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    Entlastungsbetrag ansparen: So nutzen Sie bis zu 1.572 EUR auf einmal: Beratung zu Budgets, Erstattung und Pflegekassenleistungen im Alltag. Fokus auf e...
    Finanzierung

    Entlastungsbetrag ansparen: So nutzen Sie bis zu 1.572 EUR auf einmal

    05. März 2026
    Lesezeit: 4 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Der Entlastungsbetrag beträgt 131 EUR pro Monat – aber Sie müssen ihn nicht jeden Monat verbrauchen. Nicht genutzte Beträge werden automatisch angespart und übertragen. So können Sie sich ein beachtliches Budget aufbauen.

    So funktioniert das Ansparen

    Wenn Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht oder nur teilweise nutzen, verfällt das Geld nicht sofort. Es wird automatisch auf den nächsten Monat übertragen. Maximal können Sie den Betrag eines ganzen Jahres ansparen.

    • 131 EUR pro Monat werden automatisch gutgeschrieben
    • Nicht genutzte Beträge übertragen sich auf den Folgemonat
    • Übertragung ist bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich
    • Maximaler Ansparbetrag: 12 × 131 EUR = 1.572 EUR
    • Nach dem 30. Juni des Folgejahres verfallen ungenutzte Beträge

    Rechenbeispiel: 12 Monate ansparen

    ZeitraumAnsparbetragKumuliert
    Nach 1 Monat131 EUR131 EUR
    Nach 3 Monaten393 EUR393 EUR
    Nach 6 Monaten786 EUR786 EUR
    Nach 9 Monaten1.179 EUR1.179 EUR
    Nach 12 Monaten1.572 EUR1.572 EUR
    💡

    786 EUR nach 6 Monaten Ansparung – das sind über 20 Stunden Alltagshilfe auf einmal! Perfekt für einen Frühjahrsputz oder eine intensive Betreuungswoche.

    Fristen beachten – bis wann muss das Geld genutzt werden?

    Die wichtigste Frist: 30. Juni des Folgejahres. Beträge aus dem Jahr 2025 müssen bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden. Danach verfallen sie unwiderruflich.

    AnspruchsjahrFrist zur NutzungMaximaler Ansparbetrag
    202530. Juni 20261.572 EUR
    202630. Juni 20271.572 EUR
    Kombination 2025 + 202630. Juni 2026 (für 2025er Anteil)bis 3.144 EUR

    Sinnvolle Verwendung des angesparten Betrags

    Mit einem angesparten Entlastungsbetrag können Sie größere Projekte finanzieren. Hier einige Ideen, die unsere Kunden in Dresden nutzen:

    • Großer Frühjahrsputz (Fenster, Böden, Schränke)
    • Gartenarbeit und Balkonpflege
    • Wohnungsauflösung oder Umzugshilfe
    • Intensive Begleitung nach Krankenhausaufenthalt
    • Regelmäßige Einkaufsbegleitung über mehrere Wochen
    • Weihnachts- oder Geburtstagsvorbereitungen

    Übrigens: Auch für eine Putzfrau können Sie den Entlastungsbetrag nutzen – wenn der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist.

    Haben Sie noch Entlastungsbetrag aus 2025 übrig? Nutzen Sie ihn bis 30. Juni 2026!

    Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)