
Entlastungsbudget: 131 EUR für alle mit Pflegegrad
Das Entlastungsbudget (Entlastungsbetrag § 45b SGB XI) sind 131 EUR pro Monat für alle Pflegegrade 1 bis 5. Die Pflegekasse zahlt das Geld nicht aus, sondern rechnet direkt mit anerkannten Anbietern ab. Nicht genutzte Beträge bleiben bis 30. Juni des Folgejahres abrufbar.
Vielleicht haben Sie den Begriff "Entlastungsbudget" schon gehört – aber was steckt dahinter? Das Entlastungsbudget ist der umgangssprachliche Begriff für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Beides meint dasselbe: eine monatliche Leistung der Pflegekasse, die allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht.
Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Nur ein Bruchteil der Berechtigten nutzt diesen Anspruch tatsächlich. Das liegt meist daran, dass niemand aktiv darüber informiert – und dass die Beantragung bei uns als anerkanntem Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen) ganz unkompliziert über uns läuft.
Was ist das Entlastungsbudget? Das Wichtigste auf einen Blick
- ✓131 EUR pro Monat für alle mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
- ✓Auch Pflegegrad 1 hat Anspruch – anders als bei vielen anderen Pflegeleistungen
- ✓Das Budget wird NICHT ausgezahlt – es wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet
- ✓Nicht genutztes Budget bleibt bis 30. Juni des Folgejahres abrufbar (bis zu 18 Monate angespart)
- ✓Nur anerkannte Anbieter nach § 45a SGB XI dürfen damit abrechnen – z. B. Sonnenseite Alltagshilfen
- ✓Sonnenseite rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts
Entlastungsbudget oder Entlastungsbetrag – wo ist der Unterschied?
Es gibt keinen Unterschied. "Entlastungsbudget" ist der umgangssprachliche Begriff, den viele Familien verwenden. Der offizielle Begriff im Gesetz lautet "Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI". Beide Begriffe beschreiben dieselbe Leistung: 131 EUR pro Monat, die die Pflegekasse für anerkannte Alltagshilfe-Leistungen bereitstellt.
Wichtig: Das Entlastungsbudget wird nicht automatisch genutzt. Sie müssen es aktiv einsetzen – indem Sie Leistungen bei einem anerkannten Anbieter wie Sonnenseite buchen. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Wofür kann ich das Entlastungsbudget einsetzen?
Das Entlastungsbudget ist für Alltagshilfe und Betreuungsleistungen gedacht – nicht für klassische Pflegeleistungen wie Körperpflege oder medizinische Versorgung. Konkret nutzbar bei Sonnenseite:
- •Haushaltshilfe: Putzen, Aufräumen, Wäsche waschen (38,11 EUR/h)
- •Einkaufsbegleitung und Besorgungen
- •Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Friseur (42,45 EUR/h)
- •Gesellschaft und Gespräche
- •Unterstützung bei Korrespondenz und Formularen
Starten Sie jetzt mit Ihrem Entlastungsbudget – wir erklären in 10 Minuten, was für Sie möglich ist. <a href="/kontakt">Kostenlose Beratung anfordern</a>
Was kann ich mir vom Entlastungsbudget leisten? Rechenbeispiele
Bei 131 EUR Entlastungsbetrag und einem Stundensatz von 38,11 EUR (Haushalt) ergibt das 3,4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat. Für Pflegegrade 2–5 kommt zusätzlich das Entlastungsbudget (3.539 EUR/Jahr, § 42a SGB XI) hinzu – flexibel über das Jahr verteilt rund 295 EUR/Monat extra.
Wichtiger Hinweis zur Kombination: Wenn Sie Sachleistungen (z. B. ambulanter Pflegedienst für Körperpflege) und Pflegegeld gleichzeitig beziehen, kann sich die Höhe des Pflegegelds anteilig verringern (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget sind davon nicht betroffen – sie laufen unabhängig. Nur der optionale Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) kürzt das Pflegegeld anteilig.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag/Mt | + Entlastungsbudget/Jahr | ca. Stunden Haushalt/Mt (38,11 EUR/h) |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 131 EUR | — | ca. 3,4 Std. |
| PG 2 | 131 EUR | +3.539 EUR | ca. 11 Std. |
| PG 3 | 131 EUR | +3.539 EUR | ca. 11 Std. |
| PG 4 | 131 EUR | +3.539 EUR | ca. 11 Std. |
| PG 5 | 131 EUR | +3.539 EUR | ca. 11 Std. |
Reicht das nicht, kann optional zusätzlich der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) genutzt werden – bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen. Wichtig: Diese Umwandlung kürzt das Pflegegeld anteilig, deshalb empfehlen wir sie nur, wenn die anderen Hebel nicht reichen. Details: Umwandlungsanspruch: Sachleistungen für Alltagshilfe nutzen.
Wie läuft die Abrechnung ab? Muss ich selbst etwas beantragen?
Wenn Sie sich für Sonnenseite entscheiden, müssen Sie nichts beantragen. Wir übernehmen die komplette Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. So funktioniert es:
- 1Sie kontaktieren uns und schildern Ihren Bedarf
- 2Wir prüfen gemeinsam, welche Budgets für Sie infrage kommen
- 3Wir vereinbaren Termine und erbringen die Leistung
- 4Sonnenseite rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
- 5Sie erhalten eine Übersicht der gebuchten Leistungen – und zahlen selbst nichts
Einen ausführlichen Überblick zum Entlastungsbetrag und wie Sie ihn optimal einsetzen finden Sie hier: Entlastungsbetrag 2026: Was kann ich damit bezahlen?. Außerdem: Entlastungsbetrag ansparen – so geht es.
Fazit: Das Entlastungsbudget ist ein unterschätzter Anspruch
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem mit Pflegegrad 1 bis 5 zu: 131 EUR monatlich, 1.572 EUR im Jahr. Ab Pflegegrad 2 kommt das Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI) hinzu: 3.539 EUR pro Jahr aus dem gemeinsamen Topf Verhinderungs- + Kurzzeitpflege. Optional ist zusätzlich der Umwandlungsanspruch möglich (bis zu 40 % der Pflegesachleistungen), kürzt aber das Pflegegeld. Die Leistungen können mit Sonnenseite vollständig über die Pflegekasse abgerechnet werden – ohne Vorauszahlung, ohne Bürokratie für Sie. (Quelle: BMG, Stand Mai 2026)
Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b SGB XI sowie SächsPflUVO. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).
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Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.