
Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist und wie man sie erstellt
Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine fortschreitende Demenz — plötzlich kann man nicht mehr selbst entscheiden. Wer darf dann handeln? Ohne Vorsorgevollmacht niemand — nicht einmal der Ehepartner oder die Kinder. Das Gericht muss einen gesetzlichen Betreuer einsetzen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie das verhindern.
Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). In unserer Arbeit mit Senior:innen in Dresden sehen wir regelmäßig die Folgen fehlender Vorsorge — lange Wartezeiten, Komplikationen, Stress für die Familie. Dabei ist eine Vorsorgevollmacht relativ einfach zu erstellen.
Das Wichtigste in Kürze: Vorsorgevollmacht
- ✓Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln.
- ✓Sie regelt: Gesundheitsversorgung, Finanzen, Wohnsituation, Behördengänge.
- ✓Kein Notar erforderlich — handschriftlich oder per Vordruck mit Unterschrift ist gültig.
- ✓Für Bankgeschäfte oft Notarielle Beglaubigung empfohlen.
- ✓Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen — solange Sie geschäftsfähig sind.
- ✓Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer empfohlen.
Was regelt die Vorsorgevollmacht?
| Bereich | Was kann geregelt werden? |
|---|---|
| Gesundheit | Arztgespräche, Operationen, Medikamente, Heimunterbringung |
| Finanzen | Bankgeschäfte, Rechnungen bezahlen, Verträge schließen |
| Wohnung | Kündigung, Umzug, Umbauten |
| Behörden | Pflegegrad beantragen, Behördenkontakt |
| Post | Korrespondenz öffnen und bearbeiten |
So erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht — Schritt für Schritt
- 1Vertrauensperson wählen: Wen bevollmächtigen Sie? Das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine andere Vertrauensperson sein. Sprechen Sie die Person vorher an — und klären Sie, ob sie einverstanden ist.
- 2Vordruck nutzen oder selbst schreiben: Das Bundesjustizministerium stellt kostenlose Vordrucke bereit. Alternativ handschriftlich aufsetzen oder Notarformat wählen.
- 3Inhalt genau festlegen: Welche Bereiche soll die Vollmacht abdecken? Je genauer, desto besser.
- 4Unterschreiben und datieren: Handschriftliche Unterschrift mit Datum ist Pflicht.
- 5Hinterlegen: Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (online möglich, geringe Gebühr).
- 6Kopie aufbewahren: Geben Sie der bevollmächtigten Person eine Kopie. Original an einem sicheren Ort aufbewahren.
Empfehlung für Sachsen/Dresden: Kostenloses Beratungsangebot des VdK Sachsen, der Caritas Dresden, der Diakonie oder der Verbraucherzentrale Sachsen. Für Bankgeschäfte empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung (ca. 70–100 EUR). Das Zentrale Vorsorgeregister ist unter www.vorsorgeregister.de zu erreichen.
Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung vs. Patientenverfügung
| Dokument | Was es regelt | Wann es gilt |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Wer für mich handeln darf | Sobald ich es nicht mehr kann |
| Betreuungsverfügung | Wünsche für den gerichtlich eingesetzten Betreuer | Nur wenn kein Bevollmächtigter vorhanden |
| Patientenverfügung | Welche medizinischen Maßnahmen ich wünsche/ablehne | Bei Bewusstlosigkeit, Demenz, unheilbarer Krankheit |
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Stand: Mai 2026. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt.
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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