Zum Inhalt springen
    Pflegegrad beim Heimeinzug ins Pflegeheim: Welche Leistungen bleiben und was sich ändert — Überblick 2026
    Pflegegrad

    Was passiert mit dem Pflegegrad beim Einzug ins Pflegeheim?

    06. Mai 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Der Schritt ins Pflegeheim ist für viele Familien schwer. Und er bringt auch finanzielle Veränderungen mit sich. Welche Leistungen der Pflegekasse gelten noch im Heim? Was fällt weg? Und welche Kosten kommen neu hinzu?

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir begleiten Familien in Dresden — auch in der Übergangsphase vom häuslichen zum stationären Bereich.

    Das Wichtigste in Kürze: Pflegegrad im Heim

    • Der Pflegegrad bleibt bestehen — er wird nicht gelöscht.
    • Die Pflegekasse zahlt einen pauschalen Leistungsbetrag an das Heim.
    • Das Pflegegeld entfällt bei vollstationärer Pflege.
    • Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI setzt häusliche Pflege voraus und steht bei dauerhafter vollstationärer Pflege nicht zusätzlich zu. Bei Pflegegrad 1 gibt es stattdessen einen Zuschuss von 131 EUR nach § 43 Abs. 3 SGB XI.
    • Der Eigenanteil (Investitionskosten, Unterkunft, Verpflegung) muss selbst getragen werden.
    • Sozialhilfe möglich, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist.

    Was die Pflegekasse im Pflegeheim zahlt

    PflegegradPflegekassen-Leistung im Heim/Monat
    PG 1131 EUR Zuschuss nach § 43 Abs. 3
    PG 2805 EUR
    PG 31.319 EUR
    PG 41.855 EUR
    PG 52.096 EUR

    Stand: 11. September 2026. Quelle: § 43 SGB XI.

    Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI setzt häusliche Pflege voraus und steht bei dauerhafter vollstationärer Pflege nicht zusätzlich zu. Bei Pflegegrad 1 gibt es stattdessen einen Zuschuss von 131 EUR nach § 43 Abs. 3 SGB XI.

    Was sich ändert: Vergleich häuslich vs. stationär

    LeistungHäusliche PflegeStationäre Pflege (Heim)
    PflegegeldJa (PG 2–5)Nein — entfällt vollständig
    Pflegesachleistungen (§ 36)Ja (bis 2.299 EUR/Monat)Nein — ersetzt durch Heimpauschale
    Pflegekassen-Pauschale HeimPG 2–5: 805–2.096 EUR/Monat
    Entlastungsbetrag (§ 45b)bis 131 EUR/MonatKein zusätzlicher Anspruch nach § 45b
    VerhinderungspflegeJaNein
    KurzzeitpflegeJaNein (da bereits stationär)

    Eigenanteil: Was Bewohner selbst zahlen müssen

    Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil betrifft die pflegebedingten Kosten, die nach der Pflegekassenleistung verbleiben. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen gesondert hinzu. Lassen Sie sich die Kosten getrennt ausweisen.

    💡

    Nach § 43c SGB XI erhalten Pflegegrad 2 bis 5 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil: 15 % in den ersten zwölf Monaten, danach 30 %, nach 24 Monaten 50 % und nach 36 Monaten 75 %. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht entsprechend reduziert.

    Bleibt der Entlastungsbetrag auch im Heim?

    Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI setzt häusliche Pflege voraus und steht bei dauerhafter vollstationärer Pflege nicht zusätzlich zu. Bei Pflegegrad 1 gibt es stattdessen einen Zuschuss von 131 EUR nach § 43 Abs. 3 SGB XI.

    Fragen zur Pflege in Dresden — ambulant oder stationär? Wir beraten kostenlos.

    Alle Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick: Alle Leistungen der Pflegeversicherung. Was nach dem Pflegegrad-Bescheid zu tun ist: Checkliste nach Pflegegrad. Vor der Entscheidung Heim hilft oft auch ein nüchterner Vergleich: Ambulante Pflege vs. Pflegeheim und die Senioren-WG als Pflegeheim-Alternative. Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Stand: September 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

    Anrufen

    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senioren in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)