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    Eine Frau lächelt im Gespräch mit einer älteren Person am Tisch.
    Finanzierung

    Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu? Budgets 2026

    06. Mai 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    Lesezeit: 7 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Bei Pflegegrad 3 kommen 2026 monatlich 599 EUR Pflegegeld oder bis zu 1.497 EUR Pflegesachleistungen infrage. Bei häuslicher Pflege stehen außerdem bis zu 131 EUR Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung. Für notwendige Ersatzpflege und Kurzzeitpflege gibt es zusammen bis zu 3.539 EUR im Kalenderjahr. Diese Beträge haben unterschiedliche Voraussetzungen und dürfen nicht einfach addiert werden.

    Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu? Die wichtigsten Budgets

    LeistungHöchstbetrag 2026Wofür und unter welchen Bedingungen?
    Pflegegeld599 EUR monatlichFür selbst organisierte häusliche Pflege; die Versorgung muss gesichert sein.
    Pflegesachleistungen1.497 EUR monatlichFür zugelassene ambulante Pflege; alternativ zum vollen Pflegegeld oder anteilig kombiniert.
    Entlastungsbetrag131 EUR monatlichKostenerstattung für geeignete Leistungen, etwa anerkannte Alltagshilfe. Keine freie Barauszahlung.
    Verhinderungs- und KurzzeitpflegeZusammen 3.539 EUR im KalenderjahrNur bei den jeweiligen Voraussetzungen; bereits genutzte Beträge werden abgezogen.
    Umwandlungsanspruch, optional598,80 EUR monatlichAus dem ungenutzten Sachleistungsbudget; kein zusätzlicher Geldtopf. Mindert das Pflegegeld anteilig.

    Die Übersicht konzentriert sich auf häusliche Pflege und Entlastung. Sie ist kein vollständiger Katalog aller Leistungen. Je nach Situation kommen beispielsweise Tagespflege, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung hinzu. Diese Leistungen haben eigene Voraussetzungen. Ihre Pflegekasse kann die persönliche Versorgung insgesamt prüfen.

    Lassen Sie Ihren Bedarf und die verfügbaren Budgets kostenlos mit uns klären. Telefon: 0351 20871908.

    Welche Mittel sollten Sie zuerst für Alltagshilfe prüfen?

    1. 1Zuerst den laufenden Entlastungsbetrag von 131 EUR monatlich prüfen.
    2. 2Dann noch nutzbare Restbeträge des Entlastungsbetrags berücksichtigen. Vorjahresmittel gelten nur für Leistungen bis zum 30. Juni des Folgejahres.
    3. 3Bei Ausfall einer privaten Pflegeperson notwendige Ersatzpflege prüfen. Dafür kann der verbleibende gemeinsame Jahresbetrag infrage kommen.
    4. 4Erst danach eine optionale Umwandlung prüfen. Sie beansprucht Sachleistungen und kann das Pflegegeld reduzieren.
    💡

    Ein Budget ist keine feste Stundenzusage. Entscheidend sind Ihr tatsächliches Guthaben, die passenden Leistungen und die vereinbarten Kosten. Lassen Sie sich auch noch offene Abrechnungen anderer Anbieter nennen.

    Der Entlastungsbetrag allein kürzt das Pflegegeld nicht. Nicht verbrauchte Mittel können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist später einsetzen. Wie die Übertragung funktioniert, erklärt Entlastungsbetrag ansparen. Unsere Haushaltshilfe in Dresden unterstützt Sie beispielsweise bei Wäsche, Ordnung und Einkäufen.

    Wann kommen die 3.539 EUR aus dem Jahresbetrag infrage?

    Verhinderungspflege setzt voraus, dass eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist und Ersatzpflege benötigt wird. Kurzzeitpflege betrifft eine vorübergehende stationäre Versorgung, wenn die Versorgung zu Hause und teilstationäre Pflege nicht ausreichen. Beide Leistungen teilen sich den Jahresbetrag. 3.539 EUR dürfen daher nicht zweimal angesetzt oder als garantierter monatlicher Zuschuss eingeplant werden.

    Auch die Wirkung auf das Pflegegeld hängt von der Nutzung ab. Bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sieht das Gesetz grundsätzlich eine hälftige Fortzahlung für jeweils bis zu acht Wochen vor. Besonderheiten, etwa bei stundenweiser Ersatzpflege, sollten vorab geklärt werden. Details finden Sie im Ratgeber Entlastungsbudget und Entlastungsbetrag im Vergleich.

    Wie kombinieren Sie Pflegedienst und Alltagshilfe bei Pflegegrad 3?

    Ein Pflegedienst kann beispielsweise bei Körperpflege und pflegerischer Betreuung unterstützen. Haushaltshilfe kann ergänzend Aufgaben wie Wäsche, Einkaufen oder Begleitung übernehmen. Entscheidend ist die klare Zuordnung: Welche Leistungen bezahlt das Sachleistungsbudget, welche der Entlastungsbetrag? Lassen Sie sich die monatliche Abrechnung des Pflegedienstes zeigen, bevor Sie eine Umwandlung planen.

    Beispiel: Der Pflegedienst verbraucht 70 % des Sachleistungsbudgets, also 1.047,90 EUR. Dann bleiben nur 449,10 EUR ungenutzt. Trotz der allgemeinen 40-%-Grenze können Sie hier höchstens diesen Rest umwandeln. Ohne Umwandlung wären rechnerisch 179,70 EUR Pflegegeld übrig. Wird auch der Rest vollständig genutzt, verbleibt daraus kein anteiliges Pflegegeld. Andere Kürzungsgründe sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

    Wie verändert die optionale Umwandlung das Pflegegeld?

    Bis zu 40 % des monatlichen Sachleistungshöchstbetrags können für anerkannte Alltagshilfe umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 3 sind das höchstens 598,80 EUR. Voraussetzung ist, dass dieser Betrag im betreffenden Monat noch nicht durch Sachleistungen verbraucht wurde. Leistungen des Pflegedienstes werden vorrangig abgerechnet.

    Vereinfachtes MonatsbeispielEntlastungsbetragUmgewandelte SachleistungenVerbleibendes Pflegegeld
    Ohne Sachleistungen und ohne UmwandlungBis 131 EUR0 EUR599 EUR
    40 % Umwandlung, keine weiteren SachleistungenBis 131 EURBis 598,80 EUR359,40 EUR (60 %)

    Annahme: Der Anspruch besteht im ganzen Monat. Es gibt keine weiteren Gründe für eine Pflegegeldkürzung. Die umgewandelten Mittel erstatten geeignete, nachgewiesene Kosten; sie werden nicht frei ausgezahlt. Eine Umwandlung lohnt sich deshalb nicht automatisch. Vergleichen Sie den zusätzlichen Nutzen der Alltagshilfe mit dem verbleibenden Pflegegeld.

    Wie starten Sie mit Sonnenseite?

    Sonnenseite Alltagshilfen ist in Sachsen nach § 45a SGB XI anerkannt. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse und den zugehörigen Papierkram. Dafür vereinbaren wir eine Abtretung und klären die Abrechnungsvoraussetzungen. Kosten außerhalb Ihres verfügbaren Budgets besprechen wir vor dem Einsatz. Rufen Sie uns unter 0351 20871908 an oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

    Weitere Fragen zur Finanzierung beantworten wir in unseren häufigen Fragen. Bringen Sie zum Gespräch möglichst den aktuellen Pflegebescheid und eine Budgetauskunft Ihrer Kasse mit. So planen wir Einsätze anhand der tatsächlich verfügbaren Mittel.

    Stand: 11. September 2026. Rechtsgrundlagen: § 36 SGB XI (Sachleistungen), § 37 (Pflegegeld), § 38 (Kombination), § 45a (Umwandlung), § 45b (Entlastungsbetrag), § 39 (Ersatzpflege), § 42 (Kurzzeitpflege), § 42a (Jahresbetrag). Die Pflegekasse entscheidet über Ihren konkreten Leistungsanspruch.

    Jetzt Alltagshilfe in Dresden planen: Rufen Sie uns unter 0351 20871908 an. Das Erstgespräch ist kostenlos.

    Stand: September 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senioren in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)