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    Pflegegrad beim Heimeinzug ins Pflegeheim: Welche Leistungen bleiben und was sich ändert — Überblick 2026
    Pflegegrad

    Was passiert mit dem Pflegegrad beim Einzug ins Pflegeheim?

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Der Schritt ins Pflegeheim ist für viele Familien schwer. Und er bringt auch finanzielle Veränderungen mit sich. Welche Leistungen der Pflegekasse gelten noch im Heim? Was fällt weg? Und welche Kosten kommen neu hinzu?

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir begleiten Familien in Dresden — auch in der Übergangsphase vom häuslichen zum stationären Bereich.

    Das Wichtigste in Kürze: Pflegegrad im Heim

    • Der Pflegegrad bleibt bestehen — er wird nicht gelöscht.
    • Die Pflegekasse zahlt einen pauschalen Leistungsbetrag an das Heim.
    • Das Pflegegeld entfällt bei vollstationärer Pflege.
    • Der Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) bleibt — für zusätzliche Betreuungsangebote im Heim.
    • Der Eigenanteil (Investitionskosten, Unterkunft, Verpflegung) muss selbst getragen werden.
    • Sozialhilfe möglich, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist.

    Was die Pflegekasse im Pflegeheim zahlt

    PflegegradPflegekassen-Leistung im Heim/Monat
    PG 1131 EUR (nur Entlastungsbetrag)
    PG 2770 EUR
    PG 31.262 EUR
    PG 41.775 EUR
    PG 52.005 EUR

    (Quelle: BMG, Stand 2025 — Beträge können sich ändern, bei Ihrer Pflegekasse nachfragen)

    Dazu kommt der Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat — dieser bleibt auch bei stationärer Pflege erhalten und kann für zusätzliche Betreuungsangebote im Heim genutzt werden (z. B. Einzelbetreuung, Ausflüge).

    Was sich ändert: Vergleich häuslich vs. stationär

    LeistungHäusliche PflegeStationäre Pflege (Heim)
    PflegegeldJa (PG 2–5)Nein — entfällt vollständig
    Pflegesachleistungen (§ 36)Ja (bis 2.299 EUR/Monat)Nein — ersetzt durch Heimpauschale
    Pflegekassen-Pauschale HeimJa (770–2.005 EUR/Monat)
    Entlastungsbetrag (§ 45b)131 EUR/Monat131 EUR/Monat — bleibt!
    VerhinderungspflegeJaNein
    KurzzeitpflegeJaNein (da bereits stationär)

    Eigenanteil: Was Bewohner selbst zahlen müssen

    Im Pflegeheim gibt es neben der Pflegekassen-Leistung einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser umfasst die pflegebedingten Kosten, die nicht von der Kasse gedeckt werden, plus Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Der EEE variiert je Einrichtung und Bundesland stark — in Sachsen typischerweise 1.500–2.500 EUR/Monat gesamt.

    💡

    Seit 2022 gibt es Zuschläge der Pflegekasse zum Eigenanteil: Im ersten Jahr des Heimaufenthalts 15 %, im zweiten 30 %, im dritten 50 %, ab dem vierten Jahr 75 % Zuschlag. Das reduziert den Eigenanteil erheblich. Fragen Sie die Pflegekasse nach dem Pflegewohngeldprogramm.

    Bleibt der Entlastungsbetrag auch im Heim?

    Ja — der Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat, § 45b SGB XI) bleibt auch bei vollstationärer Pflege erhalten. Er kann für zusätzliche Betreuungsleistungen im Heim genutzt werden — z. B. Einzelbetreuung, Ausflüge, besondere Aktivitäten. Fragen Sie das Heim, welche Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.

    Fragen zur Pflege in Dresden — ambulant oder stationär? Wir beraten kostenlos: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)

    Alle Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick: [Alle Leistungen der Pflegeversicherung](/ratgeber/alle-leistungen-pflegeversicherung). Was nach dem Pflegegrad-Bescheid zu tun ist: [Checkliste nach Pflegegrad](/ratgeber/checkliste-nach-pflegegrad). Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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