
Alle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick 2026
Sie haben einen Pflegegrad erhalten oder begleiten einen Angehörigen? Dann stellt sich sofort die Frage: Was zahlt die Pflegekasse eigentlich? Die Antwort überrascht viele Menschen: Die Pflegeversicherung bietet ein breites Leistungsspektrum — vom monatlichen Pflegegeld über Hilfsmittel bis zu Zuschüssen für den Umbau der Wohnung.
Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen vollständigen Überblick über alle Leistungen — mit den aktuellen Beträgen für 2026. Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir: Viele Familien rufen weniger als die Hälfte ihrer Ansprüche ab.
Das Wichtigste in Kürze: Was zahlt die Pflegeversicherung?
- ✓Pflegegeld: monatliche Auszahlung für selbst organisierte Pflege (ab PG 2)
- ✓Pflegesachleistungen: für ambulante Pflegedienste (ab PG 2)
- ✓Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat für Alltagshilfe (ab PG 1)
- ✓Entlastungsbudget: 3.539 EUR/Jahr (§ 42a SGB XI, Verhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsam seit 01.07.2025) bei Ausfall der Pflegeperson (ab PG 2)
- ✓Kurzzeitpflege: ab PG 2 — seit 01.07.2025 Teil des gemeinsamen Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI): 3.539 EUR/Jahr (gemeinsamer Topf mit Verhinderungspflege)
- ✓Pflegehilfsmittel: bis 40 EUR/Monat für Verbrauchsmaterial + Hausnotruf 25,50 EUR
- ✓Wohnraumanpassung: bis 4.000 EUR je Maßnahme für Umbaumaßnahmen (ab PG 1)
- ✓Pflegekurse: kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige
Monatliche Geldleistungen: Pflegegeld und Sachleistungen nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Sachleistungen/Monat | Entlastungsbetrag/Monat |
|---|---|---|---|
| PG 1 | — | — | 131 EUR |
| PG 2 | 347 EUR | bis 796 EUR | 131 EUR |
| PG 3 | 599 EUR | bis 1.497 EUR | 131 EUR |
| PG 4 | 800 EUR | bis 1.859 EUR | 131 EUR |
| PG 5 | 990 EUR | bis 2.299 EUR | 131 EUR |
(Quelle: BMG, Stand 2025)
Achtung Kombinationsleistung: Wer gleichzeitig Sachleistungen und Pflegegeld bezieht, erhält das Pflegegeld nur anteilig. Beispiel PG 2: 50 % Sachleistungen genutzt → nur 173,50 EUR statt 347 EUR Pflegegeld. Den Entlastungsbetrag können Sie dagegen immer in voller Höhe nutzen — er kürzt das Pflegegeld nicht.
Der Entlastungsbetrag: 131 EUR pro Monat ab Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist die wichtigste Leistung für Alltagshilfe. Er gilt für alle Pflegegrade — auch PG 1. Die 131 EUR pro Monat sind zweckgebunden: Sie können nur bei anerkannten Anbietern wie Sonnenseite Alltagshilfen eingesetzt werden. Das Budget verfällt nicht sofort — nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.
Mehr: Entlastungsbetrag richtig nutzen und ausschöpfen.
Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der Sachleistungen für Alltagshilfe
| Pflegegrad | Sachleistung/Monat | Max. Umwandlung (40 %) | Gesamt für Alltagshilfe |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 796 EUR | 318 EUR | 449 EUR |
| PG 3 | 1.497 EUR | 599 EUR | 730 EUR |
| PG 4 | 1.859 EUR | 744 EUR | 875 EUR |
| PG 5 | 2.299 EUR | 920 EUR | 1.051 EUR |
Der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) ist ein häufig unbekannter Hebel: Wer keine oder wenig Sachleistungen nutzt, kann bis zu 40 % des Budgets für anerkannte Alltagshelfer einsetzen. Wichtig: Der Umwandlungsanspruch kürzt das Pflegegeld anteilig und ist deshalb die optionale letzte Stufe – nach Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget. Sonnenseite rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Jahresbudgets: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
| Leistung | Betrag/Jahr | Ab Pflegegrad | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbudget (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsam, seit 01.07.2025) | 3.539 EUR | PG 2 | § 42a SGB XI |
Die Verhinderungspflege greift, wenn Ihre Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger) durch Urlaub oder Krankheit ausfällt. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung — z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Mehr: Verhinderungspflege richtig beantragen.
Pflegehilfsmittel: Bis 40 EUR/Monat für Verbrauchsmaterial
- •Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI): bis 40 EUR/Monat — Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel etc.
- •Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Hausnotruf 25,50 EUR/Monat.
- •Anspruch ab Pflegegrad 1.
Wohnraumanpassung: Bis 4.000 EUR je Umbaumaßnahme
Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds mit bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dazu zählen bodengleiche Dusche, Treppenlift, Haltegriffe, Rampen und Türverbreiterungen. Bis zu 16.000 EUR insgesamt sind möglich. Mehr: Treppenlift-Förderung und Badumbau-Zuschuss.
Wir beraten Sie kostenlos zu allen Leistungsansprüchen — und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab: [Kostenlose Beratung vereinbaren](/kontakt)
Pflegekurse: Kostenlose Schulung für Angehörige
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse (§ 45 SGB XI). Diese Kurse vermitteln grundlegende Pflegetechniken, Umgang mit Demenz und Selbstfürsorgemaßnahmen. Anbieter in Dresden: DRK, AWO, Volkssolidarität, VdK.
Fazit: Leistungen der Pflegeversicherung vollständig ausschöpfen
Die Pflegeversicherung bietet weit mehr als nur das Pflegegeld. Wer alle Leistungen kennt und kombiniert, kann erheblich mehr Unterstützung erhalten. Sonnenseite Alltagshilfen hilft Ihnen dabei — kostenlos und mit direkter Pflegekassen-Abrechnung. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.
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Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.