Pflegegeld Tabelle 2026: Alle Beträge im Überblick
Pflegegeld gehört zu den am häufigsten gesuchten Pflegeleistungen, wird aber oft isoliert betrachtet. Im Alltag ist wichtig, wie es zusammen mit anderen Budgets wirkt.
Kurzantwort
Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad. Stand April 2026 gelten 347 EUR bei Pflegegrad 2, 599 EUR bei Pflegegrad 3, 800 EUR bei Pflegegrad 4 und 990 EUR bei Pflegegrad 5.
Pflegegeld-Tabelle im Überblick
Pflegegeld ist eine Geldleistung für Pflege zu Hause, wenn Angehörige oder andere private Personen den Großteil der Unterstützung übernehmen.
Stand April 2026 gelten weiterhin die seit dem 1. Januar 2025 angehobenen Pflegegeldbeträge. Für Familien in Sachsen gelten diese Bundesbeträge genauso wie in anderen Bundesländern.
- •Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- •Pflegegrad 2: 347 EUR pro Monat
- •Pflegegrad 3: 599 EUR pro Monat
- •Pflegegrad 4: 800 EUR pro Monat
- •Pflegegrad 5: 990 EUR pro Monat
Was Pflegegeld nicht ersetzt
Pflegegeld allein löst keine Versorgungsengpässe im Alltag. Häufig braucht es zusätzlich Haushaltshilfe, Begleitung oder Entlastung für Angehörige.
Gerade hier werden Budgets oft unvollständig genutzt, weil Familien zwar das Pflegegeld kennen, aber Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch oder Tagespflege nicht mitdenken.
Pflegegeld-Tabelle 2026 mit Einordnung
Pflegegrad 1 enthält kein Pflegegeld, aber bereits den Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 kommt Pflegegeld hinzu, wenn die Versorgung überwiegend privat organisiert wird.
Wer zusätzlich Pflegesachleistungen nutzt, sollte die Auswirkungen auf das anteilige Pflegegeld kennen. Genau hier entstehen viele Missverständnisse bei der Kombinationsleistung.
Welche Ergänzungen oft sinnvoll sind
Neben Pflegegeld sind häufig Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder weitere Budgets wichtig.
Erst im Zusammenspiel ergibt sich ein realistisches Unterstützungsmodell. In Sachsen ist dabei wichtig, dass alltagsunterstützende Leistungen über anerkannte Angebote abgerechnet werden müssen.
Pflegegeld ist am stärksten, wenn Familien es nicht isoliert, sondern als Teil eines Gesamtbudgets sehen.
Was Familien in Sachsen zusätzlich beachten sollten
Das Pflegegeld selbst ist bundesweit geregelt. Sobald es aber um Haushaltshilfe, Begleitung oder Betreuung im Alltag geht, kommt in Sachsen die Frage hinzu, ob der eingesetzte Anbieter landesrechtlich anerkannt ist.
Darum sollte Pflegegeld nie isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, welche konkrete Hilfe zu Hause gebraucht wird und über welches Budget sie sauber organisiert werden kann.
Sie möchten wissen, welche Leistungen zusätzlich zum Pflegegeld für Ihren Alltag relevant sind? Wir ordnen das gern mit Ihnen ein.
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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