
Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen rund 3 bis 4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat über den Entlastungsbetrag (131 EUR) zu. Mit Umwandlungsanspruch und Pflegesachleistungen sind bis zu 11 Stunden monatlich möglich – komplett ohne Eigenanteil bei anerkannten Anbietern nach § 45a SGB XI.
Kurze Antwort für Eilige
Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich zu:
- ✓131 Euro Entlastungsbetrag (für Alltagshilfe / Haushaltshilfe)
- ✓347 Euro Pflegegeld (wenn Pflege durch Angehörige erfolgt)
- ✓796 Euro Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste)
Beim Entlastungsbetrag: Bei 38 Euro/Stunde = rund 3–4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat.
Entlastungsbetrag vs. Pflegesachleistung – was ist der Unterschied?
Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat)
Dieser Betrag ist speziell für Alltagsunterstützung und Haushaltshilfe gedacht. Er steht allen Pflegegraden zu (1–5) und kann bei anerkannten Anbietern nach § 45a SGB XI eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können 12 Monate angespart werden.
Pflegesachleistungen (796 Euro/Monat bei PG 2)
Diese sind für körperbezogene Pflegeleistungen durch zugelassene Pflegedienste bestimmt: Waschen, Anziehen, Medikamentengabe. Haushaltshilfe fällt hier nur dann darunter, wenn sie Teil des Pflegeplans ist.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe ergeben sich konkret?
| Position | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag: | 131 Euro/Monat |
| Stundensatz Sonnenseite: | 38 Euro/Stunde (Haushalt) / 42 Euro/Stunde (Begleitung) |
| Ergibt: | ca. 3–4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat |
Monate ansparen! 6 Monate Ansparung = 786 Euro = ca. 20 Stunden auf einmal möglich!
Mehr Stunden durch Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
Was viele nicht wissen: Bei Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihrer ungenutzten Pflegesachleistungen in zusätzliche Entlastungsleistungen umwandeln. Das bedeutet:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Pflegesachleistungen PG 2: | 796 Euro/Monat |
| Davon 40 % umwandeln: | 318 Euro zusätzlich |
| + Entlastungsbetrag: | 131 Euro |
| Gesamtbudget pro Monat: | 449 Euro = ca. 11–12 Stunden Haushaltshilfe |
Voraussetzung: Die Pflegesachleistungen werden nicht (vollständig) für einen Pflegedienst genutzt. Wird die Pflege z. B. von Angehörigen übernommen, steht der Umwandlungsanspruch in der Regel voll zur Verfügung.
Noch mehr Stunden: Verhinderungspflege nutzen
Ab Pflegegrad 2 haben Sie zusätzlich Anspruch auf Verhinderungspflege – bis zu 3.539 Euro pro Jahr. Diese Leistung greift, wenn die reguläre Pflegeperson (z. B. Angehörige) vorübergehend ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder Erholung.
- ✓Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro/Jahr
- ✓Stundenweise oder tageweise nutzbar
- ✓Anspruch ab Pflegegrad 2
- ✓Die frühere 6-Monats-Vorpflegezeit entfällt seit dem 1. Juli 2025
Bei 38 Euro/Stunde ergibt das bis zu 93 zusätzliche Stunden Haushaltshilfe pro Jahr – rund 8 extra Stunden pro Monat.
Alle Budgets im Überblick: So viele Stunden sind möglich
| Leistung | Budget | Stunden (ca.) |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 Euro/Monat | 3–4 Std./Monat |
| + Umwandlungsanspruch | +318 Euro/Monat | +8 Std./Monat |
| = Monatlich gesamt | 449 Euro/Monat | 11–12 Std./Monat |
| + Verhinderungspflege | +295 Euro/Monat (3.539€/Jahr) | +8 Std./Monat |
| Gesamtpotenzial PG 2 | bis 744 Euro/Monat | bis 20 Std./Monat |
Die meisten Familien nutzen nicht einmal die Hälfte ihres Anspruchs. Wir helfen Ihnen, alle Leistungen optimal zu kombinieren – kostenlos und unverbindlich.
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine Putzfrau nutzen?
Ja – aber nur wenn der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Eine gewöhnliche Reinigungskraft, die Sie privat engagieren, ist nicht automatisch förderfähig. In Sachsen kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch anerkannte Formen der Nachbarschaftshilfe in Betracht. Sonnenseite Alltagshilfen in Dresden ist anerkannt und unterstützt Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Wie beantrage ich die Haushaltshilfe über Pflegegrad 2?
- 1Pflegegrad 2 muss anerkannt sein (Gutachten des Medizinischen Dienstes liegt vor)
- 2Anerkannten Anbieter kontaktieren – z.B. Sonnenseite in Dresden
- 3Bedarfsgespräch führen: Welche Leistungen werden gebraucht?
- 4Pflegekasse informieren – in der Regel reicht eine formlose Mitteilung
- 5Leistung starten – Abrechnung läuft über den Anbieter
Wie viele Stunden stehen Ihnen zu? Wir berechnen es kostenlos für Sie.
Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.