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    Alle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick: Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade
    Pflegegrad

    Alle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick 2026

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 10 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Sie haben einen Pflegegrad erhalten oder begleiten einen Angehörigen? Dann stellt sich sofort die Frage: Was zahlt die Pflegekasse eigentlich? Die Antwort überrascht viele Menschen: Die Pflegeversicherung bietet ein breites Leistungsspektrum — vom monatlichen Pflegegeld über Hilfsmittel bis zu Zuschüssen für den Umbau der Wohnung.

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen vollständigen Überblick über alle Leistungen — mit den aktuellen Beträgen für 2026. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir: Viele Familien rufen weniger als die Hälfte ihrer Ansprüche ab.

    Das Wichtigste in Kürze: Was zahlt die Pflegeversicherung?

    • Pflegegeld: monatliche Auszahlung für selbst organisierte Pflege (ab PG 2)
    • Pflegesachleistungen: für ambulante Pflegedienste (ab PG 2)
    • Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat für Alltagshilfe (ab PG 1)
    • Verhinderungspflege: 1.685 EUR/Jahr bei Ausfall der Pflegeperson (ab PG 2)
    • Kurzzeitpflege: 1.854 EUR/Jahr für vorübergehende stationäre Pflege (ab PG 2)
    • Pflegehilfsmittel: bis 40 EUR/Monat für Verbrauchsmaterial + Hausnotruf 25,50 EUR
    • Wohnraumanpassung: bis 4.000 EUR je Maßnahme für Umbaumaßnahmen (ab PG 1)
    • Pflegekurse: kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige

    Monatliche Geldleistungen: Pflegegeld und Sachleistungen nach Pflegegrad

    PflegegradPflegegeld/MonatSachleistungen/MonatEntlastungsbetrag/Monat
    PG 1131 EUR
    PG 2332 EURbis 796 EUR131 EUR
    PG 3573 EURbis 1.497 EUR131 EUR
    PG 4765 EURbis 1.859 EUR131 EUR
    PG 5947 EURbis 2.299 EUR131 EUR

    (Quelle: BMG, Stand 2025)

    💡

    Achtung Kombinationsleistung: Wer gleichzeitig Sachleistungen und Pflegegeld bezieht, erhält das Pflegegeld nur anteilig. Beispiel PG 2: 50 % Sachleistungen genutzt → nur 166 EUR statt 332 EUR Pflegegeld. Den Entlastungsbetrag können Sie dagegen immer in voller Höhe nutzen — er kürzt das Pflegegeld nicht.

    Der Entlastungsbetrag: 131 EUR pro Monat ab Pflegegrad 1

    Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die wichtigste Leistung für Alltagshilfe. Er gilt für alle Pflegegrade — auch PG 1. Die 131 EUR pro Monat sind zweckgebunden: Sie können nur bei anerkannten Anbietern wie Sonnenseite Alltagshilfen eingesetzt werden. Das Budget verfällt nicht sofort — nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.

    Mehr: [Entlastungsbetrag richtig nutzen und ausschöpfen](/ratgeber/entlastungsbetrag-nutzen).

    Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der Sachleistungen für Alltagshilfe

    PflegegradSachleistung/MonatMax. Umwandlung (40 %)Gesamt für Alltagshilfe
    PG 2796 EUR318 EUR449 EUR
    PG 31.497 EUR599 EUR730 EUR
    PG 41.859 EUR744 EUR875 EUR
    PG 52.299 EUR920 EUR1.051 EUR

    Der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) ist ein häufig unbekannter Hebel: Wer keine oder wenig Sachleistungen nutzt, kann bis zu 40 % des Budgets für anerkannte Alltagshelfer einsetzen. Sonnenseite rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

    Jahresbudgets: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

    LeistungBetrag/JahrAb PflegegradRechtsgrundlage
    Verhinderungspflege1.685 EURPG 2§ 39 SGB XI
    Kurzzeitpflege1.854 EURPG 2§ 42 SGB XI

    Die Verhinderungspflege greift, wenn Ihre Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) durch Urlaub oder Krankheit ausfällt. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung — z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Mehr: [Verhinderungspflege richtig beantragen](/ratgeber/antrag-verhinderungspflege).

    Pflegehilfsmittel: Bis 40 EUR/Monat für Verbrauchsmaterial

    • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI): bis 40 EUR/Monat — Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel etc.
    • Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Hausnotruf 25,50 EUR/Monat.
    • Anspruch ab Pflegegrad 1.

    Wohnraumanpassung: Bis 4.000 EUR je Umbaumaßnahme

    Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds mit bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dazu zählen bodengleiche Dusche, Treppenlift, Haltegriffe, Rampen und Türverbreiterungen. Bis zu 16.000 EUR insgesamt sind möglich. Mehr: [Treppenlift-Förderung](/ratgeber/treppenlift-foerderung-zuschuss) und [Badumbau-Zuschuss](/ratgeber/badumbau-pflegekasse-zuschuss).

    Wir beraten Sie kostenlos zu allen Leistungsansprüchen — und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab: [Kostenlose Beratung vereinbaren](/kontakt)

    Pflegekurse: Kostenlose Schulung für Angehörige

    Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse (§ 45 SGB XI). Diese Kurse vermitteln grundlegende Pflegetechniken, Umgang mit Demenz und Selbstfürsorgemaßnahmen. Anbieter in Dresden: DRK, AWO, Volkssolidarität, VdK.

    Fazit: Leistungen der Pflegeversicherung vollständig ausschöpfen

    Die Pflegeversicherung bietet weit mehr als nur das Pflegegeld. Wer alle Leistungen kennt und kombiniert, kann erheblich mehr Unterstützung erhalten. Sonnenseite Alltagshilfen hilft Ihnen dabei — kostenlos und mit direkter Pflegekassen-Abrechnung. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Jetzt starten — wir klären Ihr Budget und organisieren Ihre Alltagshilfe in Dresden: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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