
Hausnotruf: Pflegekasse zahlt 25,50 EUR pro Monat
Ein Sturz, ein Schwächeanfall, ein Notfall — und niemand ist in der Nähe. Ein Hausnotruf kann in solchen Momenten Leben retten. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse bezuschusst das Gerät. Viele wissen nicht, dass dieser Anspruch bereits ab Pflegegrad 1 besteht.
Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Der Hausnotruf-Zuschuss ist eine der am häufigsten übersehenen Pflegeleistungen. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen) und berät Sie kostenlos zu allen Pflegeleistungen.
Das Wichtigste in Kürze: Hausnotruf und Pflegekasse
- ✓Die Pflegekasse bezuschusst den Hausnotruf mit 25,50 EUR pro Monat.
- ✓Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5.
- ✓Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI (technische Pflegehilfsmittel).
- ✓Der Zuschuss wird direkt an den Anbieter gezahlt — Sie zahlen nur die Differenz.
- ✓Voraussetzung: alleinlebend oder häufig allein, Pflegegrad vorhanden.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?
| Leistung | Betrag | Rechtsgrundlage | Pflegegrad |
|---|---|---|---|
| Hausnotruf-Zuschuss | 25,50 EUR/Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI | PG 1–5 |
| Typische Hausnotruf-Kosten | 20–35 EUR/Monat | je nach Anbieter | — |
| Verbleibender Eigenanteil | 0–10 EUR/Monat | (je nach Tarif) | — |
Bei vielen Anbietern deckt der Pflegekassen-Zuschuss von 25,50 EUR die monatlichen Kosten vollständig oder nahezu vollständig. Der Zuschuss ist ein technisches Pflegehilfsmittel — er wird dauerhaft gewährt, solange der Pflegegrad besteht. (Quelle: BMG, Stand 2025)
Wichtig: Sie müssen den Hausnotruf nicht bei Ihrer Pflegekasse kaufen. Sie dürfen selbst einen Anbieter wählen — die Pflegekasse erstattet dann bis zu 25,50 EUR/Monat. Stellen Sie sicher, dass der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann.
Wer hat Anspruch auf den Hausnotruf-Zuschuss?
Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (PG 1 bis PG 5). Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Zusätzliche Voraussetzung in der Praxis: Sie müssen allein leben oder regelmäßig allein sein — der Hausnotruf muss also zur Versorgungssituation passen.
Wie beantrage ich den Hausnotruf über die Pflegekasse?
- 1Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und fragen Sie nach dem Pflegehilfsmittel-Zuschuss für Hausnotruf (§ 40 SGB XI).
- 2Die Pflegekasse bestätigt die Genehmigung schriftlich.
- 3Wählen Sie einen zugelassenen Hausnotruf-Anbieter.
- 4Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- 5Sie zahlen nur einen eventuellen Eigenanteil.
Sie haben Fragen zu Ihren Pflegeleistungen? Wir beraten Sie kostenlos: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)
Hausnotruf und Alltagshilfe — eine sinnvolle Kombination
Der Hausnotruf gibt Sicherheit im Notfall. Aber er ersetzt keine tägliche Unterstützung. Für Haushaltsaufgaben, Einkäufe oder Begleitung kann Sonnenseite Alltagshilfen einspringen — finanziert über den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) oder den Umwandlungsanspruch.
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Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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