
Umwandlungsanspruch 2026: Bis zu 920 EUR extra für Haushaltshilfe
Die meisten Menschen mit Pflegegrad kennen den Entlastungsbetrag von 131 EUR pro Monat. Was viele aber nicht wissen: Ab Pflegegrad 2 gibt es eine zusätzliche Finanzierungsquelle – den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Damit können Sie bis zu 40 % Ihrer ungenutzten Pflegesachleistungen für Alltagshilfe einsetzen.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Der Umwandlungsanspruch erlaubt es, nicht verbrauchte Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) in Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) umzuwandeln. Maximal 40 % des Sachleistungsbudgets können so für Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Alltagsbetreuung genutzt werden.
Wichtig: Der Umwandlungsanspruch gilt nur, wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig für einen ambulanten Pflegedienst aufbrauchen. Nutzen Sie keinen Pflegedienst, steht Ihnen der volle Betrag zu.
Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Der Betrag hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Sachleistungsbudget – und damit der Umwandlungsanspruch.
| Pflegegrad | Sachleistung/Monat | Davon 40 % Umwandlung | Plus Entlastungsbetrag | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 131 EUR | 131 EUR |
| PG 2 | 796 EUR | 318 EUR | 131 EUR | 449 EUR |
| PG 3 | 1.497 EUR | 599 EUR | 131 EUR | 730 EUR |
| PG 4 | 1.859 EUR | 744 EUR | 131 EUR | 875 EUR |
| PG 5 | 2.299 EUR | 920 EUR | 131 EUR | 1.051 EUR |
Rechenbeispiel: Pflegegrad 2 in Dresden
Herr Müller (78) hat Pflegegrad 2 und nutzt keinen ambulanten Pflegedienst. Er möchte Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Entlastungsbetrag: | 131 EUR/Monat |
| Umwandlungsanspruch (40 % von 796 EUR): | 318 EUR/Monat |
| Gesamtbudget: | 449 EUR/Monat |
| Stundensatz Sonnenseite: | 38,11 EUR/Stunde |
| Ergibt: | ca. 11–12 Stunden Alltagshilfe/Monat |
Ohne Umwandlungsanspruch wären es nur ca. 3 Stunden pro Monat. Mit dem Umwandlungsanspruch vervierfachen Sie Ihre Alltagshilfe!
So nutzen Sie den Umwandlungsanspruch
- 1Pflegegrad ab PG 2 haben: Der Umwandlungsanspruch gilt erst ab Pflegegrad 2.
- 2Anerkannten Anbieter wählen: Der Anbieter muss nach § 45a SGB XI anerkannt sein – wie Sonnenseite Alltagshilfen.
- 3Leistung in Anspruch nehmen: Buchen Sie Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Alltagsbetreuung.
- 4Abrechnung durch den Anbieter: Sonnenseite unterstützt Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse – in vielen Fällen direkt oder begleitend.
Umwandlungsanspruch + Entlastungsbetrag kombinieren
Sie können den Umwandlungsanspruch mit dem Entlastungsbetrag kombinieren. Beide Budgets werden addiert. So kommen Sie bei Pflegegrad 3 beispielsweise auf bis zu 730 EUR pro Monat – allein für Alltagshilfe.
- ✓Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (alle Pflegegrade)
- ✓Umwandlungsanspruch: bis 920 EUR/Monat (ab PG 2)
- ✓Beide gleichzeitig nutzbar
- ✓Unterstützung bei der Abrechnung mit der Pflegekasse
- •⚠️ Wichtig: Wer den Umwandlungsanspruch nutzt, bekommt weniger Pflegegeld (anteilige Kürzung). Ob sich das rechnet, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen individuell.
Lassen Sie sich kostenlos beraten, wie viel Budget Ihnen zusteht!
Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.