
Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu? Alle Leistungen 2026
Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen 2026 monatlich 599 EUR Pflegegeld, 131 EUR Entlastungsbetrag und bis zu 1.497 EUR Pflegesachleistungen zu. Hinzu kommen 3.539 EUR pro Jahr aus dem Entlastungsbudget (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) sowie 40 EUR für Pflegehilfsmittel. Alltagshilfe finanzieren Sie am einfachsten über den Entlastungsbetrag — direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, ohne das Pflegegeld zu kürzen.
Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Ein Großteil der verfügbaren Gelder wird nicht abgerufen. Dieser Ratgeber ändert das.
Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu? Alle Leistungen im Überblick
- ✓Pflegegeld: 599 EUR/Monat (7.188 EUR/Jahr) — für selbst organisierte Pflege
- ✓Pflegesachleistungen: bis 1.497 EUR/Monat (17.964 EUR/Jahr) — für Pflegedienste
- ✓Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (1.572 EUR/Jahr) — für Alltagshilfe und Betreuung
- ✓Entlastungsbudget: 3.539 EUR/Jahr — gemeinsamer Topf aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025)
- ✓Umwandlungsanspruch: bis 599 EUR/Monat aus dem Sachleistungsbudget — optional, kürzt das Pflegegeld anteilig
Vollständige Budget-Tabelle: Pflegegrad 3 im Jahr 2026
| Leistung | Rechtsgrundlage | Betrag/Monat | Betrag/Jahr | Zweck |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | § 37 SGB XI | 599 EUR | 7.188 EUR | Für selbst organisierte Pflege durch Angehörige |
| Pflegesachleistungen | § 36 SGB XI | bis 1.497 EUR | bis 17.964 EUR | Für ambulante Pflegedienste mit Kassenzulassung |
| Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | 131 EUR | 1.572 EUR | Für Alltagshilfe, Haushalt, Betreuung, Begleitung |
| Entlastungsbudget | § 42a SGB XI | variabel | 3.539 EUR | Verhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsam, flexibel nutzbar |
| Umwandlungsanspruch (optional) | § 45a Abs. 4 SGB XI | bis 599 EUR | bis 7.188 EUR | Bis 40 % des Sachleistungsbudgets — kürzt Pflegegeld anteilig |
Empfehlungs-Reihenfolge: Erst den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) nutzen, dann nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr, dann das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr). Den Umwandlungsanspruch nur, wenn die anderen Hebel nicht reichen — er kürzt das Pflegegeld anteilig.
Entlastungsbetrag + Entlastungsbudget: Rund 426 EUR/Monat ohne Pflegegeldkürzung
| Budget | Betrag/Monat | Pflegegeld betroffen? |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 EUR | Nein |
| Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr ÷ 12) | ca. 295 EUR | Nein |
| Gesamt für Sonnenseite | ca. 426 EUR | Nein |
| Pflegegeld verbleibt | 599 EUR | — |
Bei Sonnenseite kostet Haushaltshilfe 38,11 EUR/h. Mit dem kombinierten Budget aus Entlastungsbetrag und anteiligem Entlastungsbudget können Sie rund 11 Stunden Alltagshilfe pro Monat finanzieren — ohne das Pflegegeld anzutasten. Bei höherem Bedarf kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch geprüft werden (bis 599 EUR/Monat); das kürzt aber das Pflegegeld. Mehr zu unseren Leistungen: Unsere Preise und Leistungen.
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Entlastungsbudget statt getrennter Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit 01.07.2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengelegt (§ 42a SGB XI): 3.539 EUR pro Jahr, flexibel über das Jahr nutzbar — sowohl wenn die Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit ausfällt, als auch für vorübergehende stationäre Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt.
Mehr zu den Jahresbudgets: Verhinderungspflege richtig beantragen und Verhinderungspflege voll ausschöpfen.
Pflegesachleistungen bei PG3: Wann lohnen sie sich?
Pflegesachleistungen (bis 1.497 EUR/Monat) eignen sich, wenn keine Angehörigen pflegen können oder der Pflegebedarf professionelle Hilfe erfordert — z. B. bei Körperpflege, Mobilisation oder Wundversorgung. Wichtig: Wird das Sachleistungsbudget nicht vollständig genutzt, stehen bis zu 40 % für den Umwandlungsanspruch zur Verfügung.
Fazit: Was Ihnen bei Pflegegrad 3 wirklich zusteht
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen monatlich mehrere Leistungen zur Verfügung. Die empfohlene Kombination für Alltagshilfe: Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) plus anteilig das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr nach § 42a SGB XI, ca. 295 EUR/Monat im Schnitt) — beides ohne das Pflegegeld anzutasten. Reicht das nicht, kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch (bis 599 EUR/Monat) eingesetzt werden; das kürzt aber das Pflegegeld. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.
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Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.