Zum Inhalt springen
    Umwandlungsanspruch 2026: Bis zu 920 EUR extra für Haushaltshilfe: Beratung zu Budgets, Erstattung und Pflegekassenleistungen im Alltag. Fokus auf umwan...
    Finanzierung

    Umwandlungsanspruch 2026: Bis zu 920 EUR extra für Haushaltshilfe

    02. März 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Die meisten Menschen mit Pflegegrad kennen den Entlastungsbetrag von 131 EUR pro Monat. Was viele aber nicht wissen: Ab Pflegegrad 2 gibt es eine zusätzliche Finanzierungsquelle – den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Damit können Sie bis zu 40 % Ihrer ungenutzten Pflegesachleistungen für Alltagshilfe einsetzen.

    Was ist der Umwandlungsanspruch?

    Der Umwandlungsanspruch erlaubt es, nicht verbrauchte Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) in Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) umzuwandeln. Maximal 40 % des Sachleistungsbudgets können so für Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Alltagsbetreuung genutzt werden.

    💡

    Wichtig: Der Umwandlungsanspruch gilt nur, wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig für einen ambulanten Pflegedienst aufbrauchen. Nutzen Sie keinen Pflegedienst, steht Ihnen der volle Betrag zu.

    Wie viel Geld steht Ihnen zu?

    Der Betrag hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto höher das Sachleistungsbudget – und damit der Umwandlungsanspruch.

    PflegegradSachleistung/MonatDavon 40 % UmwandlungPlus EntlastungsbetragGesamt
    PG 1131 EUR131 EUR
    PG 2796 EUR318 EUR131 EUR449 EUR
    PG 31.497 EUR599 EUR131 EUR730 EUR
    PG 41.859 EUR744 EUR131 EUR875 EUR
    PG 52.299 EUR920 EUR131 EUR1.051 EUR

    Rechenbeispiel: Pflegegrad 2 in Dresden

    Herr Müller (78) hat Pflegegrad 2 und nutzt keinen ambulanten Pflegedienst. Er möchte Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen.

    PositionBetrag
    Entlastungsbetrag:131 EUR/Monat
    Umwandlungsanspruch (40 % von 796 EUR):318 EUR/Monat
    Gesamtbudget:449 EUR/Monat
    Stundensatz Sonnenseite:38,11 EUR/Stunde
    Ergibt:ca. 11–12 Stunden Alltagshilfe/Monat
    💡

    Ohne Umwandlungsanspruch wären es nur ca. 3 Stunden pro Monat. Mit dem Umwandlungsanspruch vervierfachen Sie Ihre Alltagshilfe!

    So nutzen Sie den Umwandlungsanspruch

    1. 1Pflegegrad ab PG 2 haben: Der Umwandlungsanspruch gilt erst ab Pflegegrad 2.
    2. 2Anerkannten Anbieter wählen: Der Anbieter muss nach § 45a SGB XI anerkannt sein – wie Sonnenseite Alltagshilfen.
    3. 3Leistung in Anspruch nehmen: Buchen Sie Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Alltagsbetreuung.
    4. 4Abrechnung durch den Anbieter: Sonnenseite unterstützt Sie bei der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse – in vielen Fällen direkt oder begleitend.

    Umwandlungsanspruch + Entlastungsbetrag kombinieren

    Sie können den Umwandlungsanspruch mit dem Entlastungsbetrag kombinieren. Beide Budgets werden addiert. So kommen Sie bei Pflegegrad 3 beispielsweise auf bis zu 730 EUR pro Monat – allein für Alltagshilfe.

    • Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (alle Pflegegrade)
    • Umwandlungsanspruch: bis 920 EUR/Monat (ab PG 2)
    • Beide gleichzeitig nutzbar
    • Unterstützung bei der Abrechnung mit der Pflegekasse
    • ⚠️ Wichtig: Wer den Umwandlungsanspruch nutzt, bekommt weniger Pflegegeld (anteilige Kürzung). Ob sich das rechnet, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen individuell.

    Lassen Sie sich kostenlos beraten, wie viel Budget Ihnen zusteht!

    Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

    0351 20871908 anrufen

    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)