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    Alltagshelferin begleitet Senior und hilft ihm beim Aufstehen – Arztbegleitung als Leistung der Pflegekasse.
    Finanzierung

    Arztbegleitung: Wann zahlt die Pflegekasse?

    09. April 2026
    Aktualisiert: 21. Juli 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Arzttermine sind für viele ältere Menschen organisatorisch und emotional anstrengend: der Weg zur Praxis, das Warten, die vielen Informationen im Gespräch. Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Verlässliche Begleitung nimmt genau diesen Druck – und sie ist oft komplett über die Pflegekasse finanzierbar.

    Kurzantwort

    Ja, die Pflegekasse zahlt Arztbegleitung – wenn ein Pflegegrad (1–5) vorliegt und die Begleitung von einem nach § 45a SGB XI anerkannten Anbieter erbracht wird. Finanziert wird sie über den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat, § 45b SGB XI), ab Pflegegrad 2 zusätzlich über das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr, § 42a SGB XI). Ein typischer Arzttermin mit Begleitung (2,5 Stunden) kostet 106,13 EUR – der Entlastungsbetrag deckt also rund einen Termin pro Monat komplett ab.

    Was unter Arztbegleitung fällt

    Arztbegleitung ist mehr als eine Fahrt zur Praxis. Sie umfasst den kompletten organisatorischen Rahmen rund um den Termin – von der Wohnungstür bis zur sicheren Rückkehr:

    Wichtig zur Abgrenzung: Arztbegleitung ersetzt keine medizinische Leistung. Was im Behandlungszimmer passiert, bleibt Sache von Ärzt:innen und Praxispersonal. Die Begleitung übernimmt den alltagspraktischen Teil davor, dazwischen und danach.

    • Gemeinsamer Weg zur Praxis – zu Fuß, mit Bus/Bahn oder im Auto der Begleitperson
    • Unterstützung beim Anmelden, Orientierung in Praxis oder Klinik
    • Gesellschaft während der Wartezeit – oft der längste Teil des Termins
    • Auf Wunsch: Notizen zu Terminvereinbarungen und organisatorischen Absprachen
    • Sicherer Rückweg nach Hause, ggf. mit Zwischenstopp in der Apotheke

    Wann zahlt die Pflegekasse die Arztbegleitung?

    Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: ein Pflegegrad (1 bis 5) und ein anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI. Private Begleitpersonen ohne Anerkennung kann die Pflegekasse nicht erstatten.

    Sind beide erfüllt, prüfen wir in der Beratung diese Budgets – in genau dieser Reihenfolge:

    BudgetWer hat Anspruch?Betrag
    Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)Pflegegrad 1–5131 EUR/Monat
    Rest aus dem VorjahrPflegegrad 1–5bis 30.06. abrufbar
    Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI)ab Pflegegrad 2, wenn die private Pflegeperson verhindert ist3.539 EUR/Jahr
    Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)ab Pflegegrad 2 – kürzt das Pflegegeld anteilig, daher nur letzter Hebel318–920 EUR/Monat
    💡

    Sonnenseite rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie gehen nicht in Vorleistung und reichen keine Belege ein. Wie der Entlastungsbetrag im Detail funktioniert, zeigt der Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen.

    Was kostet Arztbegleitung konkret? Ein Rechenbeispiel

    Begleitung im Alltag kostet bei Sonnenseite 42,45 EUR pro Stunde (gesetzliche Obergrenze in Sachsen), zzgl. 0,35 EUR/km Fahrtkosten, Mindestbuchung 2 Stunden.

    Beispiel: Frau H. (Pflegegrad 2) hat einen Kardiologie-Termin. Abholung zu Hause, Fahrt, Anmeldung, Wartezeit, Rückweg – insgesamt 2,5 Stunden. Kosten: 2,5 × 42,45 EUR = 106,13 EUR plus wenige EUR Fahrtkosten. Ihr Entlastungsbetrag (131 EUR) deckt das vollständig – Eigenanteil: 0 EUR.

    Bei mehreren Terminen im Monat kommt ab Pflegegrad 2 das Entlastungsbudget dazu, wenn die pflegende Angehörige verhindert ist – etwa weil sie arbeitet. Alle Leistungen und Preise im Überblick finden Sie unter Unsere Leistungen.

    Worauf Familien achten sollten

    Klären Sie vor der ersten Buchung drei Dinge – das erspart Missverständnisse:

    • Anerkennung prüfen: Nur Anbieter nach § 45a SGB XI (wie Sonnenseite, KSV Sachsen) können mit der Pflegekasse abrechnen
    • Begleitung vs. Fahrdienst: Die Begleitperson bleibt beim Termin dabei – reine Bring- und Abholfahrten ohne Begleitung sind keine Alltagshilfe-Leistung
    • Umfang festlegen: Nur Begleitung, oder auch Erinnerung an Unterlagen, Apotheken-Stopp und Nachbereitung?
    💡

    Wie ein Erstgespräch und die erste Begleitung bei uns ablaufen, sehen Sie Schritt für Schritt unter So funktioniert's.

    Regelmäßige Arzttermine und niemand kann begleiten? Wir prüfen kostenlos Ihre Budgets und übernehmen die Abrechnung.

    Stand: Juli 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)