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    Pflegegrad 5 Leistungen: Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget für Alltagshilfe nutzen, ohne das Pflegegeld von 990 EUR zu kürzen
    Finanzierung

    Was steht mir bei Pflegegrad 5 zu? Alle Leistungen 2026

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 7 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen 2026 monatlich 990 EUR Pflegegeld, 131 EUR Entlastungsbetrag und bis zu 2.299 EUR Pflegesachleistungen zu. Hinzu kommen 3.539 EUR pro Jahr aus dem Entlastungsbudget (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) sowie 40 EUR für Pflegehilfsmittel. Alltagshilfe finanzieren Sie am einfachsten über den Entlastungsbetrag — direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, ohne das Pflegegeld zu kürzen.

    Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad — er gilt für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen und besonderem Unterstützungsbedarf. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir beraten Familien in Dresden täglich — auch bei den höchsten Pflegegraden.

    Was steht mir bei Pflegegrad 5 zu? Alle Leistungen im Überblick

    • Pflegegeld: 990 EUR/Monat (11.880 EUR/Jahr) — für selbst organisierte Pflege
    • Pflegesachleistungen: bis 2.299 EUR/Monat (27.588 EUR/Jahr) — für ambulante Pflegedienste
    • Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (1.572 EUR/Jahr) — für Alltagshilfe und Betreuung
    • Entlastungsbudget: 3.539 EUR/Jahr — gemeinsamer Topf aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025)
    • Umwandlungsanspruch: bis 920 EUR/Monat aus dem Sachleistungsbudget — optional, kürzt das Pflegegeld anteilig

    Vollständige Budget-Tabelle: Pflegegrad 5 im Jahr 2026

    LeistungRechtsgrundlageBetrag/MonatBetrag/JahrZweck
    Pflegegeld§ 37 SGB XI990 EUR11.880 EURFür selbst organisierte Pflege durch Angehörige
    Pflegesachleistungen§ 36 SGB XIbis 2.299 EURbis 27.588 EURFür ambulante Pflegedienste mit Kassenzulassung
    Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI131 EUR1.572 EURFür Alltagshilfe, Haushalt, Betreuung, Begleitung
    Entlastungsbudget§ 42a SGB XIvariabel3.539 EURVerhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsam, flexibel nutzbar
    Umwandlungsanspruch (optional)§ 45a Abs. 4 SGB XIbis 920 EURbis 11.040 EURBis 40 % des Sachleistungsbudgets — kürzt Pflegegeld anteilig
    💡

    Empfehlungs-Reihenfolge: Erst den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat), dann nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr, dann das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr). Der Umwandlungsanspruch ist die letzte Option — er kürzt das Pflegegeld anteilig.

    Entlastungsbetrag + Entlastungsbudget: Rund 426 EUR/Monat ohne Pflegegeldkürzung

    BudgetBetrag/MonatPflegegeld betroffen?
    Entlastungsbetrag131 EURNein
    Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr ÷ 12)ca. 295 EURNein
    Gesamt für Sonnenseiteca. 426 EURNein
    Pflegegeld verbleibt990 EUR

    Mit dem kombinierten Budget aus Entlastungsbetrag und anteiligem Entlastungsbudget kommen Sie auf rund 11 Stunden Haushaltshilfe pro Monat bei Sonnenseite (38,11 EUR/h) — ohne das Pflegegeld anzutasten. Bei sehr hohem Bedarf in PG5 kann optional zusätzlich der Umwandlungsanspruch (bis 920 EUR/Monat) eingesetzt werden; das kürzt aber das Pflegegeld. Sonnenseite rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

    Wir klären Ihr Budget und organisieren die Alltagshilfe — kostenlos: [Jetzt beraten lassen](/kontakt)

    Vergleich aller Pflegegrade: Budgets für Alltagshilfe auf einen Blick

    PflegegradEntlastungsbetrag/MtEntlastungsbudget/JahrUmwandlungsanspruch (optional)Pflegegeld/Mt
    PG 1131 EUR
    PG 2131 EUR3.539 EURbis 318 EUR (kürzt Pflegegeld)347 EUR
    PG 3131 EUR3.539 EURbis 599 EUR (kürzt Pflegegeld)599 EUR
    PG 4131 EUR3.539 EURbis 744 EUR (kürzt Pflegegeld)800 EUR
    PG 5131 EUR3.539 EURbis 920 EUR (kürzt Pflegegeld)990 EUR

    Fazit: Was Ihnen bei Pflegegrad 5 wirklich zusteht

    Pflegegrad 5 eröffnet das höchste Budget der Pflegeversicherung. Empfohlene Kombination für Alltagshilfe: rund 426 EUR/Monat aus Entlastungsbetrag plus anteiligem Entlastungsbudget — ohne Pflegegeldkürzung, plus 990 EUR Pflegegeld, das vollständig erhalten bleibt. Bei höherem Bedarf ist optional zusätzlich der Umwandlungsanspruch möglich. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Kostenlose Beratung — wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)