Zum Inhalt springen
    Barrierefreies Bad und bodengleiche Dusche: Pflegekasse bezuschusst Badumbau mit bis zu 4.000 EUR
    Finanzierung

    Badumbau: Bis 4.000 EUR Zuschuss von der Pflegekasse

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Das Bad ist der gefährlichste Raum im Haushalt älterer Menschen. Rutschige Böden, Wannen ohne Griffe, enge Türen — all das erhöht das Sturzrisiko erheblich. Eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe und rutschfeste Matten können das ändern. Und die Pflegekasse unterstützt solche Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme.

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Die Wohnraumanpassungs-Förderung ist eine der am häufigsten nicht abgerufenen Pflegeleistungen.

    Das Wichtigste zum Badumbau-Zuschuss der Pflegekasse

    • Bis zu 4.000 EUR Zuschuss pro Umbaumaßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
    • Anspruch ab Pflegegrad 1.
    • Mehrere Maßnahmen möglich — je 4.000 EUR, bis 16.000 EUR Gesamtförderung.
    • Antrag immer VOR dem Umbau stellen — kein nachträglicher Antrag möglich.
    • Kombinierbar mit KfW-Förderung Programm 455-B.

    Welche Badumbauten werden bezuschusst?

    MaßnahmeTypische KostenPflegekassen-ZuschussEigenanteil ca.
    Bodengleiche Dusche3.000–8.000 EURbis 4.000 EUR0–4.000 EUR
    Badewannenumbau / Einstiegshilfe500–2.000 EURbis 4.000 EUR0 EUR
    Haltegriffe (mehrere)200–600 EURbis 4.000 EUR0 EUR
    Rutschfester Bodenbelag300–1.500 EURbis 4.000 EUR0 EUR
    Türverbreiterung1.000–3.000 EURbis 4.000 EUR0 EUR
    💡

    Gut zu wissen: Für eine bodengleiche Dusche und die dazugehörigen Haltegriffe können Sie zwei separate Anträge stellen — jeweils bis zu 4.000 EUR. Das ergibt eine Gesamtförderung von bis zu 8.000 EUR für Ihr Bad.

    Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Badumbau-Zuschuss

    1. 1Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Therapeuten — sie können die medizinische Notwendigkeit bestätigen.
    2. 2Beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse das Formular für Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
    3. 3Holen Sie Angebote von Handwerkern ein.
    4. 4Reichen Sie den Antrag mit dem Handwerkerangebot ein.
    5. 5Warten Sie auf die schriftliche Genehmigung der Pflegekasse.
    6. 6Erst nach Genehmigung den Handwerker beauftragen.
    7. 7Nach Abschluss Rechnung bei der Pflegekasse einreichen.

    Fragen zu Pflegeleistungen? Wir beraten Sie kostenlos in Dresden: [Jetzt Termin vereinbaren](/kontakt)

    Badumbau + Alltagshilfe: Doppelt sicher im Alter

    Ein barrierefreies Bad reduziert Sturzrisiken — aber es macht nicht den Alltag leichter. Für Haushalt, Einkäufe und Begleitung bei Arztbesuchen ist Sonnenseite da. Finanziert über den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) oder den Umwandlungsanspruch. Mehr: [Alle Leistungen im Überblick](/ratgeber/pflegegrad-1-was-bedeutet-das).

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Kostenlose Erstberatung — wir klären alle Ihre Leistungsansprüche: [Beratung vereinbaren](/kontakt)

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

    0351 20871908 anrufen

    Häufige Fragen