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    Checkliste nach Pflegegrad: 8 wichtige Schritte nach dem Bescheid — von Entlastungsbetrag bis Pflegehilfsmittel
    Pflegegrad

    Checkliste: Was tun, nachdem Sie den Pflegegrad erhalten haben?

    06. Mai 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Der Brief ist da. Der Pflegegrad wurde genehmigt. Viele Menschen fühlen sich in diesem Moment überfordert — nicht weil die Nachricht schlecht ist, sondern weil plötzlich so viele Fragen auftauchen. Was beantrage ich zuerst? Wen rufe ich an? Was läuft automatisch, was muss ich selbst anstoßen?

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Diese Checkliste hilft Ihnen, strukturiert vorzugehen — und keinen Anspruch zu verpassen.

    Die 8 wichtigsten Schritte nach dem Pflegegrad-Bescheid

    1. 1Bescheid prüfen: Stimmt der Pflegegrad mit der tatsächlichen Situation überein? Wenn nicht: Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat) — mehr im Ratgeber Widerspruch gegen Pflegegrad.
    2. 2Entlastungsbetrag aktivieren: 131 EUR/Monat stehen Ihnen ab sofort zu — ab Pflegegrad 1. Rufen Sie Sonnenseite an. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
    3. 3Entlastungsbudget prüfen: Ab PG2 stehen 3.539 EUR/Jahr aus dem gemeinsamen Topf Verhinderungs- + Kurzzeitpflege zur Verfügung (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025). Wir helfen bei Antrag und Planung.
    4. 4Pflegegeld beantragen: Ab PG2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld — automatisch nach Bescheid, wenn Sie Pflegegeld beantragt haben. Prüfen Sie, ob der Antrag gestellt wurde.
    5. 5Pflegehilfsmittel beantragen: Bis 42 EUR/Monat für Verbrauchsmaterial (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — und 25,50 EUR/Monat für Hausnotruf. Antrag bei der Pflegekasse.
    6. 6Wohnraumanpassung prüfen: Sind Umbaumaßnahmen nötig? Bis 4.180 EUR je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — mehr im Ratgeber Badumbau-Zuschuss und Treppenlift-Förderung.
    7. 7Umwandlungsanspruch nur als letzter Hebel: Ab PG2 können optional bis zu 40 % der Sachleistungen für Alltagshilfe umgewandelt werden — das kürzt aber das Pflegegeld anteilig. Wir empfehlen das nur, wenn die anderen Hebel nicht reichen.
    8. 8Jahresbudgets im Blick behalten: Der Entlastungsbetrag kann bis 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Das Entlastungsbudget muss bis Jahresende genutzt sein.

    Sofort starten: Was läuft automatisch, was nicht?

    LeistungLäuft automatisch?Aktion erforderlich
    PflegegeldNein — Antrag nötigBei Pflegekasse beantragen
    EntlastungsbetragNein — Anbieter beauftragenSonnenseite anrufen
    UmwandlungsanspruchNein — Anbieter abrechnetSonnenseite anrufen
    PflegehilfsmittelNein — Antrag nötigBei Pflegekasse beantragen
    WohnraumanpassungNein — Antrag vor UmbauPflegekasse kontaktieren
    Rentenversicherung AngehörigeNein — Antrag nötigBei Pflegekasse beantragen
    💡

    Prüfen Sie den Pflegebescheid und nutzen Sie die bewilligten Leistungen rechtzeitig. Maßgeblich ist der festgestellte Anspruchszeitraum, nicht erst das Datum des Bescheids. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus 2026 können für geeignete Leistungen bis zum 30. Juni 2027 eingesetzt werden. Die entsprechende Leistungsfrist für Mittel aus 2025 ist bereits abgelaufen. Den Guthabenstand und die spätere Abrechnung rechtzeitig erbrachter Leistungen klären Sie mit Ihrer Pflegekasse.

    Wir gehen die Checkliste gemeinsam mit Ihnen durch — kostenlos und unverbindlich.

    Was steht mir bei meinem Pflegegrad zu? Die Übersichten

    Anbieterwahl, Wechsel und Kündigung

    Wer den Anbieter wechseln möchte, findet alle Fristen und einen Mustertext in Alltagshilfe kündigen. Wenn Sie als Helfer:in selbst einsteigen wollen: Alltagshilfe Job in Dresden. Wer Geld zurückfordern muss (z. B. nach falscher Berechnung), bekommt Anleitung in Pflegekasse Geld zurückfordern.

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Stand: September 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senioren in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)