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    Hausnotruf-Gerät für Senioren: Pflegekasse zahlt 25,50 EUR Zuschuss pro Monat für technische Pflegehilfsmittel
    Finanzierung

    Hausnotruf: Pflegekasse zahlt 25,50 EUR pro Monat

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 5 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Ein Sturz, ein Schwächeanfall, ein Notfall — und niemand ist in der Nähe. Ein Hausnotruf kann in solchen Momenten Leben retten. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse bezuschusst das Gerät. Viele wissen nicht, dass dieser Anspruch bereits ab Pflegegrad 1 besteht.

    Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Der Hausnotruf-Zuschuss ist eine der am häufigsten übersehenen Pflegeleistungen. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen) und berät Sie kostenlos zu allen Pflegeleistungen.

    Das Wichtigste in Kürze: Hausnotruf und Pflegekasse

    • Die Pflegekasse bezuschusst den Hausnotruf mit 25,50 EUR pro Monat.
    • Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5.
    • Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI (technische Pflegehilfsmittel).
    • Der Zuschuss wird direkt an den Anbieter gezahlt — Sie zahlen nur die Differenz.
    • Voraussetzung: alleinlebend oder häufig allein, Pflegegrad vorhanden.

    Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?

    LeistungBetragRechtsgrundlagePflegegrad
    Hausnotruf-Zuschuss25,50 EUR/Monat§ 40 Abs. 2 SGB XIPG 1–5
    Typische Hausnotruf-Kosten20–35 EUR/Monatje nach Anbieter
    Verbleibender Eigenanteil0–10 EUR/Monat(je nach Tarif)

    Bei vielen Anbietern deckt der Pflegekassen-Zuschuss von 25,50 EUR die monatlichen Kosten vollständig oder nahezu vollständig. Der Zuschuss ist ein technisches Pflegehilfsmittel — er wird dauerhaft gewährt, solange der Pflegegrad besteht. (Quelle: BMG, Stand 2025)

    💡

    Wichtig: Sie müssen den Hausnotruf nicht bei Ihrer Pflegekasse kaufen. Sie dürfen selbst einen Anbieter wählen — die Pflegekasse erstattet dann bis zu 25,50 EUR/Monat. Stellen Sie sicher, dass der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann.

    Wer hat Anspruch auf den Hausnotruf-Zuschuss?

    Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (PG 1 bis PG 5). Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Zusätzliche Voraussetzung in der Praxis: Sie müssen allein leben oder regelmäßig allein sein — der Hausnotruf muss also zur Versorgungssituation passen.

    Wie beantrage ich den Hausnotruf über die Pflegekasse?

    1. 1Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und fragen Sie nach dem Pflegehilfsmittel-Zuschuss für Hausnotruf (§ 40 SGB XI).
    2. 2Die Pflegekasse bestätigt die Genehmigung schriftlich.
    3. 3Wählen Sie einen zugelassenen Hausnotruf-Anbieter.
    4. 4Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
    5. 5Sie zahlen nur einen eventuellen Eigenanteil.

    Sie haben Fragen zu Ihren Pflegeleistungen? Wir beraten Sie kostenlos: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)

    Hausnotruf und Alltagshilfe — eine sinnvolle Kombination

    Der Hausnotruf gibt Sicherheit im Notfall. Aber er ersetzt keine tägliche Unterstützung. Für Haushaltsaufgaben, Einkäufe oder Begleitung kann Sonnenseite Alltagshilfen einspringen — finanziert über den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) oder den Umwandlungsanspruch.

    Mehr zu Ihren Leistungen: [Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?](/ratgeber/pflegegrad-1-was-bedeutet-das) oder [Entlastungsbetrag richtig nutzen](/ratgeber/entlastungsbetrag-nutzen).

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

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    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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