Sonnenseite · Hilfe zuhause in Dresden
Haushaltshilfe über die Krankenkasse in Dresden
Sie können Ihren Haushalt wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt gerade nicht führen? Die Krankenkasse kann Hilfe bezahlen. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte.
So stellen Sie den AntragSo geht es – in drei Schritten
Mit dem Arzt sprechen
Sagen Sie, was Sie zuhause nicht schaffen. Bitten Sie um eine Bescheinigung für Haushaltshilfe. Darin sollte stehen, wie lange und wie viele Stunden Sie Hilfe brauchen.
Antrag an die Krankenkasse schicken
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Antrag auf Haushaltshilfe. Füllen Sie ihn aus. Schicken Sie den Antrag und die ärztliche Bescheinigung an Ihre Kasse.
Zusage klären und Hilfe starten
Die Krankenkasse teilt Ihnen mit, ob sie zahlt und wie viel Hilfe sie übernimmt. Danach stimmen wir die Abrechnung und freie Termine mit Ihnen ab.
Sie dürfen uns auch schon vorher anrufen. Wir besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen. Vor dem ersten kostenpflichtigen Einsatz klären wir, wer bezahlt.
Kann ich Hilfe bekommen?
- Sie brauchen Hilfe, weil Sie schwer krank sind oder sich Ihre Krankheit akut verschlechtert hat. Das kann auch nach einer OP oder einem Unfall zutreffen.
- Auch wegen Schwangerschaft oder Geburt kann Hilfe möglich sein.
- Niemand, der mit Ihnen wohnt, kann die nötigen Aufgaben übernehmen.
- Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad. Ihre Krankenkasse prüft, welche Regel in Ihrem Fall gilt.
Muss ich etwas bezahlen?
- Bei Hilfe wegen Schwangerschaft oder Geburt: Für die genehmigte Hilfe fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
- Zusätzliche Stunden übernimmt die Kasse nicht automatisch. Klären Sie die Kosten immer vor dem Einsatz.
Wobei hilft Sonnenseite?
Wir helfen beim Putzen, Einkaufen, Kochen und mit der Wäsche. Aufgaben und Termine vereinbaren wir nach Ihrem Bedarf, der Zusage der Kasse und unseren freien Zeiten. Medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht.
Sie wissen nicht weiter? Rufen Sie uns an.
Nennen Sie uns Ihre Krankenkasse, Ihren Stadtteil und ab wann Sie Hilfe brauchen.
Bitte schicken Sie uns bei der ersten Anfrage keine Befunde oder Fotos Ihrer Gesundheitskarte.
Noch Fragen?
Weitere Regeln und gesetzliche Grundlagen
Bei schwerer Krankheit kann auch ohne Kind ein Anspruch bestehen. Er gilt grundsätzlich für höchstens vier Wochen und setzt voraus, dass kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Mit einem Kind unter zwölf Jahren kann dieser Anspruch bis zu 26 Wochen dauern. Das gilt auch für ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist. Zur Versorgung des Kindes schließt ein Pflegegrad die Hilfe nicht grundsätzlich aus.
Bei Krankenhausbehandlung und bestimmten weiteren Behandlungen gibt es einen eigenen Anspruch. Dafür muss grundsätzlich ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung und Hilfebedarf im Haushalt leben. Die Kasse kann zusätzliche Leistungen anbieten.
Bei Schwangerschaft oder Geburt braucht es kein weiteres Kind. Hier gibt es keine pauschale Vier-Wochen-Grenze. Die Kasse entscheidet über die notwendige Dauer.
Die gesetzlichen Grundlagen sind § 38 und § 24h SGB V. Sonnenseite ist für diese Abrechnung zugelassen. Vor dem Start klären wir die Abrechnung für Ihre konkrete Krankenkasse.
Geprüft am 20. September 2026. Ihre Krankenkasse entscheidet über Ihren Antrag.