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    Pflegehilfsmittel und Pflegebox: bis 42 EUR monatlich kostenlos von der Pflegekasse für Verbrauchsmaterial
    Finanzierung

    Pflegebox kostenlos: Bis 42 EUR pro Monat von der Pflegekasse

    06. Mai 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    Lesezeit: 5 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz — diese Verbrauchsartikel braucht, wer pflegt oder gepflegt wird. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 EUR pro Monat für solche Pflegehilfsmittel. Die sogenannte Pflegebox oder der Pflegehilfsmittel-Gutschein macht es einfach.

    Aus unserer Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Dieser Anspruch ist vielen nicht bekannt — obwohl er bereits ab Pflegegrad 1 gilt. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir informieren Sie kostenlos über alle Leistungsansprüche.

    Was ist die Pflegebox und was ist darin enthalten?

    • Einmalhandschuhe (Latex oder Nitril)
    • Bettschutzeinlagen / Krankenunterlagen
    • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
    • Mundschutzmasken
    • Schutzkittel oder Schutzschürzen
    • Fingerlinge
    • Weitere Verbrauchshilfsmittel nach Bedarf

    Der genaue Inhalt variiert je nach Pflegekasse und Anbieter. Viele Pflegekassen haben eigene Pflegeboxen oder arbeiten mit spezialisierten Versandanbietern zusammen.

    Das Wichtigste in Kürze: Pflegebox und Pflegekasse

    LeistungBetragRechtsgrundlagePflegegrad
    Pflegehilfsmittel (Verbrauch)bis 42 EUR/Monat§ 40 Abs. 2 SGB XIPG 1–5
    Pflegehilfsmittel (technisch, z. B. Hausnotruf)25,50 EUR/Monat§ 40 Abs. 2 SGB XIPG 1–5
    Wohnraumanpassung (Umbau)bis 4.180 EUR/Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XIPG 1–5
    💡

    Für Verbrauchspflegehilfsmittel werden geeignete Aufwendungen bis zu 42 EUR monatlich übernommen. Ungenutzte Monatsbeträge werden nicht zu einem Guthaben für spätere Einkäufe. Beziehen Sie nur tatsächlich benötigte Hilfsmittel und klären Sie Nachweise mit der Pflegekasse.

    So beantragen Sie die Pflegebox in 4 Schritten

    1. 1Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
    2. 2Die Pflegekasse genehmigt den Antrag (meist formlos oder telefonisch).
    3. 3Wählen Sie einen zugelassenen Lieferanten — oder fragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse nach einer Empfehlung.
    4. 4Richten Sie einen monatlichen Lieferauftrag ein. Der Lieferant rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

    Wir helfen Ihnen bei der Übersicht aller Pflegeleistungen — kostenlos.

    Pflegebox + Entlastungsbetrag: Leistungen kombinieren

    Die Pflegebox (bis 42 EUR/Monat) und der Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) sind völlig separate Leistungen. Sie können beide gleichzeitig nutzen. Das ist besonders wichtig für Angehörige, die selbst pflegen: Mit dem Entlastungsbetrag können sie Sonnenseite für Haushalt oder Begleitung beauftragen — und trotzdem von der Pflegebox profitieren.

    Mehr: Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu? oder Budget bei Pflegegrad 2 im Überblick.

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Stand: September 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senioren in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)