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    Eine Alltagshelferin und eine Seniorin wählen gemeinsam Produkte im Supermarkt aus.
    Alltagshilfe

    Einkaufshilfe für Senioren: Unterstützung beim täglichen Einkauf

    07. März 2026
    Aktualisiert: 11. September 2026
    Lesezeit: 4 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Für viele Senior:innen ist der tägliche Einkauf eine der größten Herausforderungen im Alltag. Schwere Taschen, lange Gehwege und unübersichtliche Supermärkte machen den Einkauf anstrengend oder sogar unmöglich. Eine professionelle Einkaufshilfe sorgt dafür, dass der Kühlschrank wieder voll ist – und das ohne Stress.

    Was umfasst eine Einkaufshilfe?

    Eine Einkaufshilfe geht weit über das reine Einkaufen hinaus. Je nach Bedarf kann sie verschiedene Aufgaben übernehmen.

    • ✓Gemeinsamer Einkauf im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt
    • ✓Einkauf nach Einkaufsliste (wenn Sie nicht mitkommen möchten)
    • ✓Begleitung in Drogerien, Apotheken und Geschäfte
    • ✓Tragen schwerer Einkaufstüten
    • ✓Hilfe beim Einräumen zu Hause
    • ✓Begleitung zum Wochenmarkt (z. B. Lingnermarkt in Dresden)

    Wer hat Anspruch auf eine Einkaufshilfe?

    Grundsätzlich kann jeder eine Einkaufshilfe buchen. Besonders relevant wird sie für Menschen mit Pflegegrad – denn dann bezahlt die Pflegekasse. Die Einkaufshilfe zählt zu den 'Angeboten zur Unterstützung im Alltag' nach § 45a SGB XI und wird über den Entlastungsbetrag finanziert.

    PflegegradMöglicher Betrag monatlichBei voller optionaler Umwandlung; Pflegegeld sinkt anteilig
    PG 1bis 131 EUREntlastungsbetrag; keine Umwandlung
    PG 2bis 449,40 EUR131 EUR + optional 318,40 EUR Umwandlung
    PG 3bis 729,80 EUR131 EUR + optional 598,80 EUR Umwandlung
    PG 4bis 874,60 EUR131 EUR + optional 743,60 EUR Umwandlung

    Kosten und Finanzierung

    Den Stundensatz und mögliche Zusatzkosten bei Sonnenseite nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch. Die Mindestbuchung beträgt 1,5 Stunden. Eine Orientierung zu gesetzlichen Obergrenzen und Finanzierung bietet der Ratgeber Kosten eines Alltagsbegleiters.

    💡

    Mit Pflegegrad kann ein großer Teil der Kosten über die Pflegekasse finanziert werden. Sonnenseite unterstützt Sie bei der Abrechnung.

    Einkaufshilfe in Dresden buchen

    Sonnenseite Alltagshilfen bietet Einkaufshilfe in allen Dresdner Stadtteilen an. Von Blasewitz über die Neustadt bis Striesen und Löbtau – wir sind für Sie da.

    1. 1Kostenloses Erstgespräch: Wir besprechen Ihren Bedarf und erstellen einen Plan.
    2. 2Terminvereinbarung: Flexible Buchung ab 1,5 Stunden, wöchentlich oder nach Bedarf.
    3. 3Einkaufshilfe nutzen: Unser Alltagsbegleiter kommt zu Ihnen und unterstützt beim Einkauf.
    4. 4Abrechnung: Wir unterstützen Sie bei der passenden Abrechnung mit der Pflegekasse.

    Einkaufshilfe in Dresden gesucht? Wir sind in Ihrem Stadtteil für Sie da!

    Verwandte Begleitleistungen

    Neben dem klassischen Einkauf bietet Sonnenseite weitere persönliche Begleitung: Einkaufsbegleitung für Senioren in Dresden für regelmäßige Wochenmarkt- und Supermarkt-Routinen, Arztbegleitung über die Pflegekasse für sichere Wege zur Praxis. Wer das Thema Sicherheit zuhause angeht, findet Tipps in Senioren allein zuhause: Sicherheit und Sturzprävention im Alter.

    Stand: September 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

    Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senioren in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)