Zum Inhalt springen
    Pflegegrad beantragen in Dresden – Schritt-für-Schritt 2026: Überblick zu Pflegegrad, Leistungen und Alltagshilfe. Fokus auf pflegegrad beantragen dresden.
    Pflegegrad

    Pflegegrad beantragen in Dresden – Schritt-für-Schritt 2026

    06. März 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung dafür, Leistungen der Pflegekasse zu erhalten – vom Entlastungsbetrag über Pflegegeld bis zur Haushaltshilfe. In Dresden können Sie den Antrag unkompliziert stellen. Wir zeigen Ihnen, wie es geht. Eine bundesweite Schritt-für-Schritt-Übersicht finden Sie in Pflegegrad beantragen: Antrag & Ablauf. Die einzelnen Pflegegrade erklärt: Pflegegrade 1–5 einfach erklärt.

    Voraussetzungen für einen Pflegegrad

    Einen Pflegegrad erhalten Menschen, deren Selbstständigkeit dauerhaft eingeschränkt ist – körperlich, geistig oder psychisch. Die Einschränkung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.

    PflegegradPunkte (NBA)Beeinträchtigung
    PG 112,5 – 26,9Geringe Beeinträchtigung
    PG 227 – 47,4Erhebliche Beeinträchtigung
    PG 347,5 – 69,9Schwere Beeinträchtigung
    PG 470 – 89,9Schwerste Beeinträchtigung
    PG 590 – 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

    Schritt-für-Schritt: Pflegegrad beantragen

    1. 1Antrag bei der Pflegekasse stellen: Ein formloser Anruf oder Brief bei Ihrer Krankenkasse genügt. Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt.
    2. 2Antragsformular ausfüllen: Sie erhalten ein Formular per Post. Füllen Sie es sorgfältig aus – listen Sie alle Einschränkungen detailliert auf.
    3. 3Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie 1–2 Wochen lang, wobei Sie Hilfe brauchen. Das hilft beim Gutachtentermin enorm.
    4. 4Begutachtungstermin: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) kommt zu Ihnen nach Hause und beurteilt Ihre Selbstständigkeit.
    5. 5Bescheid erhalten: Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Gutachten erhalten Sie den Bescheid über Ihren Pflegegrad.

    Der Begutachtungstermin – darauf kommt es an

    Der Begutachtungstermin ist entscheidend. Der Gutachter bewertet Ihre Selbstständigkeit in 6 Modulen. Bereiten Sie sich gut vor.

    • Alle ärztlichen Unterlagen, Befunde und Medikamentenliste bereithalten
    • Pflegetagebuch vorlegen (mindestens 1–2 Wochen)
    • Eine Vertrauensperson beim Termin dabeihaben
    • Ehrlich sein – beschönigen Sie nichts!
    • Auch 'schlechte Tage' schildern, nicht nur gute
    • Nicht aufräumen oder sich besonders zurechtmachen – das verfälscht das Bild
    💡

    Unser wichtigster Tipp: Beschönigen Sie nichts beim Begutachtungstermin. Schildern Sie ehrlich, wobei Sie Hilfe brauchen. Viele Menschen verschweigen aus Scham ihre Einschränkungen – und bekommen dann einen niedrigeren Pflegegrad.

    Die 6 Module des NBA (Neues Begutachtungsassessment)

    ModulInhaltGewichtung
    1. MobilitätFortbewegung, Treppensteigen, Positionswechsel10 %
    2. Kognition & KommunikationOrientierung, Entscheidungen, Gespräche15 %*
    3. VerhaltensweisenAggression, Ängste, nächtliche Unruhe15 %*
    4. SelbstversorgungWaschen, Essen, Ankleiden, Toilette40 %
    5. Krankheit & TherapieMedikamente, Arztbesuche, Verbände20 %
    6. AlltagsgestaltungTagesablauf, Kontakte, Beschäftigung15 %

    * Von den Modulen 2 und 3 zählt nur das Modul mit der höheren Punktzahl.

    Pflegegrad erhalten – was nun?

    Herzlichen Glückwunsch! Mit Ihrem Pflegegrad können Sie sofort Leistungen nutzen. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu, ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Sachleistungen und der Umwandlungsanspruch dazu.

    Sonnenseite Alltagshilfen hilft Ihnen in ganz Dresden, den Entlastungsbetrag und weitere Leistungen sinnvoll einzusetzen – für Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung und Alltagsbetreuung.

    Pflegegrad erhalten? Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu nutzen – kostenlos beraten lassen!

    Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

    0351 20871908 anrufen

    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)