
Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Ansprüche auf einen Blick
Mit Pflegegrad 2 haben Sie erhebliche Ansprüche auf Unterstützung – auch für den Haushalt. Das Problem: Das System ist komplex und viele nutzen nicht alle ihnen zustehenden Leistungen.
Ihre Leistungen bei Pflegegrad 2 (2026)
- ✓Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat (für Haushaltshilfe, Alltagsunterstützung)
- ✓Pflegegeld: 347 Euro/Monat (wenn Angehörige pflegen)
- ✓Pflegesachleistungen: 796 Euro/Monat (für professionelle Pflegedienste)
- ✓Verhinderungspflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr
- ✓Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr
- ✓Pflegehilfsmittel: 40 Euro/Monat
Welches Budget eignet sich für Haushaltshilfe?
Option 1: Entlastungsbetrag (empfohlen für Haushaltshilfe)
Für klassische Haushaltshilfe – Putzen, Einkaufen, Kochen, Wäsche – ist der Entlastungsbetrag der richtige Weg. 131 Euro pro Monat bei anerkannten Anbietern. Nicht genutzte Beträge können 12 Monate angespart werden.
Option 2: Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen (796 Euro/Monat) sind in erster Linie für körperbezogene Pflege gedacht. Haushaltshilfe kann jedoch Teil des Pflegeplans sein – sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst.
Option 3: Kombination
Das Pflegegeld und der Entlastungsbetrag können kombiniert werden. Viele Familien nutzen das Pflegegeld für die pflegende Angehörige und den Entlastungsbetrag für externe Haushaltshilfe.
Was darf die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 machen?
- •Regelmäßiges Putzen und Reinigen der Wohnung
- •Einkaufen gehen und Besorgungen erledigen
- •Kochen und Mahlzeiten vorbereiten
- •Wäsche waschen, trocknen, bügeln
- •Begleitung zu Arztbesuchen und Behördenterminen
- •Gesellschaft leisten und Gespräche führen
- •Hilfe beim Umgang mit Handy, Tablet, Computer
Kann ich bei Pflegegrad 2 selbst wählen, wer kommt?
Ja! Das Wunsch- und Wahlrecht ist gesetzlich verankert. Sie dürfen den Anbieter frei wählen und haben Einfluss darauf, welche Person zu Ihnen kommt. Bei Sonnenseite werden Helfer sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Situation abgestimmt.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 in Dresden? Jetzt kostenlos Erstgespräch vereinbaren.
Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.