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    Vorsorgevollmacht erstellen: Selbstbestimmung im Notfall sichern — ohne Notar, mit kostenlosem Vordruck
    Betreuung

    Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist und wie man sie erstellt

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 6 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine fortschreitende Demenz — plötzlich kann man nicht mehr selbst entscheiden. Wer darf dann handeln? Ohne Vorsorgevollmacht niemand — nicht einmal der Ehepartner oder die Kinder. Das Gericht muss einen gesetzlichen Betreuer einsetzen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie das verhindern.

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). In unserer Arbeit mit Senior:innen in Dresden sehen wir regelmäßig die Folgen fehlender Vorsorge — lange Wartezeiten, Komplikationen, Stress für die Familie. Dabei ist eine Vorsorgevollmacht relativ einfach zu erstellen.

    Das Wichtigste in Kürze: Vorsorgevollmacht

    • Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln.
    • Sie regelt: Gesundheitsversorgung, Finanzen, Wohnsituation, Behördengänge.
    • Kein Notar erforderlich — handschriftlich oder per Vordruck mit Unterschrift ist gültig.
    • Für Bankgeschäfte oft Notarielle Beglaubigung empfohlen.
    • Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen — solange Sie geschäftsfähig sind.
    • Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer empfohlen.

    Was regelt die Vorsorgevollmacht?

    BereichWas kann geregelt werden?
    GesundheitArztgespräche, Operationen, Medikamente, Heimunterbringung
    FinanzenBankgeschäfte, Rechnungen bezahlen, Verträge schließen
    WohnungKündigung, Umzug, Umbauten
    BehördenPflegegrad beantragen, Behördenkontakt
    PostKorrespondenz öffnen und bearbeiten

    So erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht — Schritt für Schritt

    1. 1Vertrauensperson wählen: Wen bevollmächtigen Sie? Das kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine andere Vertrauensperson sein. Sprechen Sie die Person vorher an — und klären Sie, ob sie einverstanden ist.
    2. 2Vordruck nutzen oder selbst schreiben: Das Bundesjustizministerium stellt kostenlose Vordrucke bereit. Alternativ handschriftlich aufsetzen oder Notarformat wählen.
    3. 3Inhalt genau festlegen: Welche Bereiche soll die Vollmacht abdecken? Je genauer, desto besser.
    4. 4Unterschreiben und datieren: Handschriftliche Unterschrift mit Datum ist Pflicht.
    5. 5Hinterlegen: Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (online möglich, geringe Gebühr).
    6. 6Kopie aufbewahren: Geben Sie der bevollmächtigten Person eine Kopie. Original an einem sicheren Ort aufbewahren.
    💡

    Empfehlung für Sachsen/Dresden: Kostenloses Beratungsangebot des VdK Sachsen, der Caritas Dresden, der Diakonie oder der Verbraucherzentrale Sachsen. Für Bankgeschäfte empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung (ca. 70–100 EUR). Das Zentrale Vorsorgeregister ist unter www.vorsorgeregister.de zu erreichen.

    Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung vs. Patientenverfügung

    DokumentWas es regeltWann es gilt
    VorsorgevollmachtWer für mich handeln darfSobald ich es nicht mehr kann
    BetreuungsverfügungWünsche für den gerichtlich eingesetzten BetreuerNur wenn kein Bevollmächtigter vorhanden
    PatientenverfügungWelche medizinischen Maßnahmen ich wünsche/ablehneBei Bewusstlosigkeit, Demenz, unheilbarer Krankheit

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    Mehr zum Thema: [Patientenverfügung erstellen](/ratgeber/patientenverfuegung) und [Erste Schritte nach Pflegegrad](/ratgeber/mdk-begutachtung-vorbereitung).

    Stand: Mai 2026. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich an einen Notar oder Rechtsanwalt.

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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