Sonnenseite · Hilfe zuhause in Dresden
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach der Geburt
Sie brauchen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Hilfe im Haushalt? Wir unterstützen Sie in Dresden. Ihre Krankenkasse kann die Kosten übernehmen.
So stellen Sie den AntragSo geht es – in drei Schritten
Mit der Frauenarztpraxis sprechen
Sagen Sie, welche Aufgaben Sie wegen der Schwangerschaft oder Geburt nicht schaffen. Bitten Sie um eine Bescheinigung für Haushaltshilfe. Darin sollte stehen, wie lange und wie viele Stunden Sie Hilfe brauchen.
Antrag an die Krankenkasse schicken
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Antrag auf Haushaltshilfe. Füllen Sie ihn aus. Schicken Sie den Antrag und die ärztliche Bescheinigung an Ihre Kasse.
Zusage klären und Hilfe starten
Die Krankenkasse teilt Ihnen mit, ob sie zahlt und wie viel Hilfe sie übernimmt. Danach stimmen wir die Abrechnung und freie Termine mit Ihnen ab.
Sie dürfen uns auch schon vorher anrufen. Wir besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen. Vor dem ersten kostenpflichtigen Einsatz klären wir, wer bezahlt.
Kann ich Hilfe bekommen?
- Wegen der Schwangerschaft oder Geburt können Sie Ihren Haushalt nicht selbst führen.
- Niemand, der mit Ihnen wohnt, kann die nötigen Aufgaben übernehmen.
- Auch beim ersten Kind ist Hilfe möglich. Sie brauchen kein weiteres Kind und keinen Pflegegrad.
- Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag. Eine Geburt allein bedeutet noch keine automatische Zusage.
Muss ich etwas bezahlen?
- Für genehmigte Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Geburt fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
- Die Kasse legt fest, wie lange und wie viele Stunden sie bezahlt.
- Zusätzliche Stunden sind nicht automatisch bezahlt. Klären Sie diese vorher mit der Kasse und uns.
Wobei hilft Sonnenseite?
Wir helfen beim Putzen, Einkaufen, Kochen und mit der Wäsche. Aufgaben und Termine vereinbaren wir nach Ihrem Bedarf, der Zusage der Kasse und unseren freien Zeiten. Medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht.
Sie wissen nicht weiter? Rufen Sie uns an.
Nennen Sie uns Ihre Krankenkasse, Ihren Stadtteil und ab wann Sie Hilfe brauchen.
Bitte schicken Sie uns bei der ersten Anfrage keine Befunde oder Fotos Ihrer Gesundheitskarte.
Noch Fragen?
Weitere Regeln und gesetzliche Grundlagen
Die Grundlage ist § 24h SGB V. Die Schwangerschaft oder Geburt muss der Grund sein, warum Sie den Haushalt nicht führen können. Das kann auch nach einem Kaiserschnitt zutreffen.
Es gibt keine pauschale Vier-Wochen-Grenze. Die notwendige Dauer und die Stunden werden von Ihrer Kasse geprüft. Wenn Sie länger Hilfe brauchen, beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
Sonnenseite ist für die Abrechnung nach § 24h SGB V zugelassen. Den Weg für Ihre konkrete Krankenkasse klären wir vor dem Start.
Geprüft am 20. September 2026. Ihre Krankenkasse entscheidet über Ihren Antrag.