Sonnenseite · Einfach erklärt
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft: Anspruch und Antrag
Lesezeit: 5 Min. · Stand: September 2026

Wenn Sie Ihren Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht führen können, kann Ihre Krankenkasse Haushaltshilfe bezahlen. Ein weiteres Kind ist dafür nicht nötig. Entscheidend ist, dass niemand in Ihrem Haushalt die notwendigen Aufgaben übernehmen kann.
Das Wichtigste zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
- •Rechtsgrundlage ist § 24h SGB V.
- •Die Schwangerschaft muss der Grund für den Hilfebedarf sein.
- •Ein weiteres Kind und ein Pflegegrad sind nicht erforderlich.
- •Eine andere Person im Haushalt kann die Aufgaben nicht übernehmen.
- •Die Krankenkasse entscheidet über Dauer und Stunden.
Wann kann die Krankenkasse Haushaltshilfe bezahlen?
Der Anspruch kann bestehen, wenn schwangerschaftsbedingte Beschwerden oder eine ärztlich empfohlene Schonung dazu führen, dass Sie den Haushalt nicht weiterführen können. Eine Risikoschwangerschaft oder Krankschreibung allein bedeutet noch keine automatische Bewilligung. Maßgeblich ist der konkrete Hilfebedarf.
Die Krankenkasse prüft außerdem, ob eine andere Person in Ihrem Haushalt übernehmen kann. Beschreiben Sie deshalb, wer bei Ihnen wohnt, welche Arbeitszeiten gelten und welche Hilfe tatsächlich möglich ist.
Haushaltshilfe auch in der ersten Schwangerschaft
Ja. § 24h SGB V verlangt kein bereits vorhandenes Kind. Wenn Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, kann Hilfe auch während der ersten Schwangerschaft möglich sein.
So beantragen Sie Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
- 1Sprechen Sie mit Ihrer Frauenarztpraxis oder behandelnden Praxis über die Aufgaben, die Sie nicht schaffen.
- 2Bitten Sie um eine Bescheinigung mit Grund, voraussichtlicher Dauer und Stundenumfang.
- 3Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse den passenden Antrag auf Haushaltshilfe an.
- 4Schicken Sie Antrag und Bescheinigung an die Kasse.
- 5Klären Sie die Zusage und Abrechnung, bevor kostenpflichtige Einsätze beginnen.
Beantragen Sie die Hilfe möglichst früh. Fragen Sie die Kasse, ob vor der Entscheidung weitere Angaben oder ein eigenes ärztliches Formular fehlen.
Was kostet die Haushaltshilfe?
Die Krankenkasse übernimmt den bewilligten Umfang. Zusätzliche Stunden sind nicht automatisch bezahlt.
Wie lange kann die Hilfe dauern?
Es gibt bei § 24h SGB V keine pauschale Vier-Wochen-Grenze. Ihre Krankenkasse prüft die notwendige Dauer und den Stundenumfang anhand der Bescheinigung und Ihrer Haushaltssituation. Ändert sich der Bedarf, fragen Sie rechtzeitig nach einer Verlängerung.
Wobei kann Sonnenseite helfen?
- •Putzen und die wichtigsten Räume sauber halten.
- •Einkaufen und Besorgungen erledigen.
- •Einfache Mahlzeiten vorbereiten.
- •Wäsche waschen und zusammenlegen.
- •Den Haushalt im genehmigten Umfang weiterführen.
Medizinische Aufgaben und Hebammenleistungen übernehmen wir nicht. Unser Dresdner Angebot finden Sie unter Haushaltshilfe in Schwangerschaft und nach Geburt.
Was gilt nach der Entbindung?
Wenn Sie nach der Geburt weiter Hilfe brauchen, kann § 24h SGB V ebenfalls greifen. Lesen Sie dazu Haushaltshilfe nach der Geburt. Die allgemeine Antragscheckliste finden Sie unter Haushaltshilfe beantragen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns oder rufen Sie unter 0351 20871908 an.
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Quellen und gesetzliche Grundlagen
Geprüft am . Die Krankenkasse entscheidet über Ihren Antrag.
Von Lennardt Hachmeister, Sonnenseite Alltagshilfen in Dresden.