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    Pflegegrad 1: Alle Leistungen und Ansprüche 2026: Alltagshilfe bei ersten Entlastungsschritten mit Pflegegrad 1. Fokus auf pflegegrad 1 leistungen.
    Pflegegrad 1

    Pflegegrad 1: Alle Leistungen und Ansprüche 2026

    03. März 2026
    Lesezeit: 5 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Viele denken, dass sich der Antrag bei Pflegegrad 1 nicht lohnt. Doch das stimmt nicht – denn bereits mit PG 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag und weitere Leistungen.

    Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

    LeistungBetrag/AnspruchHinweis
    Entlastungsbetrag131 EUR/MonatFür Alltagshilfe, Haushaltshilfe, Betreuung
    PflegeberatungKostenlos§ 7a SGB XI, Anspruch auf individuelle Beratung
    PflegehilfsmittelBis 42 EUR/MonatVerbrauchsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel
    WohnraumanpassungBis 4.000 EUREinmalig pro Maßnahme (z. B. Haltegriffe, Rampen)
    Hausnotruf25,50 EUR/MonatZuschuss für ein Hausnotrufsystem
    PflegekurseKostenlosFür pflegende Angehörige
    💡

    Achtung: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen, keinen Umwandlungsanspruch und keinen Anspruch auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Der Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat ist die wichtigste finanzielle Leistung.

    Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

    Der Entlastungsbetrag von 131 EUR pro Monat ist die zentrale Leistung bei Pflegegrad 1. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – etwa Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Alltagsbetreuung.

    Bei einem Stundensatz von 38,11 EUR ergibt das etwa 3 Stunden professionelle Alltagshilfe pro Monat. Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate angespart werden.

    Was kann ich mit Pflegegrad 1 bezahlen?

    • Haushaltshilfe (Putzen, Wäsche, Aufräumen)
    • Einkaufsbegleitung und Besorgungen
    • Begleitung zu Arzt, Apotheke, Behörden
    • Gesellschaft und Gespräche
    • Unterstützung bei Post und Korrespondenz
    • Medizinische Pflege (dafür ist ein Pflegedienst zuständig)
    • Barauszahlung (der Betrag wird zweckgebunden eingesetzt)

    Pflegegrad 1 beantragen

    Pflegegrad 1 erhalten Sie, wenn im Gutachten des Medizinischen Dienstes 12,5 bis unter 27 Punkte festgestellt werden. Das entspricht einer 'geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit'. Mehr dazu in unserem Artikel Pflegegrad beantragen in Dresden.

    Vergleich: Pflegegrad 1 vs. Pflegegrad 2

    Der größte Unterschied: Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie zusätzlich Pflegegeld (347 EUR) und Pflegesachleistungen (796 EUR). Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige regelmäßige Geldleistung.

    LeistungPG 1PG 2
    Entlastungsbetrag131 EUR131 EUR
    Pflegegeld347 EUR
    Pflegesachleistungen796 EUR
    Umwandlungsanspruch318 EUR
    Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag seit 1.7.2025)3.539 EUR/Jahr

    Sie haben Pflegegrad 1? Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag sinnvoll einzusetzen!

    Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)