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    Checkliste nach Pflegegrad: 8 wichtige Schritte nach dem Bescheid — von Entlastungsbetrag bis Pflegehilfsmittel
    Pflegegrad

    Checkliste: Was tun, nachdem Sie den Pflegegrad erhalten haben?

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Der Brief ist da. Der Pflegegrad wurde genehmigt. Viele Menschen fühlen sich in diesem Moment überfordert — nicht weil die Nachricht schlecht ist, sondern weil plötzlich so viele Fragen auftauchen. Was beantrage ich zuerst? Wen rufe ich an? Was läuft automatisch, was muss ich selbst anstoßen?

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Diese Checkliste hilft Ihnen, strukturiert vorzugehen — und keinen Anspruch zu verpassen.

    Die 8 wichtigsten Schritte nach dem Pflegegrad-Bescheid

    1. 1Bescheid prüfen: Stimmt der Pflegegrad mit der tatsächlichen Situation überein? Wenn nicht: Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat). Mehr: [Widerspruch gegen Pflegegrad einlegen](/ratgeber/pflegegrad-widerspruch).
    2. 2Entlastungsbetrag aktivieren: 131 EUR/Monat stehen Ihnen ab sofort zu — ab Pflegegrad 1. Rufen Sie Sonnenseite an. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Mehr: [Entlastungsbetrag nutzen](/ratgeber/entlastungsbetrag-nutzen).
    3. 3Umwandlungsanspruch prüfen: Ab PG2 können bis zu 40 % der Sachleistungen für Alltagshilfe genutzt werden. Fragen Sie Sonnenseite — wir berechnen Ihr persönliches Budget.
    4. 4Pflegegeld beantragen: Ab PG2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld — automatisch nach Bescheid, wenn Sie Pflegegeld beantragt haben. Prüfen Sie, ob der Antrag gestellt wurde.
    5. 5Pflegehilfsmittel beantragen: Bis 40 EUR/Monat für Verbrauchsmaterial (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — und 25,50 EUR/Monat für Hausnotruf. Antrag bei der Pflegekasse. Mehr: [Pflegebox kostenlos beantragen](/ratgeber/pflegebox-kostenlos-pflegekasse).
    6. 6Wohnraumanpassung prüfen: Sind Umbaumaßnahmen nötig? Bis 4.000 EUR je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Mehr: [Badumbau-Zuschuss](/ratgeber/badumbau-pflegekasse-zuschuss), [Treppenlift-Förderung](/ratgeber/treppenlift-foerderung-zuschuss).
    7. 7Verhinderungspflege registrieren: Ab PG2 stehen 1.685 EUR/Jahr für Auszeiten der Pflegeperson zur Verfügung. Voraussetzung: mindestens 6 Monate Pflege durch die antragstellende Person.
    8. 8Jahresbudgets im Blick behalten: Entlastungsbetrag kann bis 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verfallen am Jahresende — nicht vergessen!

    Sofort starten: Was läuft automatisch, was nicht?

    LeistungLäuft automatisch?Aktion erforderlich
    PflegegeldNein — Antrag nötigBei Pflegekasse beantragen
    EntlastungsbetragNein — Anbieter beauftragenSonnenseite anrufen
    UmwandlungsanspruchNein — Anbieter abrechnetSonnenseite anrufen
    PflegehilfsmittelNein — Antrag nötigBei Pflegekasse beantragen
    WohnraumanpassungNein — Antrag vor UmbauPflegekasse kontaktieren
    Rentenversicherung AngehörigeNein — Antrag nötigBei Pflegekasse beantragen
    💡

    Der häufigste Fehler: Warten. Viele Familien lassen den Bescheid erst mal liegen — und verlieren dabei Monate an Leistungen. Der Entlastungsbetrag läuft nicht rückwirkend. Handeln Sie innerhalb der ersten 2 Wochen nach dem Bescheid.

    Wir gehen die Checkliste gemeinsam mit Ihnen durch — kostenlos und unverbindlich: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)

    Was steht mir bei meinem Pflegegrad zu? Die Übersichten

    • [Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?](/ratgeber/pflegegrad-1-was-bedeutet-das)
    • [Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu? Komplette Budgetübersicht](/ratgeber/budget-pflegegrad-2-komplett)
    • [Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu?](/ratgeber/budget-pflegegrad-3-komplett)
    • [Was steht mir bei Pflegegrad 4 zu?](/ratgeber/budget-pflegegrad-4-komplett)
    • [Was steht mir bei Pflegegrad 5 zu?](/ratgeber/budget-pflegegrad-5-komplett)

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Häufige Fragen