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    Pflegegrad 4 Leistungen: Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget für Alltagshilfe nutzen, ohne das Pflegegeld zu kürzen
    Finanzierung

    Was steht mir bei Pflegegrad 4 zu? Alle Leistungen 2026

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 8 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen 2026 monatlich 800 EUR Pflegegeld, 131 EUR Entlastungsbetrag und bis zu 1.859 EUR Pflegesachleistungen zu. Hinzu kommen 3.539 EUR pro Jahr aus dem Entlastungsbudget (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) sowie 40 EUR für Pflegehilfsmittel. Alltagshilfe finanzieren Sie am einfachsten über den Entlastungsbetrag — direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, ohne das Pflegegeld zu kürzen.

    Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir beraten täglich Familien mit Pflegegrad 4 in Dresden und helfen ihnen, alle Ansprüche vollständig auszuschöpfen.

    Was steht mir bei Pflegegrad 4 zu? Alle Leistungen im Überblick

    • Pflegegeld: 800 EUR/Monat (9.600 EUR/Jahr) — für selbst organisierte Pflege
    • Pflegesachleistungen: bis 1.859 EUR/Monat (22.308 EUR/Jahr) — für ambulante Pflegedienste
    • Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (1.572 EUR/Jahr) — für Alltagshilfe und Betreuung
    • Entlastungsbudget: 3.539 EUR/Jahr — gemeinsamer Topf aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025)
    • Umwandlungsanspruch: bis 744 EUR/Monat aus dem Sachleistungsbudget — optional, kürzt das Pflegegeld anteilig

    Vollständige Budget-Tabelle: Pflegegrad 4 im Jahr 2026

    LeistungRechtsgrundlageBetrag/MonatBetrag/JahrZweck
    Pflegegeld§ 37 SGB XI800 EUR9.600 EURFür selbst organisierte Pflege durch Angehörige
    Pflegesachleistungen§ 36 SGB XIbis 1.859 EURbis 22.308 EURFür ambulante Pflegedienste mit Kassenzulassung
    Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI131 EUR1.572 EURFür Alltagshilfe, Haushalt, Betreuung, Begleitung
    Entlastungsbudget§ 42a SGB XIvariabel3.539 EURVerhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsam, flexibel nutzbar
    Umwandlungsanspruch (optional)§ 45a Abs. 4 SGB XIbis 744 EURbis 8.928 EURBis 40 % des Sachleistungsbudgets — kürzt Pflegegeld anteilig
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    Empfehlungs-Reihenfolge: Erst den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat), dann nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr, dann das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr). Den Umwandlungsanspruch nur, wenn die anderen Hebel nicht reichen — er kürzt das Pflegegeld anteilig.

    Entlastungsbetrag + Entlastungsbudget: Rund 426 EUR/Monat ohne Pflegegeldkürzung

    BudgetBetrag/MonatPflegegeld betroffen?
    Entlastungsbetrag131 EURNein
    Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr ÷ 12)ca. 295 EURNein
    Gesamt für Sonnenseiteca. 426 EURNein
    Pflegegeld verbleibt800 EUR

    Mit dem kombinierten Budget aus Entlastungsbetrag und anteiligem Entlastungsbudget kommen Sie auf rund 11 Stunden Haushaltshilfe pro Monat bei Sonnenseite (38,11 EUR/h) — ohne das Pflegegeld anzutasten. Bei höherem Bedarf kann zusätzlich der Umwandlungsanspruch (bis 744 EUR/Monat) eingesetzt werden; das kürzt aber das Pflegegeld. Mehr zu unseren Leistungen: Unsere Preise und Leistungen.

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    Entlastungsbudget statt getrennter Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    Seit 01.07.2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengelegt (§ 42a SGB XI): 3.539 EUR pro Jahr, flexibel nutzbar — auch bei höherem Pflegebedarf in PG4, insbesondere wenn Angehörige zur Erholung dringend eine Auszeit brauchen. Mehr: Entlastungsbudget ausschöpfen.

    Fazit: Was Ihnen bei Pflegegrad 4 wirklich zusteht

    Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen monatlich erhebliche Leistungen zur Verfügung. Empfohlene Kombination für Alltagshilfe: rund 426 EUR/Monat aus Entlastungsbetrag plus anteiligem Entlastungsbudget — ohne Pflegegeldkürzung, plus 800 EUR Pflegegeld, das vollständig erhalten bleibt. Bei höherem Bedarf ist optional zusätzlich der Umwandlungsanspruch möglich. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

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    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)