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    TRANSPARENT & FAIR

    Was kostet Sonnenseite?

    Sonnenseite Alltagshilfen ist ein in Dresden ansässiger, nach §45a SGB XI anerkannter Anbieter. Bei Pflegegrad kann ein großer Teil der Kosten über Pflegekassen-Budgets finanziert werden. Wir erklären Ihnen hier transparent, wie das funktioniert.

    💰Bei Pflegegrad 2-5: oft weitgehend finanzierbar
    Mein Budget berechnen

    Muss ich das selbst bezahlen?

    Meist: Nein.

    Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatliche Budgets von der Pflegekasse zu. Diese Budgets sind bereits bezahlt – durch Ihre Beiträge über Jahre hinweg.

    Wir helfen Ihnen, dieses Geld abzurufen und für Ihre Alltagshilfe zu nutzen. Ohne Vorkasse, ohne Papierkram.

    Ihr persönliches Budget berechnen

    Wie viel Hilfe steht Ihnen zu? Finden Sie es heraus:

    IHR MONATLICHES BUDGET

    📊Entlastungsbetrag (§45b)
    131
    📊
    Entlastungsbudget (§ 42a)3.539 €/Jahr — flexibel als Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
    +295

    GESAMT

    426€/Monat

    11 Stunden Hilfe
    In der Regel kein Eigenanteil

    Das entspricht zum Beispiel: 2x pro Woche je 2,5 Stunden ODER 1x pro Woche 3 Stunden + Wocheneinkauf. Das Entlastungsbudget ist ein Jahresbudget und flexibel einsetzbar.

    Alle Angaben sind Richtwerte für 2026. Die exakte Höhe Ihres verfügbaren Budgets besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

    So einfach geht die Kassenabrechnung

    Sie unterschreiben einmal – wir kümmern uns um den Rest

    Einmalig beim Start

    Abtretungserklärung

    Bei Vertragsstart unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung. Damit können wir Sie bei der direkten Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse unterstützen.

    Nach jedem Besuch (30 Sek.)

    Leistungsnachweis

    Nach jedem Besuch unterschreiben Sie (oder Ihre Angehörigen) einen kurzen Leistungsnachweis – ähnlich wie beim Paketboten.

    Monatlich automatisch

    Wir rechnen ab

    Ende des Monats senden wir alle Nachweise digital an Ihre Pflegekasse. Sie bekommen eine Kopie der Rechnung per E-Mail.

    Eigenanteil im Einzelfall prüfen

    Kasse zahlt uns

    Je nach Abrechnungsweg erstattet oder überweist die Pflegekasse den anerkannten Anteil. Wir begleiten Sie dabei transparent und sagen Ihnen vorab, ob ein Eigenanteil zu erwarten ist.

    💡 Das Wichtigste:
    Sie sind nicht in Vorkasse. Sie füllen keine Anträge aus. Sie bekommen keine Rechnungen, die Sie einreichen müssten. Wir machen das alles für Sie.

    Unsere Stundensätze (in Sachsen 2026)

    Diese Preise rechnen wir mit der Pflegekasse ab – nicht mit Ihnen privat

    🏡

    Haushalt & Ordnung

    38,11€/Std.

    • Reinigung
    • Wäschepflege
    • Aufräumen
    • Kleine Handgriffe

    *Preisobergrenze nach SächsPflUVO

    🛒

    Einkauf & Besorgungen

    38,11€/Std.

    • Wocheneinkauf
    • Apotheken-Gang
    • Post & Behörden
    • Besorgungen

    *Preisobergrenze nach SächsPflUVO

    Beliebteste Wahl
    🚶

    Begleitung & Freizeit

    42,45€/Std.

    • Spaziergänge
    • Arztbegleitung
    • Gesellschaft
    • Aktivierung

    *Betreuungsleistung nach SächsPflUVO

    Warum unterschiedliche Preise?

    Die Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) unterscheidet zwischen Haushaltsnahen Dienstleistungen (38,11€) und Betreuungs- und Aktivierungsleistungen (42,45€).

    In der Praxis kombinieren unsere Helfer oft beides – zum Beispiel gemeinsam kochen (Aktivierung) statt nur aufzuräumen (Haushalt). So holen wir das Maximum für Sie raus.

    Was kostet das in echt? Drei Beispiele

    Frau Müller, 78

    Pflegegrad 2

    Realbeispiel

    Frau Müller lebt allein in Striesen. Sie braucht Hilfe beim Haushalt und Gesellschaft.

    1x wöchentlich Haushalt (2h)

    8h/Monat à 38,11€ = 304.88

    1x wöchentlich Begleitung (1,5h)

    6h/Monat à 42,45€ = 254.7

    GESAMT:559.58€/Monat

    Finanzierung:

    Entlastung: 131
    Entlastungsbudget: 295€ (anteilig aus 3.539 €/Jahr)
    Gedeckt: 426Rest: 133.58

    Ein fairer Preis für 14 Stunden Hilfe im Monat. Viele Kunden passen den Umfang etwas an, damit das Budget besser zu ihrem Bedarf passt.

    Herr Schmidt, 81

    Pflegegrad 3

    Budget passt gut

    Herr Schmidt braucht regelmäßig Einkaufshilfe und Gesellschaft.

    1x wöchentlich Einkauf + Begleitung (2,5h)

    10h/Monat à 42,45€ = 424.5

    GESAMT:424.5€/Monat

    Finanzierung:

    Entlastung: 131
    Entlastungsbudget: 295€ (anteilig aus 3.539 €/Jahr)
    Gedeckt: 426Rest: 0

    Herr Schmidt nutzt sein Budget gut aus. In diesem Beispiel entsteht kein privater Rest.

    Frau Weber, 84

    Pflegegrad 1

    Kompakt-Paket

    Frau Weber braucht nur Unterstützung beim Wocheneinkauf.

    1x wöchentlich Einkauf (1,5h)

    6h/Monat à 38,11€ = 228.66

    GESAMT:228.66€/Monat

    Finanzierung:

    Entlastung: 131
    Gedeckt: 131Rest: 97.66

    Auch bei PG1 lohnt es sich – nur ca. 98€ für wöchentliche Hilfe ohne Stress.

    Häufige Fragen zu Preisen & Kosten

    Das Entlastungsbudget: 3.539 € pro Jahr ab Pflegegrad 2

    So bekommen Sie deutlich mehr Hilfe — ohne dass Ihr Pflegegeld gekürzt wird

    Nur Entlastungsbetrag (PG 2)

    § 45b SGB XI:

    131 € / Monat

    = ca. 3 Stunden Hilfe

    + Entlastungsbudget (PG 2)

    Entlastungsbetrag: 131 € / Monat

    + Entlastungsbudget: 3.539 € / Jahr

    ≈ 426 € / Monat

    = ca. 11 Stunden Hilfe pro Monat

    Was ist das Entlastungsbudget?

    Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Topf zusammengelegt: dem Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI. 3.539 € pro Jahr, ab Pflegegrad 2, flexibel einsetzbar.

    Wer hat Anspruch?

    Alle Menschen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Die Höhe ist für alle Pflegegrade gleich. Eine 6-monatige Vorpflegezeit ist nicht mehr nötig.

    Wofür können Sie es nutzen?

    Für stundenweise Verhinderungspflege durch Sonnenseite — wenn die pflegende Person eine Pause braucht, krank ist oder einfach Unterstützung im Alltag wünscht. Auch ungenutztes Budget aus dem Vorjahr lässt sich oft noch verwenden.

    Der große Vorteil:

    Anders als bei der Umwandlung der Pflegesachleistung wird Ihr Pflegegeld nicht gekürzt. Sie bekommen mehr Hilfe — und behalten Ihr Pflegegeld in voller Höhe.

    Pflegegrad 2 (Beispiel):

    Ohne Entlastungsbudget:

    Pflegegeld: 347 € (voll)

    Für Sonnenseite: 131 € (Entlastungsbetrag)

    Pflegegeld: 347 € | Hilfe: ca. 3h / Monat

    Mit Entlastungsbudget:

    Pflegegeld: 347 € (bleibt voll!)

    Für Sonnenseite: 131 € + ≈ 295 € = 426 €/Monat

    Pflegegeld: 347 € | Hilfe: ca. 11h / Monat

    Fazit: Keine Kürzung beim Pflegegeld — und trotzdem bis zu 3.539 € pro Jahr zusätzlich für Ihre Alltagshilfe.

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