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    Pflegegrad 1: Was bedeutet das?: Ueberblick zu Pflegegrad, Leistungen und Alltagshilfe. Fokus auf Pflegegrad 1 was bedeutet das.
    Pflegegrad

    Pflegegrad 1: Was bedeutet das?

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 5 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Der Bescheid ist da: Pflegegrad 1. Viele Menschen wissen zunächst nicht, was das konkret bedeutet. Stehen mir Leistungen zu? Bekomme ich Geld? Und was ändert sich jetzt im Alltag? Diese Fragen sind vollkommen normal — und wir beantworten sie Ihnen hier Schritt für Schritt.

    Pflegegrad 1 bedeutet: Sie haben eine geringe Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit. Im Begutachtungsverfahren (Neues Begutachtungsassessment, NBA) haben Sie zwischen 12,5 und 27 Punkte erreicht. Das heißt: Sie kommen im Alltag weitgehend zurecht, brauchen aber in einigen Bereichen Unterstützung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–27 NBA-Punkte).
    • Sie erhalten kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen.
    • Die einzige Geldleistung bei PG1 ist der Entlastungsbetrag: 131 EUR pro Monat.
    • Den Entlastungsbetrag können Sie für Alltagshilfe, Haushalt oder Begleitung einsetzen.
    • Bei Sonnenseite rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.

    Was steht Ihnen bei Pflegegrad 1 zu?

    Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad. Die Leistungen sind im Vergleich zu PG2–5 geringer. Aber: Es gibt einen wichtigen Anspruch, den viele gar nicht kennen.

    LeistungPflegegrad 1
    PflegegeldNein
    PflegesachleistungenNein
    Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 EUR/Monat ✓
    Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe)Ja, bis 40 EUR/Monat ✓
    WohnraumanpassungJa, bis zu 4.000 EUR ✓
    Hausnotruf-ZuschussJa, 25,50 EUR/Monat ✓

    Der Entlastungsbetrag von 131 EUR pro Monat ist Ihr wichtigster Anspruch bei PG1. Er ist zweckgebunden: Sie können ihn nur für anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen — Haushaltshilfe, Begleitung bei Einkäufen oder Arztbesuchen. Genau das bietet Sonnenseite an.

    Was kann ich mit 131 EUR im Monat anfangen?

    • Bei Sonnenseite kostet Haushaltshilfe 38,11 EUR pro Stunde.
    • 131 EUR ÷ 38,11 EUR = etwa 3,4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat.
    • Das sind zum Beispiel zwei Termine à 2 Stunden — der Rest wird angespart.
    • Nicht genutztes Guthaben kann bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.
    💡

    Wichtig: Viele Menschen mit Pflegegrad 1 wissen nicht, dass ihnen 131 EUR pro Monat zustehen — auch ohne Pflegegeld! Dieser Betrag verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Sprechen Sie uns an — wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch vollständig auszuschöpfen.

    Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

    1. 1Sie rufen uns an oder schreiben uns — das dauert 5 Minuten.
    2. 2Wir klären gemeinsam, welche Leistungen Sie brauchen.
    3. 3Sonnenseite ist als anerkannter Entlastungsanbieter nach § 45a SGB XI zugelassen (KSV Sachsen, März 2026).
    4. 4Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse.
    5. 5Sie zahlen nichts — und müssen sich um nichts kümmern.

    Jetzt unverbindlich anfragen — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden: [Kostenlose Beratung](/kontakt)

    Kann Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2 werden?

    Ja — und das passiert häufiger als viele denken. Wenn sich Ihr Zustand verschlechtert, haben Sie das Recht, eine Höherstufung zu beantragen. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen deutlich mehr Leistungen zu: Pflegegeld (332 EUR/Monat), Pflegesachleistungen (796 EUR/Monat) und über den Umwandlungsanspruch bis zu 449 EUR/Monat für Alltagshilfe.

    Wie Sie einen Pflegegrad in Dresden beantragen, erklären wir in unserem Ratgeber: [Pflegegrad in Dresden beantragen](/ratgeber/pflegegrad-beantragen-dresden). Mehr zu den Leistungen ab PG1: [Pflegegrad 1 Leistungen im Überblick](/ratgeber/pflegegrad-1-leistungen).

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen