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    Entlastung für pflegende Angehörige: Verhinderungspflege, Alltagshilfe und kostenlose Pflegekurse nutzen
    Betreuung

    Entlastung für pflegende Angehörige — Hilfen, die wirklich helfen

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 7 Min.
    Lennardt Hachmeister

    Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegen einen Angehörigen — meist neben Beruf und eigenem Haushalt. Die körperliche und emotionale Belastung ist enorm. Studien zeigen: Pflegende Angehörige erkranken deutlich häufiger an Depressionen und Burnout als der Durchschnitt. Dabei gibt es Hilfen — die meisten davon kostenlos oder über die Pflegekasse finanziert.

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir arbeiten täglich mit Familien in Dresden — und sehen, wie wichtig Entlastung für die Qualität der Pflege ist. Wer selbst ausgebrannt ist, kann nicht gut pflegen.

    Das Wichtigste in Kürze: Entlastungsangebote für Angehörige

    • Alltagshilfe (Sonnenseite): Haushalt, Einkäufe, Begleitung — über Entlastungsbetrag finanziert.
    • Entlastungsbudget: 3.539 EUR/Jahr (§ 42a SGB XI, Verhinderungs- + Kurzzeitpflege gemeinsam seit 01.07.2025) für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson.
    • Kurzzeitpflege: seit 01.07.2025 Teil des Entlastungsbudgets (§ 42a SGB XI): 3.539 EUR/Jahr gemeinsam mit Verhinderungspflege — für vorübergehende stationäre Betreuung.
    • Tages-/Nachtpflege: Pflegeperson geht tagsüber in Tagespflege, Angehöriger erholt sich.
    • Pflegekurse: Kostenlos für pflegende Angehörige (§ 45 SGB XI).
    • Selbsthilfegruppen: Kostenlos, auch in Dresden verfügbar.

    Alltagshilfe durch Sonnenseite: Entlastung im Alltag

    Haushalt, Einkäufe, Arztbegleitung — wenn Sonnenseite diese Aufgaben übernimmt, hat die pflegende Person wieder Zeit für sich selbst. Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) von der Pflegekasse übernommen. Zusätzlich ist ab Pflegegrad 2 der Umwandlungsanspruch möglich (PG2: bis 318 EUR, PG3: bis 599 EUR) — wichtig: er kürzt das Pflegegeld anteilig. Wir beraten Sie kostenlos, welche Kombination für Sie am besten passt. Mehr: Entlastungsbetrag nutzen.

    Verhinderungspflege: Ihr Recht auf Urlaub

    Jede pflegende Person hat das Recht auf Auszeit. Seit 01.07.2025 zahlt die Pflegekasse das gemeinsame Entlastungsbudget aus Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI): bis zu 3.539 EUR pro Jahr für Ersatzpflege, wenn Sie durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert sind. Die Ersatzpflege kann ein professioneller Dienst, ein anderer Angehöriger oder eine ehrenamtliche Kraft sein.

    Mehr: Verhinderungspflege voll ausschöpfen.

    Kurzzeitpflege: Wenn mehr Abstand nötig ist

    Manchmal reicht eine kurze Auszeit nicht. Die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ermöglicht, den Angehörigen für bis zu 8 Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung unterzubringen — die Pflegekasse zahlt hierzu aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI, 3.539 EUR/Jahr). Das ist keine Aufgabe der Pflege, sondern eine notwendige Pause.

    Tagespflege: Strukturierung des Alltags für beide Seiten

    Tagespflegeeinrichtungen betreuen den Pflegebedürftigen tagsüber — der Angehörige kann arbeiten, ausruhen oder eigene Termine wahrnehmen. Die Pflegekasse bezuschusst Tagespflege zusätzlich zu den Sachleistungen. In Dresden gibt es mehrere Tagespflegeeinrichtungen. Mehr: Tagespflege in Dresden.

    Psychische Entlastung: Kurse und Selbsthilfegruppen

    • Pflegekurse (§ 45 SGB XI): Kostenlos bei DRK, AWO, Caritas, VdK in Dresden — Pflegetechniken, Demenz, Kommunikation, Selbstfürsorge.
    • Selbsthilfegruppen: Für pflegende Angehörige, kostenlos. Anbieter: Alzheimer-Gesellschaft Dresden, VdK Sachsen, AWO Dresden.
    • Beratung: Pflegestützpunkte in Sachsen bieten kostenlose Einzelberatung — mehr dazu im Ratgeber Pflegestützpunkt Dresden.
    • Psychologische Unterstützung: Einige Krankenkassen finanzieren kurze Beratungen für Angehörige.
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    Wichtige Erkenntnis: Sich Hilfe zu holen ist kein Versagen. Es ist die Voraussetzung dafür, langfristig pflegen zu können. Wer jahrelang pflegt ohne Entlastung, wird früher oder später selbst pflegebedürftig. Die Pflegekasse hat die Entlastungsangebote genau dafür geschaffen.

    Wir entlasten Sie im Alltag — die Pflegekasse zahlt: [Kostenlose Beratung vereinbaren](/kontakt)

    Praktische Hilfen für den Alltag

    Konkrete Werkzeuge erleichtern die Pflege zuhause: Eine Notfall-Checkliste klärt Zuständigkeiten, falls Sie ausfallen. Über die Pflegebox bekommen Sie monatlich kostenlose Verbrauchsmaterialien. Wer berufstätig ist, sollte Pflegezeit & Freistellung kennen — und sich den eigenen Rentenanspruch als pflegender Angehöriger sichern.

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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    Sie sind in Dresden und möchten den Entlastungsbetrag für Alltagshilfe nutzen? Sonnenseite ist anerkannt nach §45a SGB XI – jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

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    Häufige Fragen

    Lennardt Hachmeister, Gründer Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Über den Autor

    Lennardt Hachmeister

    Gründer & Geschäftsführer, Sonnenseite Alltagshilfen Dresden

    Lennardt hat Sonnenseite Alltagshilfen im Februar 2026 gegründet, um Senior:innen in Dresden den Zugang zu §45a-anerkannten Alltagshilfen zu erleichtern.

    M.Sc. Wirtschaftspsychologie Anerkannt nach §45a SGB XI (KSV Sachsen)