
Pflegegrade 1 bis 5 einfach erklärt: NBA-Punkte und Leistungen 2026
Die Pflegegrade wirken technisch, sind aber ein klares Punkte-System. Der Medizinische Dienst bewertet 6 Lebensbereiche und vergibt Punkte – je höher die Summe, desto höher der Pflegegrad und damit die Leistungen.
Kurzantwort
Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten (geringe Beeinträchtigung), Pflegegrad 2 ab 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Der Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat steht bei allen Stufen zu. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr) dazu.
So funktioniert das NBA – das Neue Begutachtungsassessment
Seit 2017 bewertet der Medizinische Dienst (MDK) nicht mehr Diagnosen oder Pflegezeiten, sondern Selbstständigkeit. Sechs Module werden geprüft, jedes mit einer eigenen Gewichtung.
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 – die direkt einem Pflegegrad zugeordnet wird.
- •Modul 1: Mobilität (10 % Gewichtung) – z.B. selbstständig aufstehen, Treppen steigen
- •Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 % – zusammen mit Modul 3)
- •Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Probleme (15 % – kombiniert mit Modul 2)
- •Modul 4: Selbstversorgung (40 %) – Körperpflege, Anziehen, Essen, Toilette
- •Modul 5: Krankheitsbezogene Anforderungen (20 %) – Medikamente, Wundversorgung, Arztbesuche
- •Modul 6: Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (15 %) – Tagesstrukturierung, Beziehungen pflegen
Die Module 4 (Selbstversorgung) und 5 (krankheitsbezogene Anforderungen) machen zusammen 60 % der Bewertung aus. Hier am genauesten dokumentieren, wo es im Alltag hakt.
Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 bedeutet: Sie können den Alltag noch weitgehend selbst bewältigen, brauchen aber bei einigen Tätigkeiten Unterstützung. Typisch sind beginnende Mobilitätsprobleme, leichte kognitive Einschränkungen oder ein erhöhtes Sturzrisiko.
Leistungen im Monat: 131 EUR Entlastungsbetrag (für Alltagshilfe wie Haushalt, Begleitung, Einkäufe). Außerdem 40 EUR Pflegehilfsmittelpauschale, Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 EUR (z.B. Badumbau), kostenlose Pflegeberatung.
- •131 EUR Entlastungsbetrag pro Monat
- •40 EUR Pflegehilfsmittel pro Monat (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektion)
- •Bis 4.180 EUR einmalig für Wohnumfeldverbesserung
- •KEIN Pflegegeld, KEINE Pflegesachleistungen, KEIN Entlastungsbudget bei PG 1
Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt. Allein die 131 EUR Entlastungsbetrag ergeben über das Jahr 1.572 EUR – das reicht für rund 36 Stunden professionelle Alltagshilfe.
Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Erhebliche Beeinträchtigung
Ab Pflegegrad 2 öffnen sich die wichtigsten Pflegekassen-Leistungen. Sie brauchen regelmäßige Hilfe bei mehreren Tätigkeiten – Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung.
Wahlmöglichkeit: Pflegegeld (an Angehörige) ODER Pflegesachleistungen (für Pflegedienst) ODER Kombination beider Modelle.
- •347 EUR Pflegegeld pro Monat (wenn Angehörige pflegen)
- •796 EUR Pflegesachleistungen pro Monat (für Pflegedienst)
- •131 EUR Entlastungsbetrag pro Monat (für Alltagshilfe)
- •3.539 EUR Entlastungsbudget pro Jahr (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI seit 01.07.2025)
- •42 EUR Pflegehilfsmittelpauschale pro Monat
Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 wird oft bei deutlichem Pflegebedarf in mehreren Bereichen vergeben – z.B. mittelschwere Demenz, fortgeschrittene Mobilitätseinschränkung oder regelmäßige nächtliche Unterstützung.
- •599 EUR Pflegegeld pro Monat
- •1.497 EUR Pflegesachleistungen pro Monat
- •131 EUR Entlastungsbetrag pro Monat
- •3.539 EUR Entlastungsbudget pro Jahr
Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – häufig bei fortgeschrittener Demenz, schweren neurologischen Erkrankungen oder weitgehender Bettlägerigkeit.
- •800 EUR Pflegegeld pro Monat
- •1.859 EUR Pflegesachleistungen pro Monat
- •131 EUR Entlastungsbetrag pro Monat
- •3.539 EUR Entlastungsbudget pro Jahr
Pflegegrad 5 (90+ Punkte): Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 wird bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen pflegerischen Anforderungen vergeben – z.B. künstliche Beatmung, Wachkoma, schwere Multimorbidität.
- •990 EUR Pflegegeld pro Monat
- •2.299 EUR Pflegesachleistungen pro Monat
- •131 EUR Entlastungsbetrag pro Monat
- •3.539 EUR Entlastungsbudget pro Jahr
Was im Alltag tatsächlich zählt
Nicht jede Familie braucht den höchstmöglichen Pflegegrad. Wichtig ist, dass die zugeteilten Leistungen zu den tatsächlichen Bedürfnissen passen.
Wenn Haushalt und Begleitung das Hauptthema sind, reicht oft schon Pflegegrad 1 mit dem Entlastungsbetrag aus. Erst wenn Körperpflege, nächtliche Unterstützung oder regelmäßige Pflegedienst-Einsätze nötig werden, wird Pflegegrad 2 oder höher relevant.
Wenn der Bedarf wächst, kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Praxistipp: Vorher 1–2 Wochen ein Pflegetagebuch führen, damit der Gutachter konkrete Beispiele bekommt.
Sie möchten wissen, welche Leistungen zu Ihrem Pflegegrad konkret passen und wie viel Stunden Alltagshilfe damit machbar sind? Wir rechnen das gern gemeinsam durch.
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.