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    Pflegegrad 3 Leistungen: Was Ihnen finanziell zusteht: Überblick zu Pflegegrad, Leistungen und Alltagshilfe. Fokus auf Pflegegrad 3 Leistungen Geld.
    Pflegegrad

    Pflegegrad 3 Leistungen: Was Ihnen finanziell zusteht

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 7 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Pflegegrad 3 bedeutet: Sie haben einen erheblichen Unterstützungsbedarf im Alltag. Die Pflegekasse erkennt das an — und zahlt entsprechende Leistungen. Viele Betroffene wissen aber nicht, welche Beträge ihnen konkret zustehen.

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Ein Großteil der verfügbaren Gelder wird nicht abgerufen. Das ändern wir mit diesem Ratgeber.

    Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu? Die wichtigsten Leistungen

    • Pflegegeld: 599 EUR/Monat (für selbst organisierte Pflege)
    • Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 EUR/Monat (für professionelle Pflegedienste)
    • Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (für Alltagshilfe und Betreuung)
    • Umwandlungsanspruch: bis zu 599 EUR/Monat (aus Sachleistungsbudget für Alltagshilfe)
    • Strategie: 131 EUR Entlastungsbetrag (ohne Pflegegeld-Abzug) + optional bis 599 EUR Umwandlung (kürzt das Pflegegeld anteilig) = bis 730 EUR für Alltagshilfe

    Pflegegrad 3: Alle Beträge in der Tabelle

    LeistungBetrag/MonatBetrag/JahrVerwendung
    Pflegegeld (§ 37 SGB XI)599 EUR7.188 EURAuszahlung für selbst organisierte Pflege
    Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)bis 1.497 EURbis 17.964 EURFür zugelassene ambulante Pflegedienste
    Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 EUR1.572 EURFür Alltagshilfe und Betreuungsangebote
    Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)bis 599 EURbis 7.188 EURAus Sachleistungsbudget für anerkannte Alltagshelfer
    💡

    Achtung Kombinationsleistung: Bei gleichzeitiger Nutzung von Sachleistungen und Pflegegeld wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Beispiel: 50 % der Sachleistungen genutzt → nur noch 299,50 EUR statt 599 EUR Pflegegeld. Planen Sie Ihre Leistungen daher sorgfältig — wir beraten Sie kostenlos.

    So nutzen Sie bis zu 730 EUR/Monat für Alltagshilfe — so kombinieren Sie die Töpfe

    Der Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) und der Umwandlungsanspruch (bis 599 EUR/Monat) können kombiniert werden. Das ergibt bis zu 730 EUR pro Monat — speziell für Alltagshilfe, Haushalt und Begleitung. Das Pflegegeld (599 EUR) bleibt dabei vollständig erhalten.

    BudgetBetrag/MonatPflegegeld betroffen?
    Entlastungsbetrag131 EURNein
    Umwandlungsanspruchbis 599 EURNein
    Gesamt für Alltagshilfebis 730 EURNein
    Pflegegeld verbleibt599 EUR

    Mit 730 EUR kommen Sie auf rund 19 Stunden Haushaltshilfe pro Monat bei Sonnenseite (38,11 EUR/h). Sonnenseite rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

    Wir berechnen Ihr persönliches Budget kostenlos: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)

    Pflegesachleistungen bei PG3: Wann lohnen sie sich?

    Pflegesachleistungen (bis 1.497 EUR/Monat) eignen sich, wenn keine Angehörigen pflegen können oder der Pflegebedarf professionelle Unterstützung erfordert. Wird das Sachleistungsbudget nicht voll genutzt, stehen bis zu 40 % für den Umwandlungsanspruch zur Verfügung.

    Mehr dazu: Umwandlungsanspruch Pflegesachleistungen erklärt. Vergleich zum vorherigen Pflegegrad: Pflegegrad 2 Haushaltshilfe – Leistungen & Kosten. Und speziell zu PG3: Haushaltshilfe mit Pflegegrad 3.

    Fazit: Pflegegrad 3 — nutzen Sie Ihr volles Budget

    Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen monatlich erhebliche Leistungen zu. Richtig kombiniert können Sie bis zu 730 EUR für Alltagshilfe einsetzen — davon 131 EUR Entlastungsbetrag ganz ohne Abzug; der Umwandlungsanspruch (bis 599 EUR) kürzt das Pflegegeld anteilig und bleibt optional. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Jetzt kostenlos beraten lassen — wir klären Ihr Budget und organisieren alles für Sie: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

    0351 20871908 anrufen

    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)