
Rente für pflegende Angehörige: Was Ihnen die Pflegekasse zahlt
Viele Menschen reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben den Beruf ganz auf, um einen Angehörigen zu pflegen. Das hat Konsequenzen für die Rente. Der Gesetzgeber hat das erkannt — und die Pflegeversicherung zahlt Rentenversicherungsbeiträge für Angehörige, die selbst pflegen (§ 44 SGB XI).
Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir beraten Familien in Dresden täglich — und informieren auch über Ansprüche, die nicht direkt mit unseren Leistungen zu tun haben.
Das Wichtigste in Kürze: Rente für pflegende Angehörige
- ✓Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.
- ✓Voraussetzung: mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.
- ✓Voraussetzung: Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2 bis 5.
- ✓Die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sein.
- ✓Die Beiträge werden von der Pflegekasse direkt an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
- ✓Je höher der Pflegegrad, desto höher die gezahlten Rentenbeiträge.
Wer hat Anspruch auf Rentenbeiträge?
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Pflegegrad der gepflegten Person | Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (NICHT Pflegegrad 1) |
| Mindestpflegeumfang | Mindestens 10 Stunden/Woche, auf mindestens 2 Tage verteilt |
| Erwerbstätigkeit Pflegeperson | Maximal 30 Stunden/Woche berufstätig |
| Pflegeort | In häuslicher Umgebung (nicht in stationärer Einrichtung) |
| Rentenkasse | Pflegeperson muss in der gesetzlichen Rentenversicherung sein (nicht nur Beamte) |
| Antrag | Bei der Pflegekasse der gepflegten Person |
Wie hoch sind die Rentenbeiträge?
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person ab. Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlt die Pflegekasse. Die genauen Beträge werden jährlich angepasst. Als Orientierung: Bei Pflegegrad 2 entsprechen die Beiträge einem monatlichen Entgelt von rund 460 EUR (West). Bei PG5 sind es deutlich mehr.
Wichtig: Beantragen Sie die Rentenversicherung aktiv bei der Pflegekasse — sie läuft nicht automatisch. Stellen Sie den Antrag rückwirkend für den gesamten Pflegezeitraum, wenn Sie ihn bisher versäumt haben (rückwirkend bis zu 12 Monate möglich). Für genaue Beträge fragen Sie direkt Ihre Pflegekasse. (Quelle: DRV/BMG, Stand 2025)
Weitere Sozialleistungen für pflegende Angehörige
- •Arbeitslosenversicherung: Auch die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung — unter denselben Voraussetzungen.
- •Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind auf dem Weg zur gepflegten Person unfallversichert.
- •Pflegekurse: Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige (§ 45 SGB XI) — z. B. bei DRK, AWO, VdK Dresden.
- •Verhinderungspflege: Wenn Sie Urlaub brauchen, zahlt die Pflegekasse Ersatzpflege (1.685 EUR/Jahr). Mehr: [Verhinderungspflege ausschöpfen](/ratgeber/verhinderungspflege-ausschoepfen).
Fragen zu Ihren Ansprüchen? Wir beraten kostenlos — auch zu Leistungen rund um die Pflege: [Beratungsgespräch vereinbaren](/kontakt)
Fazit: Rentenansprüche nicht verfallen lassen
Wer pflegt, hat Anspruch auf Rentenbeiträge — aber nur wenn er sie aktiv beantragt. Sprechen Sie mit der Pflegekasse der gepflegten Person. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Jedes Monat Pflege ohne Rentenversicherung ist ein verpasster Anspruch. Mehr zu allen Entlastungsleistungen: [Alle Leistungen der Pflegeversicherung](/ratgeber/alle-leistungen-pflegeversicherung). Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder die Deutsche Rentenversicherung.
Stand: April 2026
Faktenstand & Quellen
Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.
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