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    Beratung zu Pflegegrad 3 Leistungen: Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch ergeben bis zu 730 EUR monatlich
    Finanzierung

    Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu? Alle Leistungen 2026

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 8 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2026 monatlich 599 EUR Pflegegeld, 131 EUR Entlastungsbetrag und bis zu 1.497 EUR Pflegesachleistungen zu. Hinzu kommen 3.539 EUR pro Jahr aus dem Entlastungsbudget (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) sowie 40 EUR für Pflegehilfsmittel. Alltagshilfe finanzieren Sie am einfachsten über den Entlastungsbetrag — direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, ohne das Pflegegeld zu kürzen.

    Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Ein Großteil der verfügbaren Gelder wird nicht abgerufen. Dieser Ratgeber ändert das.

    Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu? Alle Leistungen im Überblick

    • Pflegegeld: 599 EUR/Monat (7.188 EUR/Jahr) — für selbst organisierte Pflege
    • Pflegesachleistungen: bis 1.497 EUR/Monat (17.964 EUR/Jahr) — für Pflegedienste
    • Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (1.572 EUR/Jahr) — für Alltagshilfe und Betreuung
    • Entlastungsbudget: 3.539 EUR/Jahr — gemeinsamer Topf aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025)
    • Umwandlungsanspruch: bis 599 EUR/Monat aus dem Sachleistungsbudget — optional, kürzt das Pflegegeld anteilig

    Vollständige Budget-Tabelle: Pflegegrad 3 im Jahr 2026

    LeistungRechtsgrundlageBetrag/MonatBetrag/JahrZweck
    Pflegegeld§ 37 SGB XI599 EUR7.188 EURFür selbst organisierte Pflege durch Angehörige
    Pflegesachleistungen§ 36 SGB XIbis 1.497 EURbis 17.964 EURFür ambulante Pflegedienste mit Kassenzulassung
    Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI131 EUR1.572 EURFür Alltagshilfe, Haushalt, Betreuung, Begleitung
    Entlastungsbudget§ 42a SGB XIvariabel3.539 EURVerhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsam, flexibel nutzbar
    Umwandlungsanspruch (optional)§ 45a Abs. 4 SGB XIbis 599 EURbis 7.188 EURBis 40 % des Sachleistungsbudgets — kürzt Pflegegeld anteilig
    💡

    Empfehlungs-Reihenfolge: Erst den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) nutzen, dann nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr, dann das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr). Den Umwandlungsanspruch nur, wenn die anderen Hebel nicht reichen — er kürzt das Pflegegeld anteilig.

    Entlastungsbetrag + Entlastungsbudget: Rund 426 EUR/Monat ohne Pflegegeldkürzung

    BudgetBetrag/MonatPflegegeld betroffen?
    Entlastungsbetrag131 EURNein
    Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr ÷ 12)ca. 295 EURNein
    Gesamt für Sonnenseiteca. 426 EURNein
    Pflegegeld verbleibt599 EUR

    Bei Sonnenseite kostet Haushaltshilfe 38,11 EUR/h. Mit dem kombinierten Budget aus Entlastungsbetrag und anteiligem Entlastungsbudget können Sie rund 11 Stunden Alltagshilfe pro Monat finanzieren — ohne das Pflegegeld anzutasten. Bei höherem Bedarf kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch geprüft werden (bis 599 EUR/Monat); das kürzt aber das Pflegegeld. Mehr zu unseren Leistungen: Unsere Preise und Leistungen.

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    Entlastungsbudget statt getrennter Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    Seit 01.07.2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengelegt (§ 42a SGB XI): 3.539 EUR pro Jahr, flexibel über das Jahr nutzbar — sowohl wenn die Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit ausfällt, als auch für vorübergehende stationäre Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt.

    Mehr zu den Jahresbudgets: Verhinderungspflege richtig beantragen und Verhinderungspflege voll ausschöpfen.

    Pflegesachleistungen bei PG3: Wann lohnen sie sich?

    Pflegesachleistungen (bis 1.497 EUR/Monat) eignen sich, wenn keine Angehörigen pflegen können oder der Pflegebedarf professionelle Hilfe erfordert — z. B. bei Körperpflege, Mobilisation oder Wundversorgung. Wichtig: Wird das Sachleistungsbudget nicht vollständig genutzt, stehen bis zu 40 % für den Umwandlungsanspruch zur Verfügung.

    Fazit: Was Ihnen bei Pflegegrad 3 wirklich zusteht

    Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen monatlich mehrere Leistungen zur Verfügung. Die empfohlene Kombination für Alltagshilfe: Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) plus anteilig das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr nach § 42a SGB XI, ca. 295 EUR/Monat im Schnitt) — beides ohne das Pflegegeld anzutasten. Reicht das nicht, kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch (bis 599 EUR/Monat) eingesetzt werden; das kürzt aber das Pflegegeld. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

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    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)