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    Haushaltshilfe über die Krankenkasse: Wer hat Anspruch?: Beratung zu Budgets, Erstattung und Pflegekassenleistungen im Alltag. Fokus auf haushaltshilfe...
    Finanzierung

    Haushaltshilfe über die Krankenkasse: Wer hat Anspruch?

    25. Januar 2025
    Lesezeit: 5 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Es gibt zwei Wege, eine Haushaltshilfe finanziert zu bekommen – über die Krankenkasse (SGB V) oder über die Pflegekasse (SGB XI). Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen.

    Krankenkasse vs. Pflegekasse – der wichtigste Unterschied

    KRANKENKASSE (§ 38 SGB V)

    • Für akute Erkrankungen / Operationen / Schwangerschaft
    • Zeitlich befristet, kein Pflegegrad nötig

    PFLEGEKASSE (§ 45a SGB XI)

    • Für dauerhaft Pflegebedürftige mit Pflegegrad
    • Dauerhaft nutzbar, Pflegegrad 1–5 Voraussetzung

    Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

    • Sie können den Haushalt wegen Krankenhausaufenthalt, Reha, Kur oder schwerer Erkrankung nicht selbst führen UND
    • im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das Hilfe benötigt UND
    • keine andere Person im Haushalt kann die Versorgung übernehmen.
    • Sonderregelung: Schwangerschaft & Entbindung nach § 24h SGB V (eigene Anspruchsgrundlage)
    • Ausnahme seit 2022 (§ 38 Abs. 1a SGB V): Haushaltshilfe auch bei schwerer Akuterkrankung ohne Kind möglich – max. 4 Wochen.

    Sonderfall: Haushaltshilfe nach Operation

    Nach einem Krankenhausaufenthalt (z.B. Hüfte-OP, Herzoperation) kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bewilligen. Dies ist zeitlich befristet auf die Genesungszeit.

    Sonderfall: Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

    Schwangere haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie aus medizinischen Gründen den Haushalt nicht führen können. Auch nach der Geburt kann für die Wochenbettzeit eine Haushaltshilfe beantragt werden.

    Wie beantrage ich die Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?

    1. 1Arzt aufsuchen: Ärztliche Verordnung / Bescheinigung ausstellen lassen
    2. 2Antrag stellen: Bei Ihrer Krankenkasse (AOK, TK, Barmer etc.)
    3. 3Bedürftigkeit nachweisen: Wer führt sonst den Haushalt? Kinder im Haushalt?
    4. 4Haushaltshilfe organisieren: Über Pflegedienst oder anerkannten Anbieter
    5. 5Abrechnung: Rechnung beim Anbieter einreichen

    Was kostet mich die Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

    • 10% der Kosten pro Einsatztag, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
    • Bei Befreiung von Zuzahlungen: keine Kosten
    • Einige Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten ohne Zuzahlung

    Was wenn kein Anspruch über Krankenkasse besteht?

    Wenn Sie keinen Anspruch über die Krankenkasse haben, ist der Weg über die Pflegekasse möglich. Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich – ohne Befristung. Details zu den Ansprüchen ab Pflegegrad 2: Pflegegrad 2 Haushaltshilfe.

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    Stand April 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b, 39, 42 SGB XI sowie SächsPflUVO. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder sprechen Sie uns an – Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)