
Alltagshilfe kündigen: Fristen, Mustertext, Anbieterwechsel
Die Kündigung einer Alltagshilfe ist meist unkomplizierter als gedacht. Drei Punkte müssen aber stimmen: Kündigungsfrist, klare schriftliche Form und beim Pflegekassen-Wechsel eine kurze Meldung an die Kasse.
Kurzantwort
In der Alltagshilfe-Branche sind 2 bis 4 Wochen Kündigungsfrist üblich. Eine schriftliche Kündigung (E-Mail oder Brief) reicht aus. Beim Anbieterwechsel wandert der Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) automatisch mit – Sie müssen die Pflegekasse nur kurz informieren, welcher Anbieter ab welchem Datum abrechnet.
Welche Kündigungsfrist gilt typischerweise?
Es gibt keine gesetzliche Mindestfrist für Alltagshilfe-Verträge. Üblich sind 2 bis 4 Wochen zum Monatsende – die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag oder den AGB des Anbieters.
Bei Sonnenseite gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende ohne Begründungspflicht. Außerordentliche Kündigung (z.B. bei schwerwiegenden Problemen) ist jederzeit möglich.
- •Sonnenseite: 2 Wochen zum Monatsende
- •DRK / AWO / Volkssolidarität: meist 4 Wochen zum Monatsende
- •Private Vermittler / Online-Anbieter: oft 2–4 Wochen, manchmal kürzer
- •Außerordentliche Kündigung: jederzeit bei wichtigem Grund (z.B. Vertrauensbruch)
Mustertext für die schriftliche Kündigung
Eine kurze schriftliche Kündigung (E-Mail oder Brief) reicht aus. Hier ein Mustertext zum Anpassen:
"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den Betreuungsvertrag für [Name, Geburtsdatum, ggf. Versichertennummer] zum nächstmöglichen Termin, frühestens zum [Datum gemäß Kündigungsfrist]. Bitte bestätigen Sie mir den genauen letzten Einsatztermin schriftlich. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Adresse, Datum, Unterschrift]"
Falls Sie per E-Mail kündigen, fordern Sie eine kurze Bestätigung an. Bei eingeschriebenem Brief haben Sie automatisch einen Nachweis.
Anbieterwechsel: So wandert der Entlastungsbetrag mit
Wenn Sie zu einem anderen anerkannten Anbieter wechseln, bleibt Ihr Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) bestehen. Sie können ihn beim neuen Anbieter ab dem ersten Einsatztag voll nutzen.
Wichtig: Informieren Sie Ihre Pflegekasse formlos, dass ab Datum X ein anderer Anbieter abrechnet. Manche Kassen verlangen das schriftlich, viele akzeptieren auch ein Telefonat.
- •Kündigung beim alten Anbieter aussprechen
- •Letzten Einsatztag schriftlich bestätigen lassen
- •Neuen Anbieter kontaktieren und Startdatum vereinbaren
- •Pflegekasse über den Wechsel informieren (mit IK-Nummern alt/neu)
Anpassung statt Kündigung – oft die bessere Lösung
Bevor Sie komplett kündigen, lohnt sich oft ein Gespräch über Anpassung: Stunden reduzieren, Person wechseln, Rhythmus ändern, vorübergehend pausieren.
Bei Sonnenseite sind alle drei Optionen jederzeit möglich – ohne Vertragsstrafe und ohne neue Kündigungsfrist.
- •Stunden reduzieren (z.B. von 8 auf 4/Monat)
- •Andere Helfer:in anfordern bei mangelnder persönlicher Passung
- •Vorübergehend pausieren (z.B. bei Krankenhausaufenthalt)
- •Komplett kündigen nur bei dauerhaftem Wegfall des Bedarfs
Die 4 häufigsten Kündigungs-Fallen
Aus der Praxis kennen wir diese typischen Fehler:
- •Falle 1: Mündliche Kündigung ohne schriftliche Bestätigung – im Streitfall nicht beweisbar
- •Falle 2: Kündigung erst nach dem 15. eines Monats bei "Frist zum Monatsende" – verschiebt das Vertragsende automatisch um einen Monat
- •Falle 3: Pflegekasse nicht über Anbieterwechsel informiert – Entlastungsbetrag kann doppelt oder gar nicht abgerechnet werden
- •Falle 4: Bei laufenden Einzelbuchungen die letzten Termine vergessen – einzeln stornieren oder bestätigen
Sie möchten bei Sonnenseite etwas ändern oder pausieren – aber nicht gleich komplett kündigen? Schreiben Sie an info@sonnenseite-alltagshilfen.de oder rufen Sie an unter 0351 20871908. Wir finden meist eine Lösung ohne Kündigung.
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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Über den Autor
Lennardt Hachmeister
Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden
Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.