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    Entlastungsbudget: 131 EUR für alle mit Pflegegrad: Beratung zu Budgets, Erstattung und Pflegekassenleistungen im Alltag. Fokus auf Entlastungsbudget Pf...
    Finanzierung

    Entlastungsbudget: 131 EUR für alle mit Pflegegrad

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 5 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Vielleicht haben Sie den Begriff "Entlastungsbudget" schon gehört – aber was steckt dahinter? Das Entlastungsbudget ist der umgangssprachliche Begriff für den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Beides meint dasselbe: eine monatliche Leistung der Pflegekasse, die allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht.

    Aus unserer täglichen Arbeit mit Senior:innen in Dresden wissen wir: Nur ein Bruchteil der Berechtigten nutzt diesen Anspruch tatsächlich. Das liegt meist daran, dass niemand aktiv darüber informiert – und dass die Beantragung bei uns als anerkanntem Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen) ganz unkompliziert über uns läuft.

    Was ist das Entlastungsbudget? Das Wichtigste auf einen Blick

    • 131 EUR pro Monat für alle mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
    • Auch Pflegegrad 1 hat Anspruch – anders als bei vielen anderen Pflegeleistungen
    • Das Budget wird NICHT ausgezahlt – es wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet
    • Nicht genutztes Budget bleibt bis 30. Juni des Folgejahres abrufbar (bis zu 18 Monate angespart)
    • Nur anerkannte Anbieter nach § 45a SGB XI dürfen damit abrechnen – z. B. Sonnenseite Alltagshilfen
    • Sonnenseite rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie zahlen nichts

    Entlastungsbudget oder Entlastungsbetrag – wo ist der Unterschied?

    Es gibt keinen Unterschied. "Entlastungsbudget" ist der umgangssprachliche Begriff, den viele Familien verwenden. Der offizielle Begriff im Gesetz lautet "Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI". Beide Begriffe beschreiben dieselbe Leistung: 131 EUR pro Monat, die die Pflegekasse für anerkannte Alltagshilfe-Leistungen bereitstellt.

    💡

    Wichtig: Das Entlastungsbudget wird nicht automatisch genutzt. Sie müssen es aktiv einsetzen – indem Sie Leistungen bei einem anerkannten Anbieter wie Sonnenseite buchen. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

    Wofür kann ich das Entlastungsbudget einsetzen?

    Das Entlastungsbudget ist für Alltagshilfe und Betreuungsleistungen gedacht – nicht für klassische Pflegeleistungen wie Körperpflege oder medizinische Versorgung. Konkret nutzbar bei Sonnenseite:

    • Haushaltshilfe: Putzen, Aufräumen, Wäsche waschen (38,11 EUR/h)
    • Einkaufsbegleitung und Besorgungen
    • Begleitung zu Arztterminen, Behörden, Friseur (42,45 EUR/h)
    • Gesellschaft und Gespräche
    • Unterstützung bei Korrespondenz und Formularen

    Starten Sie jetzt mit Ihrem Entlastungsbudget – wir erklären in 10 Minuten, was für Sie möglich ist. <a href="/kontakt">Kostenlose Beratung anfordern</a>

    Was kann ich mir vom Entlastungsbudget leisten? Rechenbeispiele

    Bei 131 EUR Entlastungsbetrag und einem Stundensatz von 38,11 EUR (Haushalt) ergibt das 3,4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat. Für Pflegegrade 2–5 kommt zusätzlich der Umwandlungsanspruch dazu.

    💡

    Wichtiger Hinweis zur Kombination: Wenn Sie Sachleistungen (z. B. ambulanter Pflegedienst für Körperpflege) und Pflegegeld gleichzeitig beziehen, kann sich die Höhe des Pflegegelds anteilig verringern (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Der Entlastungsbetrag ist davon nicht betroffen – er läuft unabhängig davon. Bei Fragen zur Kombination wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse.

    PflegegradEntlastungsbetrag+ UmwandlungsanspruchGesamt für AlltagshilfeStunden Haushalt (38,11 EUR/h)
    PG 1131 EUR131 EURca. 3,4 Std.
    PG 2131 EUR+318 EUR449 EURca. 11,8 Std.
    PG 3131 EUR+599 EUR730 EURca. 19,2 Std.
    PG 4131 EUR+744 EUR875 EURca. 23,0 Std.
    PG 5131 EUR+920 EUR1.051 EURca. 27,7 Std.

    Der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) erlaubt es, einen Teil der Pflegesachleistungen in Alltagshilfe-Leistungen umzuwandeln. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Umwandlungsanspruch: Sachleistungen für Alltagshilfe nutzen.

    Wie läuft die Abrechnung ab? Muss ich selbst etwas beantragen?

    Wenn Sie sich für Sonnenseite entscheiden, müssen Sie nichts beantragen. Wir übernehmen die komplette Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. So funktioniert es:

    1. 1Sie kontaktieren uns und schildern Ihren Bedarf
    2. 2Wir prüfen gemeinsam, welche Budgets für Sie infrage kommen
    3. 3Wir vereinbaren Termine und erbringen die Leistung
    4. 4Sonnenseite rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
    5. 5Sie erhalten eine Übersicht der gebuchten Leistungen – und zahlen selbst nichts

    Einen ausführlichen Überblick zum Entlastungsbetrag und wie Sie ihn optimal einsetzen finden Sie hier: Entlastungsbetrag 2026: Was kann ich damit bezahlen?. Außerdem: Entlastungsbetrag ansparen – so geht es.

    Fazit: Das Entlastungsbudget ist ein unterschätzter Anspruch

    Das Entlastungsbudget – also der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – steht jedem mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. 131 EUR monatlich, 1.572 EUR im Jahr. Für Pflegegrade 2–5 kommt der Umwandlungsanspruch von bis zu 920 EUR/Monat dazu. Die Leistungen können mit Sonnenseite vollständig über die Pflegekasse abgerechnet werden – ohne Vorauszahlung, ohne Bürokratie für Sie. (Quelle: BMG, Stand Mai 2026)

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Rechtsgrundlagen: §§ 45a, 45b SGB XI sowie SächsPflUVO. Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen).

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    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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