
Was passiert mit dem Pflegegrad beim Einzug ins Pflegeheim?
Der Schritt ins Pflegeheim ist für viele Familien schwer. Und er bringt auch finanzielle Veränderungen mit sich. Welche Leistungen der Pflegekasse gelten noch im Heim? Was fällt weg? Und welche Kosten kommen neu hinzu?
Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir begleiten Familien in Dresden — auch in der Übergangsphase vom häuslichen zum stationären Bereich.
Das Wichtigste in Kürze: Pflegegrad im Heim
- ✓Der Pflegegrad bleibt bestehen — er wird nicht gelöscht.
- ✓Die Pflegekasse zahlt einen pauschalen Leistungsbetrag an das Heim.
- ✓Das Pflegegeld entfällt bei vollstationärer Pflege.
- ✓Der Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) bleibt — für zusätzliche Betreuungsangebote im Heim.
- ✓Der Eigenanteil (Investitionskosten, Unterkunft, Verpflegung) muss selbst getragen werden.
- ✓Sozialhilfe möglich, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist.
Was die Pflegekasse im Pflegeheim zahlt
| Pflegegrad | Pflegekassen-Leistung im Heim/Monat |
|---|---|
| PG 1 | 131 EUR (nur Entlastungsbetrag) |
| PG 2 | 770 EUR |
| PG 3 | 1.262 EUR |
| PG 4 | 1.775 EUR |
| PG 5 | 2.005 EUR |
(Quelle: BMG, Stand 2025 — Beträge können sich ändern, bei Ihrer Pflegekasse nachfragen)
Dazu kommt der Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat — dieser bleibt auch bei stationärer Pflege erhalten und kann für zusätzliche Betreuungsangebote im Heim genutzt werden (z. B. Einzelbetreuung, Ausflüge).
Was sich ändert: Vergleich häuslich vs. stationär
| Leistung | Häusliche Pflege | Stationäre Pflege (Heim) |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Ja (PG 2–5) | Nein — entfällt vollständig |
| Pflegesachleistungen (§ 36) | Ja (bis 2.299 EUR/Monat) | Nein — ersetzt durch Heimpauschale |
| Pflegekassen-Pauschale Heim | — | Ja (770–2.005 EUR/Monat) |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 EUR/Monat | 131 EUR/Monat — bleibt! |
| Verhinderungspflege | Ja | Nein |
| Kurzzeitpflege | Ja | Nein (da bereits stationär) |
Eigenanteil: Was Bewohner selbst zahlen müssen
Im Pflegeheim gibt es neben der Pflegekassen-Leistung einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser umfasst die pflegebedingten Kosten, die nicht von der Kasse gedeckt werden, plus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Der EEE variiert je Einrichtung und Bundesland stark — in Sachsen typischerweise 1.500–2.500 EUR/Monat gesamt.
Seit 2022 gibt es Zuschläge der Pflegekasse zum Eigenanteil: Im ersten Jahr des Heimaufenthalts 15 %, im zweiten 30 %, im dritten 50 %, ab dem vierten Jahr 75 % Zuschlag. Das reduziert den Eigenanteil erheblich. Fragen Sie die Pflegekasse nach dem Pflegewohngeldprogramm.
Bleibt der Entlastungsbetrag auch im Heim?
Ja — der Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat, § 45b SGB XI) bleibt auch bei vollstationärer Pflege erhalten. Er kann für zusätzliche Betreuungsleistungen im Heim genutzt werden — z. B. Einzelbetreuung, Ausflüge, besondere Aktivitäten. Fragen Sie das Heim, welche Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
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Alle Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick: [Alle Leistungen der Pflegeversicherung](/ratgeber/alle-leistungen-pflegeversicherung). Was nach dem Pflegegrad-Bescheid zu tun ist: [Checkliste nach Pflegegrad](/ratgeber/checkliste-nach-pflegegrad). Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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