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    Seniorin liest am Fenster – Entlastungsleistungen über Pflegenetz Sachsen verstehen
    Finanzierung

    Pflegenetz Sachsen & Entlastungsleistungen: Der Überblick

    01. Juni 2026
    Lesezeit: 8 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Wer in Sachsen Unterstützung im Alltag sucht, stößt schnell auf den Begriff „Pflegenetz Sachsen“. Dahinter steckt das offizielle Pflegeportal des Freistaats – eine zentrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige, Angehörige und Anbieter. Eng damit verbunden sind die sogenannten Entlastungsleistungen: Geld, das Ihnen die Pflegekasse für Hilfe im Haushalt und im Alltag zur Verfügung stellt.

    In diesem Ratgeber erklären wir, was Pflegenetz Sachsen ist, welche Entlastungsleistungen Ihnen zustehen und wie Sie einen anerkannten Anbieter finden. Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Viele Familien verschenken bares Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Das ändern wir hier.

    Was sind Entlastungsleistungen in Sachsen?

    Entlastungsleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die Sie im Alltag entlasten – etwa Haushaltshilfe, Begleitung zu Terminen oder Betreuung. Sie kommen aus mehreren Töpfen des SGB XI. Der wichtigste ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 EUR pro Monat für alle mit Pflegegrad 1 bis 5.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Pflegenetz Sachsen (pflegenetz.sachsen.de) ist das offizielle Pflegeportal des Freistaats Sachsen
    • Entlastungsbetrag: 131 EUR pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5 (§ 45b SGB XI)
    • Entlastungsbudget: 3.539 EUR pro Jahr ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI, seit der Pflegereform 01.07.2025)
    • Entlastungsleistungen dürfen in Sachsen nur vom KSV Sachsen anerkannte Anbieter erbringen
    • Bei anerkannten Anbietern wie Sonnenseite zahlt die Pflegekasse direkt – Sie zahlen nichts aus eigener Tasche

    Was ist Pflegenetz Sachsen?

    Pflegenetz Sachsen ist das offizielle Pflegeportal des Freistaats Sachsen, erreichbar unter pflegenetz.sachsen.de. Es bündelt Informationen rund um Pflege, Betreuung und Entlastung an einer Stelle. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige durch den Dschungel aus Leistungen und Zuständigkeiten zu führen.

    Für Entlastungsleistungen besonders wichtig ist die „Fachservicestelle Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe“, die über das Portal erreichbar ist. Sie informiert über anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI und unterstützt Anbieter bei der Anerkennung. Für Sie als Familie ist das Portal vor allem eine Orientierungshilfe: Welche Leistungen gibt es, wer ist zuständig, welche Anbieter sind anerkannt?

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    Pflegenetz Sachsen informiert und vermittelt Orientierung. Die konkrete Beratung vor Ort übernehmen die Pflegestützpunkte und Pflegekassen – die Umsetzung im Alltag ein anerkannter Anbieter wie Sonnenseite. Beides greift ineinander.

    Welche Entlastungsleistungen stehen Ihnen zu?

    In Sachsen gibt es mehrere Hebel, mit denen Sie Alltagshilfe finanzieren. Wir empfehlen, sie in dieser Reihenfolge zu nutzen:

    LeistungHöheAnspruchRechtsgrundlage
    Entlastungsbetrag131 EUR / MonatPflegegrad 1 bis 5§ 45b SGB XI
    Entlastungsbetrag aus dem Vorjahrübertragener Restbis 30.06. des Folgejahres nutzbar§ 45b SGB XI
    Entlastungsbudget3.539 EUR / Jahrab Pflegegrad 2§ 42a SGB XI
    Umwandlungsanspruchoptional, nur als letzter Hebelab Pflegegrad 2§ 45a Abs. 4 SGB XI

    Entlastungsbetrag: 131 EUR pro Monat

    Der Entlastungsbetrag ist die zentrale Entlastungsleistung. Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 bekommt 131 EUR pro Monat – also 1.572 EUR im Jahr. Auch Pflegegrad 1 hat diesen Anspruch, was viele nicht wissen. Das Geld ist zweckgebunden für Entlastung im Alltag: Haushalt, Betreuung, Begleitung. Wichtig: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern bleiben bis zum 30.06. des Folgejahres erhalten. Mehr dazu in unserem Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen.

    Entlastungsbudget ab Pflegegrad 2

    Seit der Pflegereform (PUEG) zum 01.07.2025 gibt es ab Pflegegrad 2 das Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI: ein gemeinsamer Topf aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit 3.539 EUR pro Jahr – im Schnitt rund 295 EUR pro Monat, flexibel über das Jahr nutzbar. Die früher getrennten Beträge (Verhinderungspflege 1.685 EUR, Kurzzeitpflege 1.854 EUR) gelten nicht mehr. Details lesen Sie in Entlastungsbudget einfach erklärt.

    Umwandlungsanspruch – nur als letzter Hebel

    Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Diesen Weg empfehlen wir nicht aktiv: Er kürzt das Pflegegeld anteilig – Geld, das viele Familien für Miete und Lebenshaltung brauchen. Nutzen Sie ihn nur, wenn Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget für Ihren Bedarf nicht reichen.

    Sie sind unsicher, welche Entlastungsleistungen Ihnen zustehen? Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – telefonisch unter 0351 20871908 oder über unser Kontaktformular.

    Wer darf Entlastungsleistungen in Sachsen erbringen?

    In Sachsen dürfen Entlastungsleistungen nur Anbieter erbringen, die als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ anerkannt sind. Die Anerkennung erteilt der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) auf Grundlage der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO). Nur mit dieser Anerkennung rechnet die Pflegekasse die Leistungen ab.

    Eine Anerkennung bedeutet: Der Anbieter erfüllt feste Qualitätsanforderungen. Dazu gehören eine verantwortliche Fachkraft, geschulte Helfer:innen (40 Stunden Basisschulung), eine saubere Dokumentation der Einsätze und ein jährlicher Tätigkeitsbericht an den KSV. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen, Anerkennung erteilt im März 2026).

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    Prüfen Sie vor Vertragsabschluss immer, ob der Anbieter eine KSV-Anerkennung und eine IK-Nummer hat. Nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten – sonst zahlen Sie alles selbst.

    So finden Sie einen anerkannten Anbieter über Pflegenetz Sachsen

    Pflegenetz Sachsen und der KSV Sachsen führen Übersichten anerkannter Angebote. So gehen Sie vor:

    1. 1Pflegegrad prüfen oder beantragen – schon Pflegegrad 1 reicht für den Entlastungsbetrag
    2. 2Auf pflegenetz.sachsen.de oder ksv-sachsen.de die Liste anerkannter Anbieter in Ihrer Region öffnen
    3. 3Anbieter in Ihrer Nähe auswählen und nach KSV-Anerkennung und IK-Nummer fragen
    4. 4Erstgespräch vereinbaren und Bedarf besprechen (Haushalt, Begleitung, Betreuung)
    5. 5Abtretungserklärung unterschreiben – der Anbieter rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab

    Worauf Sie bei der Auswahl sonst noch achten sollten, lesen Sie in Alltagshilfe auswählen: Worauf achten?. Eine Übersicht der Vernetzung speziell in der Landeshauptstadt finden Sie unter PflegeNetz Dresden.

    Was kosten Entlastungsleistungen in Sachsen?

    Die Preise für Entlastungsleistungen sind in Sachsen gesetzlich gedeckelt (SächsPflUVO). Bei Sonnenseite gelten genau diese Höchstsätze – transparent und ohne versteckte Kosten:

    LeistungsartStundensatzZusatz
    Haushaltsnahe Dienstleistungen38,11 EUR / Stunde0,35 EUR / km
    Begleitung im Alltag42,45 EUR / Stunde0,35 EUR / km
    Einzelbetreuung42,45 EUR / Stunde0,35 EUR / km

    Die Mindestbuchung beträgt 2 Stunden (120 Minuten). Solange Ihre Einsätze durch Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget gedeckt sind, zahlen Sie nichts aus eigener Tasche: Wir rechnen über eine Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine genaue Aufschlüsselung finden Sie auf unserer Seite Preise & Finanzierung.

    Entlastungsleistungen in Dresden – mit Sonnenseite

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI und in allen Dresdner Stadtteilen im Einsatz. Wir übernehmen Haushalt, Einkäufe, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft – finanziert über Ihre Entlastungsleistungen. Unsere Adresse: Trompeterstraße 5, 01069 Dresden.

    So sehr ein Portal wie Pflegenetz Sachsen weiterhilft – am Ende zählt, dass jemand vorbeikommt und anpackt. Genau das tun wir. Den Papierkram mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.

    Lassen Sie sich kostenlos beraten, welche Entlastungsleistungen Ihnen zustehen und wie Sonnenseite Sie im Alltag entlastet. Jetzt anfragen – telefonisch unter 0351 20871908 oder über unser Kontaktformular.

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    Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)