Zum Inhalt springen
    Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu? Alle Leistungen 2026: Beratung zu Budgets, Erstattung und Pflegekassenleistungen im Alltag. Fokus auf was steht mir b...
    Finanzierung

    Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu? Alle Leistungen 2026

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 8 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Pflegegrad 2 ist der Einstieg in die Pflegeversicherung. Viele Betroffene wissen nicht, was ihnen konkret zusteht. Die Antwort überrascht: Bei vollem Ausschöpfen aller Leistungen stehen Ihnen über 15.000 EUR pro Jahr zur Verfügung.

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Die meisten Menschen rufen weniger als die Hälfte ihrer Leistungen ab.

    Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu? Alle Leistungen im Überblick

    • Pflegegeld: 332 EUR/Monat (3.984 EUR/Jahr) — für selbst organisierte Pflege
    • Pflegesachleistungen: bis 796 EUR/Monat (9.552 EUR/Jahr) — für Pflegedienste
    • Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (1.572 EUR/Jahr) — für Alltagshilfe und Betreuung
    • Umwandlungsanspruch: bis 318 EUR/Monat (3.816 EUR/Jahr) — aus Sachleistungsbudget
    • Verhinderungspflege: 1.685 EUR/Jahr — bei Ausfall der Pflegeperson
    • Kurzzeitpflege: 1.854 EUR/Jahr — für vorübergehende stationäre Pflege

    Vollständige Budget-Tabelle: Pflegegrad 2 im Jahr 2026

    LeistungRechtsgrundlageBetrag/MonatBetrag/JahrZweck
    Pflegegeld§ 37 SGB XI332 EUR3.984 EURFür selbst organisierte Pflege durch Angehörige
    Pflegesachleistungen§ 36 SGB XIbis 796 EURbis 9.552 EURFür ambulante Pflegedienste mit Kassenzulassung
    Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI131 EUR1.572 EURFür Alltagshilfe, Haushalt, Betreuung, Begleitung
    Umwandlungsanspruch§ 45a Abs. 4 SGB XIbis 318 EURbis 3.816 EURBis 40 % des Sachleistungsbudgets für anerkannte Anbieter
    Verhinderungspflege§ 39 SGB XIvariabel1.685 EURBei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
    Kurzzeitpflege§ 42 SGB XIvariabel1.854 EURFür vorübergehende stationäre Pflege
    💡

    Achtung Kombinationsleistung: Bei gleichzeitiger Nutzung von Sachleistungen und Pflegegeld wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch können Sie dagegen nutzen, ohne das Pflegegeld zu kürzen. Planen Sie Ihre Leistungen strategisch — wir helfen Ihnen dabei.

    Entlastungsbetrag + Umwandlungsanspruch: 449 EUR/Monat ohne Pflegegeldkürzung

    BudgetBetrag/MonatPflegegeld betroffen?
    Entlastungsbetrag131 EURNein
    Umwandlungsanspruchbis 318 EURNein
    Gesamt für Sonnenseitebis 449 EURNein
    Pflegegeld verbleibt332 EUR

    Bei Sonnenseite kostet Haushaltshilfe 38,11 EUR/h. Mit 449 EUR können Sie rund 11,5 Stunden Alltagshilfe pro Monat finanzieren — vollständig über die Pflegekasse. Mehr: [Unsere Leistungen und Preise](/preise).

    Wir berechnen Ihr persönliches Budget und klären alle Leistungen — kostenlos: [Jetzt beraten lassen](/kontakt)

    Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Die Jahresbudgets nutzen

    Neben den monatlichen Leistungen gibt es zwei wichtige Jahresbudgets. Die Verhinderungspflege (1.685 EUR/Jahr) greift, wenn Ihre Pflegeperson ausfällt. Die Kurzzeitpflege (1.854 EUR/Jahr) ermöglicht eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Mehr dazu: [Verhinderungspflege beantragen](/ratgeber/verhinderungspflege-beantragen).

    Fazit: Was Ihnen bei Pflegegrad 2 wirklich zusteht

    Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich mehrere Leistungen zur Verfügung. Die wichtigste Kombination: Entlastungsbetrag (131 EUR) plus Umwandlungsanspruch (bis 318 EUR) = 449 EUR/Monat für Alltagshilfe, ohne das Pflegegeld anzutasten. Dazu kommen 1.685 EUR für Verhinderungspflege und 1.854 EUR für Kurzzeitpflege pro Jahr. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Starten Sie jetzt — wir klären Ihr Budget und organisieren Ihre Alltagshilfe in Dresden: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

    0351 20871908 anrufen

    Häufige Fragen