Sonnenseite · Hilfe zuhause in Dresden
Haushaltshilfe nach OP, Unfall oder Krankheit
Sie sind wieder zuhause, schaffen aber Einkauf, Wäsche oder Putzen noch nicht? Wir helfen Ihnen in Dresden. Die Krankenkasse kann die Hilfe bezahlen.
So stellen Sie den AntragSo geht es – in drei Schritten
Mit dem Arzt sprechen
Sagen Sie, was Sie zuhause nicht schaffen. Bitten Sie um eine Bescheinigung für Haushaltshilfe. Darin sollte stehen, wie lange und wie viele Stunden Sie Hilfe brauchen.
Antrag an die Krankenkasse schicken
Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Antrag auf Haushaltshilfe. Füllen Sie ihn aus. Schicken Sie den Antrag und die ärztliche Bescheinigung an Ihre Kasse.
Zusage klären und Hilfe starten
Die Krankenkasse teilt Ihnen mit, ob sie zahlt und wie viel Hilfe sie übernimmt. Danach stimmen wir die Abrechnung und freie Termine mit Ihnen ab.
Sie dürfen uns auch schon vorher anrufen. Wir besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen. Vor dem ersten kostenpflichtigen Einsatz klären wir, wer bezahlt.
Kann ich Hilfe bekommen?
- Wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlechterung können Sie den Haushalt nicht führen. Das kann auch nach einer OP oder einem Unfall zutreffen.
- Niemand, der mit Ihnen wohnt, kann die nötigen Aufgaben übernehmen.
- Auch ohne Kind kann ein Anspruch bestehen. Für diesen zusätzlichen Anspruch darf grundsätzlich kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.
- Die Kasse prüft Ihren Fall. Eine OP oder ein Unfall allein bedeutet noch keine automatische Zusage.
Muss ich etwas bezahlen?
- Erwachsene zahlen meist zehn Prozent der täglichen Kosten selbst: mindestens fünf, höchstens zehn Euro pro Einsatztag. Es wird nie mehr als die tatsächlichen Kosten verlangt.
- Wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind, teilen Sie das Ihrer Krankenkasse mit.
- Die Kasse bezahlt die genehmigte Hilfe. Zusätzliche Stunden müssen vorher geklärt werden.
Wobei hilft Sonnenseite?
Wir helfen beim Putzen, Einkaufen, Kochen und mit der Wäsche. Aufgaben und Termine vereinbaren wir nach Ihrem Bedarf, der Zusage der Kasse und unseren freien Zeiten. Medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht.
Sie wissen nicht weiter? Rufen Sie uns an.
Nennen Sie uns Ihre Krankenkasse, Ihren Stadtteil und ab wann Sie Hilfe brauchen.
Bitte schicken Sie uns bei der ersten Anfrage keine Befunde oder Fotos Ihrer Gesundheitskarte.
Noch Fragen?
Weitere Regeln und gesetzliche Grundlagen
Der zusätzliche Anspruch bei schwerer Krankheit nach § 38 SGB V gilt grundsätzlich höchstens vier Wochen. Er setzt grundsätzlich voraus, dass kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich. Das gilt auch für ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist. Zur Versorgung des Kindes schließt ein Pflegegrad die Hilfe nicht grundsätzlich aus.
Bei Krankenhausbehandlung und bestimmten weiteren Behandlungen gibt es einen eigenen Anspruch mit Kind. Ihre Krankenkasse kann außerdem zusätzliche Leistungen anbieten. Fragen Sie nach, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
Bei Arbeits- oder Wegeunfällen kann ein anderer Kostenträger zuständig sein. Klären Sie das vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Sonnenseite ist für die Abrechnung nach § 38 SGB V zugelassen. Vor dem Start klären wir den Weg für Ihre konkrete Krankenkasse.
Geprüft am 20. September 2026. Ihre Krankenkasse entscheidet über Ihren Antrag.