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    Helferin kocht gemeinsam mit Seniorin in der Küche – Betreuung im Alltag lässt sich auch ohne Pflegegrad organisieren.
    Alltagshilfe

    Betreuung ohne Pflegegrad organisieren: Privatkosten, Eilantrag, Anlaufstellen

    09. April 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Nicht jeder Hilfebedarf wartet auf einen Pflegegrad-Bescheid. Wenn jetzt Unterstützung gebraucht wird, hilft eine klare Trennung zwischen Soforthilfe (privat) und parallelem Antrag.

    Kurzantwort

    Alltagshilfe ohne Pflegegrad kostet bei Sonnenseite 38,11 EUR/h (Haushalt) oder 42,45 EUR/h (Begleitung). Privat ist sofort buchbar. Parallel können Sie einen Pflegegrad beantragen – bei akutem Bedarf sogar mit MDK-Eilbegutachtung innerhalb von 1 Woche (§ 18 Abs. 3 SGB XI).

    Was Betreuung ohne Pflegegrad konkret kostet

    Ohne Pflegegrad zahlen Sie als Privatperson direkt – ohne Pflegekassen-Abrechnung. Bei Sonnenseite gelten die gesetzlichen Höchstsätze der SächsPflUVO 2025:

    • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 38,11 EUR pro Stunde
    • Begleitung im Alltag und Einzelbetreuung: 42,45 EUR pro Stunde
    • Mindestbuchung: 2 Stunden (120 Minuten)
    • Fahrtkosten: 0,35 EUR pro Kilometer
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    Privatkosten sind nach § 35a EStG steuerlich absetzbar: 20 % der Rechnung (max. 4.000 EUR Ermäßigung/Jahr). Siehe Detail-Artikel zur steuerlichen Absetzbarkeit.

    Rechenbeispiel: 4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat

    Eine 78-jährige Dame ohne Pflegegrad bucht 2 Einsätze à 2 Stunden monatlich für Reinigung und Wäsche – 4 Stunden × 38,11 EUR = 152,44 EUR plus rund 8 EUR Fahrtkosten = 160,44 EUR/Monat.

    Nach § 35a EStG ergibt das jährlich rund 385 EUR Steuerermäßigung – netto bleibt der Aufwand bei ca. 1.540 EUR/Jahr.

    Parallel den Pflegegrad beantragen – auch bei akutem Bedarf

    Wenn der Hilfebedarf voraussichtlich länger als 6 Monate anhält, ist ein Pflegegrad-Antrag fast immer wirtschaftlich sinnvoll. Schon Pflegegrad 1 bringt 131 EUR/Monat Entlastungsbetrag – das deckt einen Großteil der oben gerechneten 160 EUR.

    Bei akutem Bedarf (z.B. nach Krankenhausentlassung, plötzlicher Verschlechterung) gibt es die MDK-Eilbegutachtung nach § 18 Abs. 3 SGB XI: innerhalb von 1 Woche bei stationärem Aufenthalt oder palliativer Versorgung, sonst innerhalb von 2 Wochen bei akuter Pflegesituation zu Hause.

    • Wann lohnt der Antrag: bei wiederkehrender Überforderung, unsicherer Mobilität, regelmäßigem Hilfebedarf
    • Wann reicht Privatzahlung: bei klar vorübergehendem Bedarf (z.B. nach OP, 6–8 Wochen)
    • Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen (Telefon, Brief, Online-Portal)
    • MDK-Eilbegutachtung explizit anfordern bei akuter Situation

    Anlaufstellen in Dresden für unabhängige Beratung

    Wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad sinnvoll ist oder welche Leistungen passen, sind diese Dresdner Stellen kostenlos und unabhängig:

    • Pflegestützpunkt Dresden: 0351 488 5012 (Junghansstraße 2, 01277 Dresden) – Beratung nach § 7a SGB XI
    • Pflegekassen-Beratung: Jede Pflegekasse muss kostenlose Beratung bei Ihnen zu Hause anbieten (telefonisch beantragen)
    • PflegeNetz Sachsen: pflegenetz.sachsen.de – Übersicht aller anerkannten Anbieter
    • Sonnenseite Erstgespräch: 0351 20871908 – kostenlos und unverbindlich
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    Falls die Situation eskaliert (z.B. Verschlechterung über Nacht), nicht zögern und 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) anrufen – ggf. wird direkt ein Pflegebedarf nach Krankenhaus dokumentiert, was die Begutachtung beschleunigt.

    Sie brauchen kurzfristig Entlastung ohne Pflegegrad und wollen parallel den Antrag prüfen? Wir starten ohne Wartezeit und unterstützen bei der Antragsvorbereitung. Rufen Sie an unter 0351 20871908.

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)