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    Eine Haushaltshilfe reinigt ein Fenster, während eine Seniorin daneben sitzt.
    Pflegegrad 3

    Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3: Stunden, Kosten & Finanzierung

    04. März 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    Lesezeit: 5 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Alltag brauchen Betroffene regelmäßig Hilfe – beim Haushalt, bei Einkäufen und bei Terminen. Wie viele Stunden Haushaltshilfe finanzierbar sind, hängt von den Gesamtkosten und nutzbaren Leistungen ab.

    Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3?

    Die Antwort hängt davon ab, welche Finanzierungsquellen Sie nutzen. Bei Pflegegrad 3 haben Sie zwei Töpfe: den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch.

    FinanzierungMöglicher BetragVoraussetzung
    Entlastungsbetragbis 131 EUR monatlichHäusliche Pflege und geeignete Leistung
    Plus optionale Umwandlungbis 729,80 EUR zusammen598,80 EUR ungenutzte Sachleistungen; Pflegegeld sinkt anteilig
    Plus nutzbare RestmittelIndividuelles GuthabenKeine pauschale Höhe; Frist und offene Rechnungen prüfen
    💡

    Die Zahl der Stunden hängt vom Angebot ab. Eine optionale Umwandlung kann geeignete Alltagshilfe mitfinanzieren, kürzt aber das Pflegegeld anteilig.

    Alle Leistungen bei Pflegegrad 3

    LeistungBetrag
    Pflegegeld599 EUR/Monat
    Pflegesachleistungen1.497 EUR/Monat
    Entlastungsbetrag131 EUR/Monat
    Umwandlungsanspruch (40 %)598,80 EUR/Monat
    Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag, § 42a SGB XI)bis zu 3.539 EUR/Jahr
    Pflegehilfsmittel42 EUR/Monat
    Wohnraumanpassungbis 4.180 EUR je Maßnahme

    Rechenbeispiel: Frau Schmidt in Dresden

    Frau Schmidt (82) hat Pflegegrad 3 und lebt allein in Dresden-Striesen. Sie nutzt keinen ambulanten Pflegedienst und möchte Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen.

    PositionBetrag
    Entlastungsbetrag:131 EUR/Monat
    Umwandlungsanspruch (40 % von 1.497 EUR):598,80 EUR/Monat
    Monatliches Budget für Alltagshilfe:729,80 EUR
    Stundensatz und Zusatzkosten:Im persönlichen Angebot
    Mögliche Stunden:Budget nach Zusatzkosten durch Stundensatz teilen

    Kosten und Abrechnung

    Bei Sonnenseite Alltagshilfen in Dresden unterstützen wir Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. So bleibt der Aufwand gering und Sie müssen in vielen Fällen nichts vorstrecken. Den Stundensatz und mögliche Zusatzkosten erläutern wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.

    • ✓Stundensatz und Zusatzkosten im kostenlosen Erstgespräch
    • ✓Begleitung zu Terminen nach vereinbartem Umfang
    • ✓Mindestbuchung: 1,5 Stunden
    • ✓Unterstützung bei der Abrechnung mit der Pflegekasse

    Pflegegrad 3? Wir berechnen Ihr persönliches Budget – kostenlos und unverbindlich!

    Vergleich: Pflegegrad 2 vs. Pflegegrad 3

    Im Vergleich zu Pflegegrad 2 bietet Pflegegrad 3 deutlich mehr Budget für Haushaltshilfe.

    PG 2PG 3Unterschied
    Entlastungsbetrag131 EUR131 EURgleich
    Umwandlungsanspruch318,40 EUR598,80 EUR+280,40 EUR
    Gesamtbudget Alltagshilfe449,40 EUR729,80 EUR+280,40 EUR
    💡

    Wichtig: Der Umwandlungsanspruch (598,80 EUR bei PG 3) kürzt das Pflegegeld anteilig. Prüfen Sie zuerst den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) und nutzbare Restbeträge. Verhinderungspflege setzt eine verhinderte private Pflegeperson und notwendige Ersatzpflege voraus. Auswirkungen auf das Pflegegeld müssen dabei individuell geprüft werden. Die Umwandlung bleibt die optionale letzte Stufe.

    Wahl des Anbieters und Stadtteil-Fokus

    Bei der Wahl Ihres Anbieters helfen 10 konkrete Fragen aus dem Ratgeber Alltagshilfe auswählen — worauf achten. Wer den Unterschied zwischen privater und Pflegekassen-Finanzierung verstehen will, findet Antworten in Haushaltshilfe privat vs. Pflegekasse und Pflegedienst vs. Alltagshilfe. Für Dresden-Striesen haben wir eine eigene Stadtteilseite: Haushaltshilfe in Blasewitz.

    Stand: September 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senioren in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)