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    Sonnenseite · Einfach erklärt

    Haushaltshilfe beantragen – in drei einfachen Schritten

    Lesezeit: 3 Min. · Stand: September 2026

    Sie brauchen wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt Hilfe im Haushalt? So beantragen Sie die Hilfe bei Ihrer Krankenkasse. Die Kasse prüft, ob sie die Kosten übernimmt.

    1. Mit dem Arzt sprechen

    Sagen Sie, welche Aufgaben Sie zuhause nicht schaffen. Bitten Sie um eine Bescheinigung für Haushaltshilfe. Darin sollte stehen, wie lange und wie viele Stunden Sie Hilfe brauchen.

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    So können Sie fragen: „Ich schaffe meinen Haushalt wegen meiner Erkrankung gerade nicht. Können Sie mir eine Bescheinigung für Haushaltshilfe ausstellen?“

    2. Den Antrag an die Krankenkasse schicken

    Rufen Sie Ihre Krankenkasse an. Bitten Sie um den Antrag auf Haushaltshilfe. Sie finden ihn oft auch auf der Website oder in der App Ihrer Kasse. Füllen Sie ihn aus. Schicken Sie Antrag und ärztliche Bescheinigung an die Kasse.

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    So können Sie fragen: „Ich möchte Haushaltshilfe beantragen. Welches Formular brauche ich und wohin schicke ich die Unterlagen?“

    3. Zusage klären und Hilfe starten

    Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Sie teilt Ihnen mit, ob sie zahlt und wie lange und wie viele Stunden sie übernimmt. Danach stimmen wir die Abrechnung und freie Termine mit Ihnen ab. Bevor kostenpflichtige Einsätze beginnen, muss geklärt sein, wer bezahlt.

    Sie dürfen Sonnenseite auch schon vorher anrufen: 0351 20871908. Wir besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.

    Was muss ich für den Antrag bereithalten?

    • Das ausgefüllte Antragsformular Ihrer Krankenkasse.
    • Die ärztliche Bescheinigung.
    • Angaben dazu, wer bei Ihnen wohnt und helfen kann.
    • Den Zeitraum und die Stunden, für die Sie Hilfe benötigen.
    • Weitere Unterlagen, falls Ihre Kasse diese anfordert.

    Schicken Sie die Unterlagen über den Weg, den Ihre Kasse nennt. Das kann die Kassen-App, ein geschütztes Online-Postfach oder die Post sein. Bewahren Sie eine Kopie auf.

    Muss ich etwas selbst bezahlen?

    • Wegen Schwangerschaft oder Geburt: Für die genehmigte Hilfe nach § 24h SGB V fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
    • Zusätzliche Stunden sind nicht automatisch bezahlt. Klären Sie diese vorher.

    Sie wissen nicht weiter?

    Rufen Sie Ihre Krankenkasse oder uns an. Wenn Unterlagen fehlen, sagt Ihnen die Kasse, was sie noch braucht. Bei einer geplanten Entlassung hilft oft auch der Sozialdienst des Krankenhauses.

    Passend zu Ihrer Situation: Hilfe nach der Geburt beantragen oder Wann zahlt die Krankenkasse?. Unser Angebot: Haushaltshilfe in Dresden über die Krankenkasse.

    Sie brauchen Unterstützung?

    Wir besprechen mit Ihnen den nächsten Schritt und mögliche Termine in Dresden.

    Noch Fragen?

    Quellen und gesetzliche Grundlagen

    Geprüft am 20. September 2026. Die Krankenkasse entscheidet über Ihren Antrag.

    Von Lennardt Hachmeister, Sonnenseite Alltagshilfen in Dresden.