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    Entlastung für pflegende Angehörige: Verhinderungspflege, Alltagshilfe und kostenlose Pflegekurse nutzen
    Betreuung

    Entlastung für pflegende Angehörige — Hilfen, die wirklich helfen

    06. Mai 2026
    Lesezeit: 7 Min.
    Sonnenseite Alltagshilfen

    Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegen einen Angehörigen — meist neben Beruf und eigenem Haushalt. Die körperliche und emotionale Belastung ist enorm. Studien zeigen: Pflegende Angehörige erkranken deutlich häufiger an Depressionen und Burnout als der Durchschnitt. Dabei gibt es Hilfen — die meisten davon kostenlos oder über die Pflegekasse finanziert.

    Sonnenseite Alltagshilfen ist anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI (KSV Sachsen). Wir arbeiten täglich mit Familien in Dresden — und sehen, wie wichtig Entlastung für die Qualität der Pflege ist. Wer selbst ausgebrannt ist, kann nicht gut pflegen.

    Das Wichtigste in Kürze: Entlastungsangebote für Angehörige

    • Alltagshilfe (Sonnenseite): Haushalt, Einkäufe, Begleitung — über Entlastungsbetrag finanziert.
    • Verhinderungspflege: 1.685 EUR/Jahr für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson.
    • Kurzzeitpflege: 1.854 EUR/Jahr für vorübergehende stationäre Betreuung.
    • Tages-/Nachtpflege: Pflegeperson geht tagsüber in Tagespflege, Angehöriger erholt sich.
    • Pflegekurse: Kostenlos für pflegende Angehörige (§ 45 SGB XI).
    • Selbsthilfegruppen: Kostenlos, auch in Dresden verfügbar.

    Alltagshilfe durch Sonnenseite: Entlastung im Alltag

    Haushalt, Einkäufe, Arztbegleitung — wenn Sonnenseite diese Aufgaben übernimmt, hat die pflegende Person wieder Zeit für sich selbst. Die Kosten werden über den Entlastungsbetrag (131 EUR/Monat) und den Umwandlungsanspruch (PG2: bis 318 EUR, PG3: bis 599 EUR) von der Pflegekasse übernommen. Die pflegende Person zahlt nichts. Mehr: [Entlastungsbetrag nutzen](/ratgeber/entlastungsbetrag-nutzen).

    Verhinderungspflege: Ihr Recht auf Urlaub

    Jede pflegende Person hat das Recht auf Auszeit. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) zahlt bis zu 1.685 EUR pro Jahr für Ersatzpflege — wenn Sie durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert sind. Die Ersatzpflege kann ein professioneller Dienst, ein anderer Angehöriger oder eine ehrenamtliche Kraft sein.

    Mehr: [Verhinderungspflege voll ausschöpfen](/ratgeber/verhinderungspflege-ausschoepfen).

    Kurzzeitpflege: Wenn mehr Abstand nötig ist

    Manchmal reicht eine kurze Auszeit nicht. Die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) ermöglicht, den Angehörigen für bis zu 8 Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung unterzubringen — die Pflegekasse zahlt bis zu 1.854 EUR. Das ist keine Aufgabe der Pflege, sondern eine notwendige Pause.

    Tagespflege: Strukturierung des Alltags für beide Seiten

    Tagespflegeeinrichtungen betreuen den Pflegebedürftigen tagsüber — der Angehörige kann arbeiten, ausruhen oder eigene Termine wahrnehmen. Die Pflegekasse bezuschusst Tagespflege zusätzlich zu den Sachleistungen. In Dresden gibt es mehrere Tagespflegeeinrichtungen. Mehr: [Tagespflege in Dresden](/ratgeber/tagespflege-dresden).

    Psychische Entlastung: Kurse und Selbsthilfegruppen

    • Pflegekurse (§ 45 SGB XI): Kostenlos bei DRK, AWO, Caritas, VdK in Dresden — Pflegetechniken, Demenz, Kommunikation, Selbstfürsorge.
    • Selbsthilfegruppen: Für pflegende Angehörige, kostenlos. Anbieter: Alzheimer-Gesellschaft Dresden, VdK Sachsen, AWO Dresden.
    • Beratung: Pflegestützpunkte in Sachsen bieten kostenlose Einzelberatung. Mehr: [Pflegestützpunkt Dresden](/ratgeber/pflegestuetzpunkt-dresden).
    • Psychologische Unterstützung: Einige Krankenkassen finanzieren kurze Beratungen für Angehörige.
    💡

    Wichtige Erkenntnis: Sich Hilfe zu holen ist kein Versagen. Es ist die Voraussetzung dafür, langfristig pflegen zu können. Wer jahrelang pflegt ohne Entlastung, wird früher oder später selbst pflegebedürftig. Die Pflegekasse hat die Entlastungsangebote genau dafür geschaffen.

    Wir entlasten Sie im Alltag — die Pflegekasse zahlt: [Kostenlose Beratung vereinbaren](/kontakt)

    Stand: Mai 2026. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

    Stand: April 2026

    Faktenstand & Quellen

    Dieser Artikel wurde redaktionell anhand offizieller Informationen zu Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und alltagsunterstützenden Angeboten geprüft.

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