt.
Nächste Schritte
Wenn Sie Entlastungsbetrag und weitere Leistungen kombinieren möchten.
Kostenloses Erstgespräch anfragenWenn Sie Ihre konkrete Situation besprechen möchten.
Pflegebudget berechnenWenn Sie Budgets und Stunden realistisch einordnen wollen.
Preise vergleichenWenn Sie Kosten, Stundensätze und Eigenanteile verstehen möchten.
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
0351 20871908 anrufenHäufige Fragen

Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.